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Innenpolitik

Erwerbslosigkeit und Gesundheit

Von Pidder Lüng | 29.01.2014

Wenn es so ist, wie in Avanti 209 dargestellt, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes einhergeht: Müssten dann nicht Erwerbslose die gesünderen Menschen sein?

Wenn es so ist, wie in Avanti 209 dargestellt, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes einhergeht: Müssten dann nicht Erwerbslose die gesünderen Menschen sein?

Weit gefehlt. So eine Überlegung bedenkt nicht die Bedingungen der Erwerbslosigkeit.
Ein paar Fakten: Laut Mikrozensus 2005 war der Krankenstand im Jahresdurchschnitt bei Erwerbstätigen 4,4 Prozent, bei Arbeitslosen, die das Arbeitslosengeld I bezogen, 7,9 Prozent und bei Hartz-IV-Abhängigen 10,9 Prozent.1 Zwei Arten von Erkrankungen sind die häufigsten: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes einerseits, psychische Erkrankungen andererseits.2

Die bürgerliche Wissenschaft diskutiert zwei Hypothesen, um das zu erklären. Die Selektionshypothese, d. h. wer krank ist, fliegt schneller aus dem Job und bekommt nicht so leicht einen neuen. Zum Anderen die Kausalitätshypothese, d. h. Erwerbslosigkeit macht krank. An beiden ist was dran.
Ein Teufelskreis
Das bedeutet: Es gibt einen Teufelskreis, denn wer krankheitsbedingt den Job verliert und nicht so leicht wieder einen neuen bekommt, bleibt den krankmachenden Bedingungen der Erwerbslosigkeit ausgeliefert und hat neben einer miesen Chance auf existenzsichernde Lohnarbeit ebenso miese Chancen, gesund zu werden.

Was gehört nun zu den krank machenden Bedingungen der Erwerbslosigkeit? Hier lohnt sich schon wegen der Häufigkeit ein Blick auf die psychischen Erkrankungen, eingedenk dessen, dass nicht wenige der körperlichen Erkrankungen einen psychosomatischen Anteil haben. Die Lebensbedingungen Erwerbsloser, in besonderem Maß der Hartz-IV-Abhängigen, sind dadurch geprägt, dass ihnen eingeredet wird, dass mit ihnen etwas nicht stimme. Nicht, dass es an Arbeitsplätzen mit existenzsichernden Einkommen fehlt, sei das Problem, sondern Unfähigkeit und Unwillen der Arbeitslosen. So, ins Deutliche übersetzt, die Begründung der Hartz-IV-Gesetze. Weshalb der Grundsatz im SGB XII auch heißt „Fordern und Fördern“.
Zwang und Willkür
In der Praxis bedeutet dies, dem Zwang und der Willkür der ARGE ausgesetzt zu sein. Nachzuweisen sind eigene Aktivitäten zur Jobsuche, so sinnlos sie auch sein mögen. Deren Anzahl hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Erwerbslose haben trotz Arbeitslosigkeit ständig zur Verfügung zu stehen und sich abzumelden, wenn sie es mal nicht sind. Jobangebote sind anzunehmen, wobei es eine Unzumutbarkeitsregelung praktisch nicht gibt. In Bewerbungstrainings wird einem beigebracht, immer frisch, dynamisch, flexibel und motiviert zu erscheinen, wie beschissen der Job auch sein mag. Kaum ein Mensch entspricht diesem Bild, das aber als das „Normale“ vorgegaukelt wird. Kein Wunder, wenn sich Selbstzweifel einstellen. Hinzu kommt, dass bei Ungehorsam die ohnehin zum Leben kaum ausreichenden Bezüge gekürzt werden können. Die Abhängigkeit ist real, das Gefühl davon bedrückend. Das Einkommen erscheint nicht als Recht, sondern als Gnade, die nur bei Wohlverhalten gewährt wird.
Zermürbung
Hinzu kommen Eingriffe in sehr persönliche Bereiche. Da kann jemand gezwungen werden umzuziehen, weil dem Amt die Miete zu hoch erscheint. Die Drohung mit der Kürzung wegen zu hoher Miete wird auch dann ausgesprochen, wenn es billigeren Wohnraum in der Stadt gar nicht gibt. Das Ganze hat zermürbende Auseinandersetzungen zur Folge, mit der ständigen Angst, dass einem das Existenzminimum noch entzogen wird. Beim Zusammenwohnen mit anderen wird grundsätzlich eine „Bedarfsgemeinschaft“ angenommen. Nicht etwa, dass die ARGE dafür den Nachweis zu erbringen hätte, nein, die Arbeitslosen sind beweispflichtig. Das spricht Grundsätzen bürgerlichen Rechts Hohn, ist gleichwohl Gesetz. Im Zuge der „Missbrauchsbekämpfung“ verlangen ARGE-Leute des Öfteren einfach Zutritt zur Wohnung, um dort zu kontrollieren.

Die Liste der Zumutungen ließe sich noch verlängern. Diese Praktiken verletzen das Selbstwertgefühl und die Selbstbestimmung in einem Maße, dass Leute, die nicht außerordentlich widerstandsfähig sind, psychisch beeinträchtigt werden. Verbunden mit der verbreiteten Stigmatisierung Arbeitsloser ist es wenig verwunderlich, dass es zu manifesten psychischen Erkrankungen kommt.

Die Gesundheitsförderung des bürgerlichen Staates hält gutgemeinte Ratschläge für eine gesündere Lebensführung bereit. Auf eine ganz einfache Lösung kommt sie nicht. Verkürzung der Arbeitszeit, so lange, bis alle Arbeit haben, womit beide Probleme angegangen würden: Gesundheitsschädigung durch lange Arbeitszeiten und durch Erwerbslosigkeit. In seiner Eigendynamik kann der Kapitalismus diese einleuchtende Lösung nicht verwirklichen. Sie muss gegen ihn durchgesetzt werden.

1 Zitiert nach: DGB Bereich Arbeitsmarktpolitik (Hrsg.), arbeits-marktaktuell, Nr. 09 / August 2010, Gesundheitsrisiko Arbeitslosigkeit – Wissensstand, Praxis und Anfor-derungen an eine arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung, S. 6.
2 Alfons Hollederer, Arbeitslos – Gesundheit los – chancenlos? In: Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.), IAB Kurzbericht, Ausgabe Nr. 4 / 21.03.2003.

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