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Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn: Zaghafte und unzureichende Schritte

Von Linda Martens (für die Redaktion) | 01.06.2014

Eine Folge der „Agenda 2010“ war die Etablierung eines ausgedehnten Niedriglohnsektors. Gerade dort, wo selbst Vollzeitstellen nicht mehr zur Existenzsicherung ausreichen, waren deutliche Lohnsenkungen zu verzeichnen. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in der BRD – den es in 21 von 28 EU-Ländern bereits gibt – ist längst überfällig.

Eine Folge der „Agenda 2010“ war die Etablierung eines ausgedehnten Niedriglohnsektors. Gerade dort, wo selbst Vollzeitstellen nicht mehr zur Existenzsicherung ausreichen, waren deutliche Lohnsenkungen zu verzeichnen. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in der BRD – den es in 21 von 28 EU-Ländern bereits gibt – ist längst überfällig.

2007 hat der DGB eine Mindestlohnkampagne gestartet. Nun steht die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs der GroKo an.
Beim 20. DGB-Bundeskongress im Mai 2014 wurden diverse Anträge zum Mindestlohn eingereicht. Nicht alle AntragstellerInnen wollten sich mit 8,50 Euro bescheiden.

Der DGB-Bundesjugendausschuss forderte 12,40 Euro und berief sich dabei auf die Europäische Sozialcharta. Diese Untergrenze sollte jährlich mindestens um die Höhe des verteilungsneutralen Spielraums angehoben werden.

Der DGB-Bezirksvorstand Baden-Württemberg beantragte, dass die Mindestlohnforderung des DGB auf mindestens 10 Euro angehoben und künftig eine dynamisierte Erhöhung vorgesehen werden soll, denn ein Lohn von 8,50 Euro führe bereits heute zu Erwerbs- und später zu Altersarmut.

Dem sind die Delegierten auf dem Bundeskongress nicht gefolgt: Sie beschlossen stattdessen einen bundesweiten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro als eine von mehreren Maßnahmen, um prekäre Arbeit einzudämmen. 2016 soll eine Anpassung des Mindestlohns nach oben erfolgen und danach die Untergrenze regelmäßig entsprechend der Lohnentwicklung „wichtiger Branchen“ erhöht werden. Es soll keine Möglichkeit geben, den Mindestlohn durch arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen zu unterlaufen. Nur höhere Entgelte sollen möglich sein.

Einem angenommenen Antrag der Gewerkschaften Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) und ver.di zufolge sollen keine Ausnahmen vom Mindestlohn zugelassen werden – weder die gesetzlich vorgesehenen noch die von verschiedenen Branchen geforderten.
Im geplanten Gesetz der GroKO sollen jedoch gerade diejenigen vom Mindestlohn ausgenommen werden, für die diese viel zu niedrig angesetzte Untergrenze bereits eine deutliche Verbesserung darstellen würde: Jugendliche bis 18 Jahre ohne Ausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und bestimmte PraktikantInnen. Verlage und der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wollen zudem, dass dieser Katalog um ZeitungszustellerInnen und um Arbeitskräfte im Gastgewerbe erweitert wird.

Die faktische Verschiebung der Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns bis 2017 wurde auf dem DGB-Kongress nicht konsequent abgelehnt. Die geplante Übergangsregelung der GroKo, die auch nach dem 1.1.2015 noch Lohnzahlungen unterhalb des Mindestlohns vorsieht, wurde von ihnen für „europafeste“, repräsentative und allgemeinverbindlich erklärte Flächentarifverträge akzeptiert.

Entsprechende Begehrlichkeiten seitens der „Arbeitgeber“ gibt es bereits. So soll für den Bereich Landwirtschaft ein solcher Tarifvertrag abgeschlossen und per Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden, der für ErntehelferInnen eine „Tariftreppe“ – sprich: einen zunächst niedrigeren Mindestlohn – vorsieht.

Dass für Frauen der Mindestlohn von besonderer Bedeutung ist, schlägt sich in einem angenommenen Antrag des DGB-Bundesfrauenausschusses nieder: Jede vierte erwerbstätige Frau hat bei Einführung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Frauen stellen zwei Drittel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Nach wie vor besteht eine unakzeptable Entgeltlücke zwischen Männer- und Frauenlöhnen von über 20 %.

Für uns bedeutet die gegenwärtige Entwicklung,

  • dass wir die überfällige Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns begrüßen, aber für einen existenzsichernden Mindestlohn von derzeit 12 € kämpfen,
  • dass wir alle Ausnahmen vom Mindestlohn strikt ablehnen,
  • dass wir Versuchen konsequent entgegentreten, den Mindestlohn für MigrantInnen zu unterlaufen,
  • dass wir in dieser Auseinandersetzung für die spezifischen Interessen der Frauen eintreten.

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