TEILEN
Innenpolitik

Tarifeinheit kontra Streikrecht – Zur Bedeutung der Konferenz „Hände weg vom Streikrecht“ am 15.06.

Von Jakob Schäfer | 09.06.2014

Die nächsten Wochen und Monate werden in Sachen Streikrecht und volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit von großer Bedeutung sein. Bekanntlich will die Regierung mit einem Gesetz den „Grundsatz der Tarifeinheit“ durchsetzen.

 Im Koalitionsvertrag heißt es unter der Überschrift „Tarifeinheit gesetzlich regeln“:

„Um den bestehenden Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.“

Und Arbeitsministerin Nahles sagt dazu: "Ich rechne damit, dass wir das noch in diesem Jahr abschließen können." (Reuters 2.4. 2014) Seit dem DGB-Kongress Mitte Mai wird in den Medien der Eindruck vermittelt, der DGB habe sich von dem Gesetzesvorhaben „Tarifeinheit“ distanziert. Dazu sei aus einem Schreiben des Arbeitsrechtsanwalts Dr. Rolf Geffken (Hamburg) zitiert:

„Die Berichterstattung in den Pressemedien war von „Die Welt“ bis „Junge Welt“ nahezu einheitlich: Der DGB sei von seiner ursprünglichen Haltung zum Thema Tarifeinheit abgerückt und lehne jene Einschränkung des Streikrechts ab. Ist dies richtig?

Zur Erinnerung: Der Grundsatz „Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“ war keine Erfindung der Gewerkschaften, sondern ein vom Bundesarbeitsgericht im Wege der sog. Rechtsfortbildung geschaffener Rechtsgrundsatz. Bis zur Kursänderung des BAG im Jahre 2010. D i e s e Kursänderung war Anlass für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände wie auch für den DGB mit einer gemeinsamen Initiative in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz zur Tarifeinheit einzufordern. Das Initiative hatte zwei klare Ziele:
1. Es sollte der Rechtszustand vor der Kursänderung des BAG wiederhergestellt werden.
2. Es sollte der Einfluss sog. Spartengewerkschaften in den Betrieben zurückgedrängt werden.
[…]

Auf dem Kongress lagen zur Beschlussfassung verschiedene Anträge und auch verschiedene Änderungsanträge vor. Aus Niedersachsen kam der Vorschlag, alle Gesetzesänderungen abzulehnen, die auch nur das „Risiko“ beinhalten würden, das Streikrecht einzuschränken. In dem Antrag 001 wurde j e d e gesetzliche Regelung des Streikrechts grundsätzlich abgelehnt. Doch diese Vorschläge wurden nicht verabschiedet. Im Gegenteil: Für die IG Metall erklärte Brigitte Runge, dass man eine gesetzliche Regelung des Streikrechts nicht grundsätzlich ablehnen könne. Schließlich wäre man ja auch damit einverstanden, wenn der Gesetzgeber etwas regeln würde, […]

Der DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich:
„Jetzt wissen wir alle, was die Schwarz-Rote-Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden wir natürlich nachhaltig unterstützen (!). Wir brauchen eine Stabilisierung der Tarifeinheit (!). Wenn die Große Koalition uns dabei helfen will, dann nehmen wir dieses Angebot zur Hilfe natürlich an. […]“ 


So weit Rolf Geffken.
Für die weitere Entwicklung der klassenpolitischen Kräfteverhältnisse ist der Ausgang der Auseinandersetzungen zur „Tarifeinheit“ von zentraler Bedeutung.

Erster Versuch 2011

Beim ersten Versuch (vor drei Jahren) hatte sich der DGB (damals noch unter Beteiligung von ver.di) vor den Karren der BDA spannen lassen und gemeinsam eine Initiative zur Herstellung einer gesetzlich verankerten Tarifeinheit gestartet. Beide waren sich in dem Ziel einig, die (stellenweise) etwas kampffreudigeren kleineren Gewerkschaften faktisch auszuschalten. Das würde dem Kapital mehr Ruhe im Betrieb verschaffen und gleichzeitig die allgemeine Streikhäufigkeit senken. Dem DGB würde es eine lästige Konkurrenz vom Hals schaffen, denn eine Gewerkschaft, die an die Friedenspflicht einer anderen Gewerkschaft (in dem Fall einer DGB-Gewerkschaft) gebunden wäre und nicht eigenständig für höhere Tarife kämpfen könnte, hätte keine Funktion mehr. Die Mitglieder würden sich dann – so zumindest die Hoffnung beim DGB – den DGB-Gewerkschaften anschließen.

Wichtiger jedoch als dieser nebenbei erhoffte Mitgliederzuwachs wäre das Wegfallen (oder Minimieren) des Rechtfertigungsdrucks gegenüber den eigenen Mitgliedern, wenn nämlich andere Gewerkschaften mit größerer Kampfbereitschaft mehr rausholen. In der Vergangenheit hatten dies die GdL, aber auch Cockpit, Ufo und der Marburger Bund vorgelebt.
Nachdem im Sommer 2011 der Druck innerhalb von ver.di so groß geworden war, dass der ver.di-Vorstand sich zurückziehen musste, hatte diese Initiative damals keine Chance mehr.

Dieses Mal haben Gewerkschaften und Unternehmen ihr Anliegen direkt in die Koalitionsvereinbarungen eingebracht, wobei unklar ist, wer den größeren Part dabei übernahm, die BDA oder der DGB. Fakt ist jedoch, dass dieses Mal die IGM deutlich aktiver beteiligt ist, gleichzeitig aber ver.di sich von vornherein heraushält. Das letzte diesbezügliche Interview mit Bsirske (in der HNA) war ein klare Absage an das Projekt der Tarifeinheit.

Zwei Vorstöße, die im Zusammenhang zu sehen sind: Nahles-Gesetz und Gesetzesinitiative der Weizsäcker-Stiftung

Noch wissen wir nicht, wie das Gesetz zur Tarifeinheit aussehen soll. In den Stuttgarter Nachrichten vom 2.4.2014 wird der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Arnold Vaatz zitiert: „Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.“

Weiter heißt es in dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten: „Es könne doch nicht sein, dass eine Gewerkschaft, deren Mitglieder an wichtigen Schaltstellen säßen, ihre Position nutze, um bei der Tarifentwicklung schneller voranzukommen als andere. Das zielt natürlich gegen die Pilotenvereinigung Cockpit und den Streik bei der Lufthansa. Der Streik dort, sagt Vaatz, werde sicher ‚„einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden“ anrichten.‘“

Wenn erst mal eine gesetzliche Regelung zur Abwägung der Streikfolgen als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Streiks beschlossen ist, dann ist das Arbeitskampfrecht ganz wesentlich eingeschränkt. Mehr noch: Sobald als Kriterien für die Rechtmäßigkeit eines Streiks die Kategorien „Verhältnismäßigkeit“ und „Auswirkung auf Dritte“ („Unbeteiligte“) eingeführt würden, wäre dies eine sehr bedeutsame Verschiebung klassenpolitischer Kräfteverhältnisse.

Die Gesetzesinitiative der Weizsäcker-Stiftung

Ergänzt werden diese Überlegungen (von Vaatz und anderen) durch die sehr weitr
eichende Gesetzesinitiative zur Reglementierung und Einschränkung von Arbeitskampfmaßnahmen in Bereichen der Öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung hat einen Gesetzesentwurf zur Regulierung des Streikrechts vorgelegt, der sehr weitreichend und äußerst gefährlich ist. Darin enthalten sind solche Einschränkungen wie

„Ankündigungspflicht:  Eine Arbeitskampfmaßnahme ist nur zulässig, wenn die Arbeitskampfpartei ihre Arbeitskampfmaßnahme vier Tage vor ihrem geplanten Beginn gegenüber der anderen Arbeitskampfpartei ankündigt. […]

Aufrechterhaltung einer Grundversorgung: […] Eine gewerkschaftliche Arbeitskampfmaßnahme ist nur zulässig, wenn mehr als 50% der teilnahmeberechtigten Mitglieder der Gewerkschaft an einer Urabstimmung teilgenommen und mehr als 50% der abstimmenden Mitglieder der Gewerkschaft der Arbeitskampfmaßnahme zugestimmt haben. […]“

Faktisch ist darin eine Zwangsschlichtung festgelegt und zum „Streik einer Berufsgruppengewerkschaft“ heißt es dort:
„Eine gewerkschaftliche Arbeitskampfmaßnahme ist unzulässig, wenn sie auf den Abschluss eines Tarifvertrags gerichtet ist, der bezogen auf seinen angestrebten räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich weniger als 15% der Arbeitsverhältnisse erfassen würde. […]


Der Gesetzesentwurf findet sich unter. http://tinyurl.com/lhxkr25. Dieses Vorhaben orientiert sich an einigen Punkten recht klar an den restriktiven Bestimmungen für Streiks in Großbritannien, wie sie von Thatcher durchgesetzt wurden. Mit Sicherheit werden nicht beide Initiativen gleichzeitig im Bundestag behandelt werden, aber wenn die erste Maßnahme (Nahles-Gesetz) durchgeht, wird die zweite nicht lange auf sich warten lassen.

Welche Strategie und welche nächsten Schritte?

Es bleibt auch nach dem DGB-Kongress wichtig, den Widerstand in den DGB-Gewerkschaften zu verstärken und die allgemeine Öffentlichkeit zu erreichen. Dazu sollten weiterhin auf allen Ebenen und in allen Gremien und Versammlungen in den DGB-Gewerkschaften Beschlüsse und Resolutionen gegen dieses Vorhaben verabschiedet werden.

Letztlich sollten wir aber eine zentrale Lehre aus der Geschichte nicht vergessen werden: Das Recht auf Streik, auch das Recht auf den politischen Streik, wird nur durch die reale Wahrnehmung dieses Rechts verteidigt bzw. erobert. Dabei ist die juristische Argumentation nicht völlig nebensächlich, aber eben doch nur ein begleitendes Hilfsmittel. Gerade aufgrund der Verrechtlichung des bundesdeutschen Streikrechts (gerne nur als „Arbeitskampfrecht“ erklärt) und der rechtssetzenden Praxis des Bundesarbeitsgerichtes gilt hier noch mehr als in anderen Rechtsbereichen: Rechtsfragen sind Machtfragen. Rolf Geffken führt dazu aus:

„Feststeht, dass das Bundesarbeitsgericht auf gesellschaftliche Entwicklungen insbesondere auch auf Entwicklungen im Bereich der Gewerkschaften und der Tarifverträge reagiert und zwar möglicherweise sogar mehr als der Gesetzgeber. Allein der Kurswechsel des BAG etwa im Fall Emmely zeigt, dass das BAG selbst bisweilen handlungsfähiger ist als der Gesetzgeber.“


Aus diesem Grund ist es absolut vordringlich, gerade in den nächsten Wochen und Monaten die Diskussionen zur offensiven Wahrnehmung des Streikrechts voranzutreiben und auf die Gefahr des Projekts Tarifeinheit hinzuweisen. Nur dann kann im Herbst bei Vorlage des Gesetzes eine breite Mobilisierung in Gang kommen. Um genau dies zu fördern und uns argumentativ zu wappnen ist eine möglichst breite Beteiligung an der Konferenz am 15. Juni in Frankfurt so wichtig. Sie wird auch ein Signal an die DGB-Gewerkschaften sein.

Konferenz „Hände weg vom Streikrecht – Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“

15. Juni, 11.00 – 17.00 Uhr,
DGB-Haus Frankfurt/Main
Wilhelm-Leuschner-Str.  69 – 77

Anmeldungen werden erbeten unter:  peter.gerstmann@gmx.de

Hauptreferent wird der Hamburger Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken sein, der sich seit Jahren für das uneingeschränkte Streikrecht (also auch von Minderheitsgewerkschaften) einsetzt und in der Materie bestens bewandert ist. Weitere Informationen der Kampagne gegen das Projekt Tarifeinheit unter: www.streikrecht-verteidigen.org


Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite