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Linke

Offener Brief an die Präsidentin des OLG Düsseldorf

Von Frank Braun | 01.02.2010

Die Gen. Edith Bartelmus-Scholich und die sozialistische Internetzeitung scharf-links.de sind in ihrer Existenz bedroht. Ihr Vergehen ist kritische Berichterstattung unter Verwendung von Quellen, die dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht gefallen. Die verhängte Strafe beträgt 12 000 €. Sendet folgenden ‚Offenen Brief’ an das OLG mit Nachricht an scharf-links.

Die Gen. Edith Bartelmus-Scholich und die sozialistische Internetzeitung scharf-links.de sind in ihrer Existenz bedroht. Ihr Vergehen ist kritische Berichterstattung unter Verwendung von Quellen, die dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht gefallen. Die verhängte Strafe beträgt 12.000€. Sendet folgenden ‚Offenen Brief’ an das OLG mit Nachricht an scharf-links.

Werte Frau Präsidentin,
wir nehmen mit Bestürzung zur Kenntnis, dass die bloße Wiedergabe einer Berichterstattung1 über den Prozessverlauf im Verfahren gegen Faruk Ereren2  am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun Anlass für Strafverfolgung sein soll.

Genau dies aber hat das OLG-Düsseldorf in Form eines Strafbefehls über 12 000  Euro gegenüber der verantwortlichen Redakteurin des online-Nachrichtenportals scharf-links, Frau Edith Bartelmus-Scholich, veranlasst.

Selbst wenn einzelne Details der verwendeten Dokumentation aus Sicht des OLG falsch sein sollten, so muss darauf verwiesen werden, dass hier die Dokumentation einer anderen Quelle erfolgte. Wir fragen, ob dies hinreichend sein soll, einen Strafbefehl zu rechtfertigen? Zumal: Das Agieren mit Strafbefehlen in dieser Höhe ist bei Berichterstattungen zu politischen Prozessen völlig ungewöhnlich und unüblich; üblich ist vielmehr zunächst eine Richtigstellung bzw. eine Gegendarstellung gemäß Presserecht zu verlangen.

Es handelt sich im vorliegenden Falle gewiss um einen politischen Prozess von öffentlichem Interesse und dies mag vielleicht ein Erklärungsansatz für das fragwürdige Vorgehen des Düsseldorfer OLG sein. Es nährt bei uns den Verdacht, dass sich hier Justiz als politischer Akteur in schlechtester deutscher Tradition gegen linke Publizistik betätigt.

Wir protestieren gegen das Vorgehen des OLG, das per Strafbefehl die wirtschaftliche Existenz des online-Portals und der verantwortlichen Redakteurin vernichtet.

Wir bewerten dies als einen politisch motivierten Versuch der Einschränkung öffentlicher Berichterstattung und journalistischer Tätigkeit in NRW.

Wir fordern die sofortige Rücknahme des Strafbefehls gegen scharf-links und seiner Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich.

*   Der Autor ist Mitglied der Sozialistischen Kooperation (SoKo).
1    Es handelt sich um einen Prozessbericht der Roten Hilfe e.V., der in ‚scharf-links’ dokumentiert worden war.
2    Faruk Ereren wird vorgeworfen,  er sei in führender Position Mitglied in der in der Bundesrepublik verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C). Ferner soll er von 1993 bis 2005 für Anschläge in der Türkei verantwortlich sein. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen von EU und USA.

Die Adressen
An die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Frau Anne-José Paulsen, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf

Sowie nachrichtlich: An die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Müller-Piepenkötter, Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf

 

Spenden für scharf-links.de
E. Bartelmus-Scholich
Stichwort: Spende Onlinezeitung ‚scharf-links‘
Sparkasse Krefeld
BLZ: 320 500 00
Konto: 1349653
IBAN: DE73 3205 0000 0001 3496 53
BIC: SPKRDE33XXX

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