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Linke

Verfahren endet mit Freispruch

Von Korrespondentin Ruhr | 01.03.2010

Im November erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Betreiberin der Online-Zeitung scharf-links.de, einen Strafbefehl über 12 000 €. Der Vorwurf:  Verleumdung.

Im November erhielt Edith Bartelmus-Scholich, Betreiberin der Online-Zeitung scharf-links.de, einen Strafbefehl über 12 000 €. Der Vorwurf:  Verleumdung.

Der Vorwurf: Mit der Veröffentlichung eines Prozessberichts der Roten Hilfe Mönchengladbach/Düsseldorf soll sie einen Richter des OLG Düsseldorf verleumdet haben. (Siehe Avanti Nr. 171 und 173.). Sie legte gegen den Strafbefehl Widerspruch ein. Am 16. Februar fand vor dem Amtsgericht Krefeld die Hauptverhandlung statt.

Die Anklage unterstellte der Herausgeberin, dass sie bewusst den Richter falsch zitiert und damit mit Vorsatz die Unwahrheit geschrieben habe. Edith Bartelmus-Scholich legte dar, dass scharf-links den Bericht der Roten Hilfe lediglich dokumentiert habe und niemand von der Online-Zeitung selbst bei dem Prozess anwesend gewesen sei. Sie habe den Bericht mit gutem Glauben veröffentlicht, da sie mit der Roten Hilfe immer gute Erfahrungen gemacht habe und eine fehlerhafte Berichterstattung nicht erkennen konnte.

Sie führte auch aus, dass es dem OLG Düsseldorf sichtlich nicht darum gegangen sei, eine vermeintlich falsche Tatsachenbehauptung aus der Welt zu schaffen. Wäre dies der Fall gewesen, hätte es den üblichen Weg gehen und eine Gegendarstellung sowie Unterlassung fordern müssen. So aber stand die beanstandete Darstellung monatelang im Netz.

Schließlich plädierte die Staatsanwältin selbst auf „nicht schuldig“. Die Kenntnis der Unwahrheit und damit der Vorsatz, der für den Vorwurf der Verleumdung erfüllt sein müsste, konnte nicht bewiesen werden. Der Verteidiger schloss sich dem Antrag an. So endete die Verhandlung nach einer halben Stunde mit einem Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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