TEILEN
Betrieb & Gewerkschaft

LBK Hamburg: Privatisierung und Tarifauseinandersetzung

Von Korrespondent | 01.12.2005

Der LBK Hamburg ist seit 1995 ein wirtschaftlich eigenständiger Betrieb mit derzeit sieben Krankenhäusern sowie über 20 Servicegesellschaften, Tochterunternehmen und Beteiligungen. In Hamburg ist er mit rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 1.200 Ausbildungsplätzen der größte „Arbeitgeber“ und Ausbilder.

Der LBK Hamburg ist seit 1995 ein wirtschaftlich eigenständiger Betrieb mit derzeit sieben Krankenhäusern sowie über 20 Servicegesellschaften, Tochterunternehmen und Beteiligungen. In Hamburg ist er mit rund 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 1.200 Ausbildungsplätzen der größte „Arbeitgeber“ und Ausbilder.

Jetzt soll weiter privatisiert werden, aber zum großen Vorteil für den Käufer: Die 74,9% Anteile am LBK, die Asklepios in zwei Tranchen erwirbt, sollen ca. 318 Mio. Euro kosten.Tatsächlich gezahlt werden aber nur ca. 19,2 Mio. Euro. Der Rest ergibt sich zum Teil aus dem Gegenwert des Asklepios Krankenhauses in Rissen, das dem LBK zugeschlagen wird. Es bleibt aber dennoch eine Lücke von ca. 180 Mio. Euro.

Diese Summe bringt Asklepios nicht auf, sondern will, dass die Beschäftigten des LBK sie erwirtschaften. Mit andern Worten: Die LBK-Beschäftigten sollen den Kaufpreis ihres Unternehmens zu einem großen Teil aufbringen. Der LBK musste die 180 Mio. Euro als Kredit aufnehmen. Seither erklärt Asklepios den LBK zum Sanierungsfall.

Am 30. Juni 2005 hat der LBK den Arbeitgeberverband verlassen und mit dem UKE sowie einigen kleineren Betrieben einen neuen Arbeitgeberverband gegründet. Damit erlischt der Flächentarifvertrag. Eine Übernahme des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TvÖD) ist nicht gewollt. Stattdessen soll für diesen kleinen Arbeitgeberverband ein eigener Tarifvertrag abgeschlossen werden. Verhandelt wird darüber aber nicht mir Ver.di, sondern mit dem Beamtenbund und dem Marburger Bund.

Bis dahin hat dieser Arbeitgeberverband „Verbandsrichtlinien“ erlassen. Diese werden bei Neueinstellungen jetzt schon angewendet. Diese Verbandsrichtlinien sollen nach dem Willen der Arbeitgeber die Grundlage zu einem neuen Tarifvertrag bilden.
Sie sehen unter anderem vor:

  • –    Einkommenseinbußen von mehreren hundert Euro monatlich.
  • –    Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes („Jahressonderzahlung“)
  • –    Weitgehender Wegfall von Schicht- und Überstundenzuschlägen
  • –    Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Std. pro Woche
  • –    Verkürzung des Urlaubs um 3 Tage (4 Tage für die 30 – 40 jährigen)
  • –    Streichung des Zusatzurlaubs für Wechselschichtarbeitskräfte (bisher bis zu 4 Tage)
  • –    Grundsätzlich nur noch befristete Arbeitsverträge
  • –    Verkürzung der Kündigungsfristen.

Ver.di bereitet einen Arbeitskampf vor. 

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite