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Betrieb & Gewerkschaft

Hände weg vom Streikrecht!

Von Konferenz 15. Juni 2014 | 01.07.2014

Wir dokumentieren hier die Abschlusserklärung der Konferenz zur Abwehr des Gesetzesvorhabens „Tarifeinheit“ am 15. Juni 2014. In der kommenden Avanti wird es weitere Informationen zu diesem Thema geben. Siehe hierzu auch die Stellungnahme der Redaktion "Ein (!) Angriff auf die Rechte der Lohnabhängigen" in dieser Ausgabe.

Wir dokumentieren hier die Abschlusserklärung der Konferenz zur Abwehr des Gesetzesvorhabens „Tarifeinheit“ am 15. Juni 2014. In der kommenden Avanti wird es weitere Informationen zu diesem Thema geben. Siehe hierzu auch die Stellungnahme der Redaktion "Ein (!) Angriff auf die Rechte der Lohnabhängigen" in dieser Ausgabe.

Auf Einladung des Aktionsbündnisses „Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“ trafen sich am 15. Juni 2014 im DGB-Haus Frankfurt/Main über 40 KollegInnen verschiedener Gewerkschaften (IG Metall, ver.di, GEW, IG BCE, Marburger Bund, FAU, IWW, NGG) aus 12 Städten.

Im Mittelpunkt stand die kritische Bewertung des Gesetzesvorhabens „Tarifeinheit“, das nach einhelliger Meinung der auf der Konferenz anwesenden KollegInnen eine schwerwiegende Bedrohung gewerkschaftlicher Aktionsfreiheit ist.

Mit der Festlegung, dass in einem Betrieb nur die „Mehrheitsgewerkschaft“ einen Tarifvertrag abschließen kann, wären andere Gewerkschaften faktisch ihres Grundrechts auf Koalitionsfreiheit beraubt. Denn sie wären an die Friedenspflicht gebunden und könnten nicht für eigene Tarifverträge kämpfen. Dies gilt in Einzelfällen auch für die DGB-Gewerkschaften.

Ein solch schwerwiegender Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Gewerkschaften und das Koalitionsrecht der einzelnen „ArbeitnehmerInnen“, eines international anerkannten Menschenrechts (!), würde die Kräfteverhältnisse zwischen „Arbeitgebern“ und abhängig Beschäftigten dramatisch verschlechtern.

Wir sehen dies auch im Zusammenhang mit anderen Gesetzesinitiativen und Vorstößen, das Streikrecht einzuschränken, so etwa der Gesetzesinitiative der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung oder dem Vorstoß des Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU Arnold Vaatz: „Die Schäden, die ein Arbeitskampf auslöst, müssen im Verhältnis zum Anlass stehen.“ (Stuttgarter Nachrichten vom 2. April 2014.)

Der DGB hat auf seinem Bundeskongress im Mai d. J. zwar gesetzliche Eingriffe in die Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht abgelehnt, aber wirklich distanziert vom Projekt Tarifeinheit hat er sich nicht. Der DGB-Vorsitzende formulierte in seiner Rede ausdrücklich: „Jetzt wissen wir alle, was die Schwarz-Rote Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Sie will die Tarifeinheit stärken. Da kann ich sagen: Dieses politische Ziel werden wir natürlich nachhaltig unterstützen [!]. Wir brauchen eine Stabilisierung der Tarifeinheit [!]. Wenn die Große Koalition uns dabei helfen will, dann nehmen wir dieses Angebot zur Hilfe natürlich an.“

Deswegen stimmen wir dem Arbeitsrechtler Dr. Rolf Geffken (Hamburg) zu, wenn er auf unserer heutigen Tagung ausführte:

„Zur Sicherung des Streikrechts gehört, dass man kampfbereiten jungen Gewerkschaften nicht durch Statusverfahren die Existenz zerstört oder ihre Gründung dadurch verhindert. Die Koalitionsfreiheit ist unteilbar. Wenn traditionelle Gewerkschaften aufgrund einer falschen Politik Mitgliederverluste erleiden, sollten sie durch eigene Aktivitäten einem solchen Trend entgegenwirken, nicht aber alternative Gewerkschaften durch juristische Mittel zu bekämpfen trachten. Solche Maßnahmen richten sich letztlich gegen die Kläger selbst.“

Wir meinen deshalb: In nächster Zeit ist eine breite Kampagne der Aufklärung und öffentlichkeitswirksamer Aktionen erforderlich, um den Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben zu verbreitern. Denn die Haltung der DGB-Gewerkschaften muss sich radikal ändern: Aus stillschweigender Duldung oder gar Zustimmung muss aktiver Widerstand werden.

Die Anwesenden auf dieser Konferenz sind sich einig:
Der Angriff auf das Grundrecht Koalitionsfreiheit ist kein Thema, das nur Gewerkschaften angeht. Es ist eine Bedrohung, die in ihrer Konsequenz alle Lohnabhängigen betrifft.

Eine Einschränkung des Streikrechts begreifen wir als eine elementare Herausforderung, die eine massive Gegenwehr erfordert. Neben den Gewerkschaften braucht es ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis.
Entscheidend für die Sicherung des Streikrechts ist tatsächliche Wahrnehmung dieses Rechts. Deshalb machen wir uns stark für die Losung: Es braucht insgesamt mehr Streiks in diesem Land, erst recht bei einer drohenden Einschränkung des Streikrechts, dann nämlich werden Protestresolutionen nicht mehr reichen.

Frankfurt, den 15. Juni 2014

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