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Betrieb & Gewerkschaft

Teilerfolg oder erstes Einknicken? GDL-Kampf vor der entscheidenden Phase

Von Jakob Schäfer | 28.01.2015

Kurz vor Weihnachten verkündeten GDL und Bahn einen Tarifabschluss für 2014. GDL-Vorsitzender Weselsky bezeichnete dies als „einen Durchbruch“. Nur Zweckpropaganda oder wirklich ein bedeutsamer Schritt im Kampf für einen umfassenden Tarifvertrag und gegen die „Tarifeinheit“ per Gesetz?

Materiell ist dieser „Zwischenschritt“ nicht berauschend, aber unter den gegebenen Umständen auch kein Rückschritt oder gar eine Niederlage. Die Einmalzahlung von 510 Euro (auszuzahlen im Februar) für die Monate Juli bis Dezember entsprechen einer Entgelterhöhung (je nach Tarifgruppe) von 2,8 bis 3,6 %, also im Rahmen vergleichbarer Abschlüsse der letzten Zeit.

Der wichtigste Punkt ist der persönliche und fachliche Geltungsbereich. Im Aushang der GDL heißt es dazu: „Die DB hat in den gestrigen Tarifverhandlungen in Berlin den entscheidenden Hinderungsgrund für jeglichen Tarifabschluss aufgehoben. Sie hat ihre Vorbedingung zur Tarifeinheit im Unternehmen vom Tisch genommen.

Nun kann die GDL für ihre DB-Mitglieder der fünf Berufsgruppen Lokomotivführer/­Lokrangierführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen, Instruktoren/Trainer und Disponenten endlich spezifische Tarifverträge schließen. Die DB hat damit erstmals die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit der GDL anerkannt. Erreicht wurde dieser Meilenstein einzig und allein durch die Kampfbereitschaft und Solidarität der GDL-Mitglieder.“

Teuer erkauft?

Mit Sicherheit stimmt es nicht, dass dafür nur die Kampfbereitschaft ausschlaggebend war. Wir wissen nicht, was in den Verhandlungen mit der Bahn schon alles „teilgeregelt“ wurde. Einiges ist aber kommuniziert worden. So hat die GDL im Rahmen dieses „Deals“ – denn darauf läuft die Vereinbarung hinaus – ihre Forderung nach Arbeitszeitverkürzung von zwei auf eine Stunde reduziert. Und sie fordert nicht mehr die Einführung von zwei zusätzlichen Gehaltsstufen, sondern nur noch von einer. In der ursprünglich geforderten Stufe 8 (nach 35 Dienstjahren) wäre nach der GDL-Forderung ein Gehalt (ohne Zulagen) von brutto 3287 Euro rausgekommen, wahrlich noch keine fürstliche Entlohnung (weil auch das immer noch unter dem Durchschnitt aller abhängig Beschäftigten geblieben wäre).

Die Frage stellt sich also: War es zu diesem Zeitpunkt wirklich nötig, für die Durchsetzung des vollumfänglichen fachlichen (und damit persönlichen) Geltungsbereichs die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf eine Stunde zurückzuschrauben? Eine Forderung ist ja noch kein Ergebnis. Welcher „Kompromiss“ kommt dann raus? Schließlich haben die Streiks bisher schon die Bahn zu dem wichtigen Zugeständnis des umfassenden Geltungsbereichs gezwungen, zumindest für 2014. Und ein ausgedehnter Streik im Januar könnte den Bahnvorstand zum völligen Einknicken zwingen.

DGB-Hoffmann als Steigbügelhalter des Tarifeinheitsgesetzes
Zeit Online (14.12. 2014) zitiert Hoffmann: „‘Wir sind alle für die Tarifeinheit.‘ Sie stärke den Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag". Alle DGB-Gewerkschaften seien sich auch in ihrem Nein zu einem gesetzlichen Eingriff ins Streikrecht einig. Die Sorge, wonach Arbeitsgerichte wegen des Gesetzes Streiks von Minderheitsgewerkschaften verbieten könnten, teilt Hoffmann zwar. ‚Ich sage allerdings: Das müssen wir uns im Einzelfall genau anschauen, und erst dann beurteilen.‘"

http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-12/dgb-streit-tarifeinheit-unterschriftenaktion

Jetzt sind Verhandlungen erst für den 19. und 28. Januar angesetzt. Und mit Sicherheit wird die Bahn weiter auf Verzögerung setzen, um vor dem Abschluss doch noch die Unterstützung durch ein Gesetz zur Tarifeinheit zu bekommen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für Ende März geplant.

Auch wenn wir über mögliche weitere (nicht veröffentlichte) GDL-Zugeständnisse nichts wissen: Zwei Dinge gilt es festzuhalten: In der Substanz (nämlich der Ablehnung der Tarifeinheit und einer Unterwerfung unter die EVG) hat die GDL nicht nachgegeben und einen wirklich Durchbruch erzielt. So heißt es in der Klarstellung der Verhandlungsposition vom 17.12.: „Der Agv MoVE [Unternehmerverband, deren bestimmendes Unternehmen die DB ist] erkennt das Recht der GDL an, Tarifverträge für alle im Forderungsschreiben vom 23. Juni 2014 aufgeführten Arbeitnehmergruppen zu fordern und abzuschließen.“

Zweitens läuft die Politik des DGB auf fortgesetzten Streikbruch hinaus.

DGB fällt GDL in den Rücken

Dass die GDL vor einer extremen Herausforderung steht, weil sie sich in einem Dreifrontenkrieg gegen Bahn, Bundesregierung und EVG befindet, wird sich auch in den nächsten Wochen nicht ändern. Gewerkschaftspolitisch verheerend ist vor allem, dass der DGB auch nach Vorlage des Gesetzentwurfs keine Anstalten unternimmt, sich gegen dieses Gesetz zu positionieren. Es ist im Gegenteil sogar so, dass Berater seitens der IG Metall an der Formulierung des Gesetzestextes (wo es um die Frage des Betriebsbegriffs in der Wertschöpfungskette geht) mitgewirkt haben.

Nur ver.di, NGG und GEW wenden sich gegen das Gesetz und haben eine Unterschriftensammlung gestartet (bis 21. Dezember hatten sich schon über 21?800 Kolleg­Innen beteiligt; siehe Link Seite 3 dieser Avanti). Aber das reicht nicht. Im Januar werden wir alle eine Schippe drauflegen müssen: durch weiteres Verbreiten der Streikzeitung (siehe Tipp), durch Solidaritätsaktionen gegenüber den GDL-Kolleg­Innen, durch das Einbringen weiterer Resolutionen in den verschiedenen Gremien und Versammlungen von DGB-Gewerkschaften (wie beispielsweise die einstimmig verabschiedete Resolution des ver.di Landesbezirksvorstands  NRW vom 11.12.2014 unter http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2014/12/
tarifeinheit_verdinrw.pdf.

TiPP
Für mehr Infos sowohl zum GDL-Tarifkampf wie auch – und ganz besonders – zur Frage der Tarifeinheit siehe die Website der ausgezeichneten „Streikzeitung – Ja zum GDL-Arbeitskampf ! Nein zum Tarifeinheitsgesetz!“ unter www.pro-gdl-streik14.de. Dort kann die Zeitung runtergeladen und auch bestellt werden.

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