Lücke geschlossen?

Tarifrunde Länder 2023 Foto: Privat, Privat

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Abschluss im Öffentlichen Dienst der Länder

Lücke geschlossen?

Von Helmut Born | 17.12.2023

Nur zum Abschluss Bund/Kommunen vom April

Am 9. Dezember wurde nach der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) und den DGB-Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes (ver.di, GEW und GDP) und des Deutschen Beamtenbundes (DBB) bekanntgegeben. In den Wochen vorher hatte es eine erfreulich gute Beteiligung der Beschäftigten an den zahlreichen Streikaktionen gegeben. Dabei fiel die starke Beteiligung der Beschäftigten in den Krankenhäusern besonders auf. Aber auch die Aktivitäten der studentischen Hilfskräfte, der angestellten Lehrkräfte und Erzieherinnen dürfen nicht unerwähnt bleiben. Bei der eindrucksvollen Streikdemonstration von über 15.000 Beschäftigten am 5. Dezember in Düsseldorf war aber auch die starke Beteiligung von Polizist:innen nicht zu übersehen.

Das Ergebnis sieht im Einzelnen vor:

• im Dezember 2023 einen Inflationsausgleich von 1800 €;

• von Januar bis Oktober 2024 je 120 € Inflationsausgleich;

• ab November 2024 bis Januar 2025 200 € tabellenwirksame Erhöhung;

• ab Februar 2025 5,5 % lineare Erhöhung.

• Ergeben beide Erhöhungen keine 340 €, werden sie auf diesen Betrag aufgestockt.

• Azubis, Dual-Studierende und Praktikant:innen erhalten im Dezember 1000 € Inflationsausgleich und von Januar bis Oktober 2024 monatlich 50 €.

Ein Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte konnte nicht erreicht werden. Allerdings gibt es erstmals eine Regelung für den Mindestlohn (13,25 €) und zu den Bedingungen der Beschäftigung.

Auszubildende mit einem Abschluss, der mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen.

Weitere Regelungen, mit teilweisen spürbaren Verbesserungen, konnten für einzelne Berufsgruppen erreicht werden (Erzieherinnen, Sozialarbeiter:innen, Straßenarbeiter:innen).

In der Stellungnahme von ver.di wird betont, dass es damit gelungen ist, dass Ergebnis der Tarifrunde ÖD Kommunen/Bund von April auch auf die Landesbeschäftigten zu übertragen. Dies ist richtig, aber es reicht nicht aus, um die Einkommensverluste der beiden letzten Jahre auszugleichen. Die letzte Tariferhöhung gab es im Dezember 2022 mit 2,8 %. Schon diese Tariferhöhung konnte die Preissteigerungen von 2022 nur zu einem Teil ausgleichen. Für das Jahr 2022 muss also mit einem Lohnverlust von rund 4 % ausgegangen werden, hinzu kommen die Preissteigerungen in diesem Jahr von ca. 3,5 %. Das alleine ergibt schon 7,5 % die jetzt erst einmal aufgeholt werden müssten. Dazu kommt eine erwartete Inflationsrate für 2024 und 2025 von je 3 % ‒ zusammengerechnet 13,5 %.

Dass für die studentischen Hilfskräfte kein eigenständiger Tarifvertrag erreicht wurde, wird bei ihnen sicherlich Enttäuschung hervorrufen, aber zumindest gibt es erste Regelungen und für 2025 die Option, das Thema erneut einzubringen.

Besonders zu kritisieren ist die wiederum lange Laufzeit von 25 Monaten bis Oktober 2025. Auch hier wurde die Regelung des Tarifvertrages des Öffentlichen Diensts Bund und Kommunen vom Frühjahr übernommen.

Ver.di wird wieder eine Mitgliederbefragung zu diesem Ergebnis durchführen. Dabei wird sicherlich eine Mehrheit der Mitglieder für dieses Ergebnis stimmen. Bei den gewerkschaftlich aktiven Mitgliedern wird es eine Debatte darüber geben müssen, wie es gelingen kann, ver.di so aufzustellen, dass es gelingt, die Löhne der Beschäftigten zu sichern oder besser noch, wirksam zu erhöhen.

Dabei muss darüber diskutiert werden, wieso es nicht gelungen ist, die Forderungen aus den Basisgremien, die teilweise erheblich höher gewesen sind, in der Tarifkommission durchzusetzen. Das Agieren der Tarifkommission muss kritisch hinterfragt und der Einfluss der Basisgruppen gestärkt werden.

11. Dezember 2023

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