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Linke

Solidarität mit scharf-links! Solidarität mit Edith Bartelmus-Scholich!

Von B. B. | 01.12.2009

Edith Bartelmus-Scholich, linke Sozialistin und als solche Herausgeberin der Internet-Zeitung scharf-links, erhielt am 16.11.2009 einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Krefeld über 12 000 Euro. Außerdem wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Klage wegen Verleumdung eingereicht.

Edith Bartelmus-Scholich, linke Sozialistin und als solche Herausgeberin der Internet-Zeitung scharf-links, erhielt am 16.11.2009 einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Krefeld über 12 000 Euro. Außerdem wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Klage wegen Verleumdung eingereicht.

Scharf-links hatte einen Beitrag von Genossen der Roten Hilfe zum Prozess gegen Faruk Ereren gebracht, den der OLG-Präsident Düsseldorf als unzutreffend anficht. Ereren soll angeblich u. a. der verbotenen türkischen Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) angehören, die des „Terrorismus“ beschuldigt wird.

Der Text der Roten Hilfe, der auf scharf-links veröffentlicht wurde, enthält einen Satz, der nach Auffassung des OLG den Schluss zulässt, ein Richter habe die Sommerpause des Gerichts dazu genutzt, den Angeklagten länger in Beugehaft zu halten. Hierin wird eine Verleumdung gesehen.

Wie Genossin Edith darlegte, „wurde der Artikel der Roten Hilfe nach bestem Wissen geprüft; die vom OLG Düsseldorf als falsch bezeichnete Tatsachenbehauptung sei als solche nicht zu erkennen gewesen. Auch hätte sie Beiträgen der Roten Hilfe nicht misstrauen müssen, da deren Berichterstattungen bisher zuverlässig und korrekt gewesen seien. Seitens des OLG habe es keinen Versuch gegeben, auf die falsche Tatsachenbehauptung aufmerksam zu machen oder eine Korrektur zu erwirken. Weder eine Gegendarstellung noch eine einstweilige Verfügung seien eingegangen. Daher war Bartelmus-Scholich davon ausgegangen, der Artikel sei sachlich korrekt. Zwischenzeitlich hat die Redaktion scharf-links den beanstandeten Artikel bis zu einer Klärung vom Netz genommen“.

Die Redaktion von scharf links weist darauf hin, dass die Junge Welt über die Angelegenheit mit Nennung des Satzes berichtet, den der Richter nicht gesagt haben will, was nach Auffassung des Landgerichts Köln einer Wiederholung der „Verleumdung“ gleichkommt.

Da jede journalistische Arbeit andernfalls unterbunden würde, haben bereits Obergerichte in vergleichbaren Fällen festgestellt, dass RedakteurInnen weder in der Lage noch verpflichtet sind, Zitate, die in anderen Medien veröffentlicht worden sind, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Man werde jetzt sehen, so die GenossInnen von scharf-links, ob sich die Krefelder Justiz auch an die Junge Welt herantraue oder vielleicht auch die Linke Zeitung verklage, weil diese berichte, dass die Junge Welt berichtet.

Quelle und Zitate aus: Ullrich F. J. Mies / Bernd Kudanek: „Justiz mit Kampfauftrag?“, scharf links, 22.11.2009.

 

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