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Betrieb & Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst: Lohnraub und Leistungsorientierung

Von Korrespondentin ÖD | 01.01.2006

Zum 1. Oktober wurde der jahrelang mit Bund und Kommunen ausgehandelte „Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes” (TVöD) eingeführt. Er ersetzt den bisher geltenden „Bundesangestelltentarif” (BAT) und bringt massive Verschlechterungen mit sich. Über dreieinhalb Jahre verhandelte ver.di mit dem kommunalen Arbeitgeberverband und dem Bund über die Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts. Erklärtes Ziel war den BAT zu vereinfachen und die Trennung zwischen Angestellten und ArbeiterInnen im Öffentlichen Dienst aufzuheben. Herausgekommen ist der TVöD, der deutlich gekennzeichnet ist von der Politik der klammen Kassen.

Zum 1. Oktober wurde der jahrelang mit Bund und Kommunen ausgehandelte „Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes” (TVöD) eingeführt. Er ersetzt den bisher geltenden „Bundesangestelltentarif” (BAT) und bringt massive Verschlechterungen mit sich.

Über dreieinhalb Jahre verhandelte ver.di mit dem kommunalen Arbeitgeberverband und dem Bund über die Neugestaltung des öffentlichen Tarifrechts. Erklärtes Ziel war den BAT zu vereinfachen und die Trennung zwischen Angestellten und ArbeiterInnen im Öffentlichen Dienst aufzuheben. Herausgekommen ist der TVöD, der deutlich gekennzeichnet ist von der Politik der klammen Kassen und mit Öffnungsklauseln als Schmankerl für die Gemeinden, die drohen sonst aus dem Arbeitgeberverband auszutreten, ausgestattet ist. Ver.di bezeichnet den nun gelungenen Abschluss als einen gewerkschaftlichen Erfolg, bei dem noch einige “Details” nachverhandelt werden müssen. Dabei wird v.a. hervorgehoben, dass es geschafft wurde, überhaupt einen Flächenvertrag abzuschließen. Damit dies gelingen konnte, musste halt “die ein oder andere Kröte geschluckt werden”, wie es euphemistisch der für München zuständige ver.di-Sektretär ausdrückte.
Leistungsorientierung und Öffnungsklauseln
Der TVöD bedeutet nicht nur den Einstieg in die Arbeitszeitverlängerung beim Bund mit einer halben Stunde mehr Wochenarbeitszeit und einer Öffnungsklausel zur Arbeitszeit bei den Gemeinden, sondern auch eine tarifpolitische Wende hin zur leistungsbezogenen Bezahlung. So wurde beschlossen, schrittweise Teile des Weihnachts- und Urlaubsgeldes als Leistungszulage auszuzahlen, die aus Entgeltteilen aller Beschäftigten finanziert werden. Verhandelt werden soll noch der weitere Anstieg der Leistungsbezahlung auf bis zu 8% des Grundlohns. Der nicht mehr automatische Anstieg des Gehaltes in den Entgeltstufen, sondern die Entscheidung über Aufstieg nach Leistungskriterien, erhöht die flexibilisierten Lohnbestandteile und den Konkurrenzdruck innerhalb der Belegschaften.

Der neue TVöD verzichtet auf die im BAT bis jetzt üblichen familien- und altersbezogenen Lohnbestandteile. Ver.di feiert das als Erfolg, da jetzt jüngere Beschäftige schneller mehr verdienen werden. Jedoch, und diese bittere Pille wird lieber nicht genannt, bedeutet das in der Konsequenz, dass der Lohn nicht mehr auf die bis jetzt mögliche Summe im Alter steigen kann.
Wenig Mobilisierung
Viele Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes wären angesichts der zunehmenden Verschlechterungen und der Privatisierungen durchaus bereit gewesen, in der Tarifverhandlungen für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Auch sind v.a. die ungelernten ArbeiterInnen sicherlich nicht mit der jetzt eingeführten Niedriglohngruppe einverstanden. Jedoch hat sich ver.di entschieden, diesen Tarifvertrag mit wenig öffentlichem Druck und kaum Mobilisierung der Betroffenen in Verhandlungen hinter geschlossenen Türen abzuschließen. Es wird sich erst nach und nach her­ausstellen, welche Kröten wir bei dem Riesenwerk noch akzeptieren sollen!

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