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Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn: Das kann doch nicht alles gewesen sein.

Von Pidder Lüng | 14.12.2013

Das Thema „Mindestlohn“ hat es inzwischen sogar in die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU geschafft. Das ist gut so. Und es ist absehbar, dass es einen wie immer gearteten Mindestlohn geben wird. Das ist noch besser. Doch Probleme gibt es in diesem Zusammenhang noch zuhauf. Und dabei ist die Höhe nur eines unter vielen.

Das Thema „Mindestlohn“ hat es inzwischen sogar in die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU geschafft. Das ist gut so. Und es ist absehbar, dass es einen wie immer gearteten Mindestlohn geben wird. Das ist noch besser. Doch Probleme gibt es in diesem Zusammenhang noch zuhauf. Und dabei ist die Höhe nur eines unter vielen.

Erst mal zur Höhe: 8,50 Euro will die SPD pro Stunde, 10 Euro die Partei Die Linke. Wie sich davon leben lässt ist eine Frage; die andere, nicht minder wichtige, wie es später mit der Rente aussehen wird. Zur Illustration eine Rechnung: Um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung zu erreichen, muss ein Jahr lang das Durchschnittseinkommen erzielt werden. Das wird von der Rentenversicherung für das Jahr 2013 auf 34.071 Euro brutto beziffert.

Bei einem Mindestlohn, wie er von der Linken gefordert wird, müsste jemand also 3.407 Stunden im Jahr arbeiten, bei der von der SPD geforderten Höhe sogar gute 4.008 Stunden. Normal sind 1.680 Stunden bei einem Vollarbeitsverhältnis. Nach SPD-Vorstellungen würde eine vollzeitbeschäftigte (!) Mindestlohnempfängerin auf 0,42 Entgeltpunkte kommen. Das heißt: Altersarmut ist programmiert. Auch die 10 Euro, welche Die Linke fordert, sind aus dieser Sicht zu wenig. Um lediglich auf einen ¾ Entgeltpunkt (und damit auf ¾ der Durchschnittsrente, für den Fall, dass dieses Einkommen 45 Jahre lang erreicht wird) zu kommen, müsste er schon wenigstens bei 15 Euro pro Stunde liegen. Bei Vollzeitbeschäftigung. All dies natürlich bei dem derzeitigen Stand der Rentenversicherung. Sollte es gelingen, eine garantierte gesetzliche Mindestrente durchzusetzen, von der sich leben lässt, ließe sich auch über den Mindestlohn anders sprechen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Von einem Mindestlohn würden in erster Linie die „Hartz IV–Aufstocker“ profitieren, also diejenigen, welche so wenig verdienen, dass sie noch Ansprüche auf einen Teil Arbeitslosengeld II haben. Das betrifft deutschlandweit über 1,3 Mio. Beschäftigte. Aber wäre allen von ihnen wirklich geholfen? Hier kommt das nächste Problem: 60 % dieser „Aufstocker“ sind Teilzeitbeschäftigte. Hinzu kommen über 7,5 Mio. Minijobs mit Einkommen von höchstens 450 Euro im Monat. Es geht also nicht nur um den zu niedrigen Stundenlohn, sondern auch darum, dass sich selbst mit Mindestlohn für Viele kein ausreichendes Arbeitseinkommen erzielen lassen wird. (Zum Vergleich: Es gibt ca. 29,5 Mio. sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Anzahl der Minijobs ist also relativ hoch: zu hoch, um diese Art Arbeitsverhältnis als Ausnahme zu betrachten.)

Nun sind die Branchen, in denen Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren, in der Regel nicht die mit durchsetzungsfähigen Belegschaften. Es handelt sich eher um Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen. Wie sollen sie den gesetzlich garantierten Mindestlohn dann tatsächlich für sich durchsetzen, wenn ihr „Arbeitgeber“ einfach nicht will? Wer sich von einer Befristung zur nächsten hangelt, tut sich naturgemäß schwer, seinen Ausbeuter vor das Arbeitsgericht zu zitieren. Es wird eine Kontrollinstanz nötig sein, die jedenfalls nicht zahnlos sein darf. Die Kontrolle dem bürgerlichen Staat zu überlassen, wäre leichtsinnig. Wer aus seinem betrieblichen Alltag Erfahrungen mit derartigen Institutionen gemacht hat, dürfte wissen, wie hoffnungslos personell unterbesetzt solche Behörden sind, wie wenig Durchsetzungskraft sie  haben, wenn es darauf ankommt, und wie groß das Verständnis für die Sorgen und Nöte der „Arbeitgeber“ in ihnen oft ist.
Damit der Mindestlohn wirksam werden kann, bedarf es einer Reihe flankierender Maßnahmen:

  • Die Rücknahme aller gesetzlichen Regelungen, die prekäre Arbeitsverhältnisse ermöglichen, wie z. B. die Erleichterung von Befristungen und Leiharbeit.
  • Eine Verkürzung der Arbeitszeit (bei vollem Lohn- und Personalausgleich natürlich) bis alle, die es wollen, einen Vollzeitjob haben.
  • Einen automatischen Inflationsausgleich für den Mindestlohn („gleitende Lohnskala“).

Spätestens hier werden Anhänger der herrschenden Volkswirtschaftslehre einwenden, dass das aus vielerlei Gründen gar nicht geht, und den Untergang der Zivilisation prophezeien, falls etwas davon durchgesetzt würde. Nun gut: Diese Argumentation lässt sich auch umkehren. Wenn eine Gesellschaft, in der ungeheure Reichtümer angehäuft werden, nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse aller in ihr lebenden Menschen angemessen zu befriedigen, hat sie nichts weniger als den Untergang verdient. Der Widerstand aus dieser Ecke wird sich indes leider wohl kaum auf windige Argumente beschränken. Tausend Möglichkeiten werden gesucht und gefunden, so etwas zu unterlaufen, zu beschränken oder auf andere Weise zunichte zu machen.

Deshalb brauchen wir noch etwas: Organe der Beschäftigten, welche die Macht haben, alles um den Mindestlohn herum zu kontrollieren: seine Einhaltung, die Arbeitszeit samt Lohn- und Personalausgleich, die Einhaltung der gleitenden Lohnskala (einschließlich der richtigen Berechnung der Inflationsrate) usw. Diese Organe müssten auch gegen Missbrauch vor
gehen, um die Schlupflöcher zu schließen, die sicherlich probiert werden, um die Effekte dieser Maßnahmen zu durchkreuzen. Sie können nur im Sinne der Lohnabhängigen funktionieren, wenn sie höchsten demokratischen Anforderungen genügen, d.h. mindestens müssen sie gewählt werden, rechenschaftspflichtig gegenüber ihren WählerInnen und jederzeit abwählbar sein.

Solche Organe der Beschäftigten werden auch immer die Machtfrage aufwerfen. Entsprechend wird die Gegenseite alles tun, um sie zu verhindern. Ein besonders heftiger und hartnäckiger Kampf ist nötig, ein Kampf, in dem aber auch das Bewusstsein darüber entstehen kann, wie notwendig es ist, die Machtfrage aufzuwerfen. Wir sollten uns mit dem Brocken Mindestlohn, der uns hingeworfen wird, nicht zufrieden geben, sondern ihn als Gelegenheit nutzen, weitergehende Forderungen zu stellen und darum zu kämpfen. Eine andere Gesellschaft ist möglich, aber nur dann, wenn wir sie aus den Kämpfen in dieser Gesellschaft heraus möglich machen. Die politische Kunst von Marxistinnen und Marxisten muss darin bestehen, diese Perspektive, den Übergang von dieser Gesellschaft in eine andere, jeweils konkret durch Anknüpfen an den gegenwärtigen Auseinandersetzungen (z. B. um den Mindestlohn) zu entwickeln.

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