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Betrieb & Gewerkschaft

Verhandlungsergebnis im Öffentlichen Dienst

Von Paul Brandt | 01.05.2014

Weitere zwei Jahre Arbeitsverdichtung und Reallohnabbau?

In der dritten Verhandlungsrunde Ende März 2014 in Potsdam einigten sich die Verhandlungsführungen von ver.di und dem Öffentlichen Dienst relativ schnell auf ein Ergebnis: 90 Euro Festgeld mehr plus 3 Prozent ab dem 1. März 2014 und weitere 2,4 Prozent ab März 2015 für die Kolleginnen und Kollegen.

Weitere zwei Jahre Arbeitsverdichtung und Reallohnabbau?

In der dritten Verhandlungsrunde Ende März 2014 in Potsdam einigten sich die Verhandlungsführungen von ver.di und dem Öffentlichen Dienst relativ schnell auf ein Ergebnis: 90 Euro Festgeld mehr plus 3 Prozent ab dem 1. März 2014 und weitere 2,4 Prozent ab März 2015 für die Kolleginnen und Kollegen.

Die Festgeldkomponente, die vor allem für die Beschäftigten in den unteren Lohngruppen eine dringend erforderliche Verbesserung brachte, wurde durch die Vereinbarung zu mehr Urlaub – jetzt 30 Tage Jahresurlaub für alle – ergänzt. Allerdings: Die reale Lohnerhöhung bleibt für die unteren Lohngruppen unter den von ver.di-Chef Bsirske geforderten 10 Euro Stundenlohn.

Für Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Ver- und Entsorgung gibt es jetzt wieder den tarifvertraglich gesicherten Schutz ihres Einkommens, wenn sie ihre Arbeit aufgrund dauerhafter gesundheitlicher Schädigungen, resultierend aus ihrer konkreten bisherigen Tätigkeit, nicht mehr ausführen können. In diesen Fällen muss der Betrieb einen alternativen Arbeitsplatz anbieten. Betroffen sind davon zum Beispiel Kollegen aus der Müllabfuhr und Straßenreinigung, deren Arbeitsbeanspruchung nach arbeitsmedizinischen Kriterien als schwer eingestuft wird. Dass diese Regelungen wieder in das Tarifwerk aufgenommen wurden, ist ein gutes Ergebnis und ein Argument für eine starke gewerkschaftliche Organisierung in den entsprechenden Betrieben.

Bei der Übernahmeregelung für Auszubildende blieb es dagegen wie bereits in den vorausgehenden Jahren vage: Eine Übernahme erfolgt dann, wenn es einen dienstlichen bzw. betrieblichen Bedarf gibt. Das ist eine äußerst dehnbare Regelung, denn wer entscheidet letztendlich, was ein dienstlicher bzw. betrieblicher Bedarf ist? Im Zuge der Diskussionen um die demografische Entwicklung in den Betrieben wird zwar einerseits auf den dringenden Bedarf an Nachwuchs in vielen Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen hingewiesen, anderseits aber wird die permanente Arbeitsverdichtung aufgrund so genannter verschlankter Teams beibehalten. Der Stellenabbau im Öffentlichen Dienst ist in den letzten zehn Jahren keine Abschmelzung angeblicher „Fettlebe“ gewesen, sondern war und ist der Situation geringerer Haushaltsmittel geschuldet, was auf die Beschäftigten abgewälzt wird.
Controlling-Unwesen
Auch in den Betrieben und Verwaltungen des Öffentlichen Dienstes hat das Unwesen der Controlling-Teams um sich gegriffen. Es gibt kaum einen Bereich im Arbeitsleben, für den die Statistik- und RechenexpertInnen dieser Abteilungen den in der realen Praxis Arbeitenden nicht vorrechnen, dass die Arbeit mit weniger Mitteleinsatz und Personal zu bewältigen wäre – theoretisch, auf dem Papier.

Angefeuert werden solche Entwicklungen noch durch Zielvereinbarungen mit Geschäftseinheiten- und AbteilungsleiterInnen, deren „erfolgreiche Leitungsarbeit“ auf dem Rücken der Beschäftigten mit Erfolgsprämien honoriert wird. Fakt ist, dass die Arbeitsverdichtung durch den Personalabbau extrem zugenommen hat, sowohl im gewerblichen als auch im Verwaltungsbereich. Es sind diese alltäglichen Erfahrungen, die viele Kollegen und Kolleginnen neben angestrebten Einkommensverbesserungen in Bewegung bringen für gewerkschaftliche Aktionen wie die letzten Warnstreiks.

In den nächsten Jahren müssen die Vertrauensleute von ver.di mehr als bisher die Themen Arbeitsverdichtung und Stellenabbau bei Tarifverhandlungen aufnehmen. Trotz zunehmender Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung nehmen die gesundheitlichen Verschleißerscheinungen und Erschöpfungserkrankungen zu. Avanti berichtete dazu bereits ausführlich in vergangenen Ausgaben, das Thema ist nicht vom Tisch.
Krankenhäuser stoßen an ihre Grenzen
Nicht vom Tisch sind auch die berechtigten Forderungen der Beschäftigten im Nahverkehr und den Krankenhäusern. Zusätzliche Ruhezeiten und eine Anhebung der Nachtzulage von 15 auf 20 Prozent konnten nicht erreicht werden. Hier gibt es klaren Nachholbedarf. Die Gesundheitspolitik der letzten zwanzig Jahre, völlig gleich unter welcher Führung, ob CDU, SPD, GRÜNE oder FDP, hat die Krankenhäuser mit ihrem Personal in zahlreichen Kommunen an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gebracht, die meistens nur durch den individuellen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen aufrechterhalten werden kann.

Die Komplexität der Arbeitsverhältnisse im Öffentlichen Dienst – in Verbindung mit denen der Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren privaten Dienstleistungsbereichen – muss gleichrangig an die Stelle neben Lohnforderungen treten. Die breite Teilnahme an den Warnstreiks und die Stimmung unter den Beschäftigten haben ein Licht auf die reale Möglichkeit und Bereitschaft zu mehr aktivem Streit mit der neo-liberalen Politik geworfen. Auf den Treffen der Vertrauensleute und den Betriebs- bzw. Personalversammlungen können klassenkämpferische AktivistInnen an den Erwartungen und letzten Erfahrungen anknüpfen.

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