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Innenpolitik

RECHTS-Sprechung in Sachsen

Von L. M. | 14.03.2013

Dresden im Februar 2011: Da war ein unbekannter Mann, der mit einem Megafon die TeilnehmerInnen einer Demonstration gegen den alljährlich inszenierten Naziaufmarsch aufforderte, „nach vorne zu kommen“. Da war Tim H., ein Mann mit gleicher Statur wie der Unbekannte – nicht vorbestraft, aber aktiver Antifaschist.

Dresden im Februar 2011: Da war ein unbekannter Mann, der mit einem Megafon die TeilnehmerInnen einer Demonstration gegen den alljährlich inszenierten Naziaufmarsch aufforderte, „nach vorne zu kommen“. Da war Tim H., ein Mann mit gleicher Statur wie der Unbekannte – nicht vorbestraft, aber aktiver Antifaschist.

Außerdem DemonstrantInnen, die eine Polizeikette durchbrachen und PolizistInnen, die hierbei Verletzungen erlitten haben sollen.

Die Kausalkette des Amtsgerichts Dresden im Januar 2013: Tim H. ist für die Verletzungen der PolizistInnen verantwortlich.
Der Richterspruch: 22 Monate Haft ohne Bewährung.

Die Dresdener Staatsanwaltschaft sieht den Unrechtsgehalt der Tat sowie die Persönlichkeit des Angeklagten mit diesem Urteil nicht genügend gewürdigt. Was sind schon die Taten des NSU dagegen? Sie fordert für die Berufungsverhandlung zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Dies zeigt in der Tat RECHTS-staatliche Verhältnisse bei der Dresdner Justiz…

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