Die marxistische Staatstheorie
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Grundsatztexte

Die marxistische Staatstheorie

Von Ernest Mandel | 12.10.2020

I.

Ursprung und Entwicklung des Staates in der Geschichte menschlicher Gesellschaften

A. Urzeitliche Gesellschaft und die Entstehung des Staates

Es gab nicht zu allen Zeiten einen Staat. Bestimmte Soziologen und andere Vertreter der akademischen politischen Wissenschaft begehen einen Fehler, wenn sie über den Staat in vorgeschichtlicher Zeit sprechen. Sie verwechseln dabei den Staat mit dem Kollektiv oder der Gemeinschaft. Damit entkleiden sie den Staat seiner besonderen Charakteristika: Mit der Entstehung des Staates wird der Gesamtkörperschaft (dem Kollektiv) die Ausübung bestimmter Funktionen entrissen und ausschließlich einem kleinen Teil der Mitglieder dieser Gemeinschaft vorbehalten.

Mit anderen Worten: Das Auftauchen des Staates ist das Ergebnis gesellschaftlicher Arbeitsteilung. Solange diese gesellschaftliche Arbeitsteilung noch nicht voll entwickelt ist, solange üben alle Mitglieder der Gesellschaft im Wechsel praktisch alle Funktionen aus. Es gibt keinen Staat und es gibt keine gesonderten Staatsfunktionen.

Zum Stamm der Buschleute führt R. P. Victor Ellenberger aus, dass sie weder Privateigentum, noch Gerichte, noch Zentralgewalt, noch sonstige spezielle Organismen hatten.[1]  Ein anderer Autor schreibt über diesen Stamm: „Bei den Buschleuten ist die Autorität beim Clan und nicht auf der Ebene des gesamten Stamms angesiedelt. Jeder Clan ist autonom und führt sein Leben unabhängig von den anderen. Die Angelegenheiten des Clans werden gewöhnlich von den geschickten Jägern oder den ältesten, oft den erfahrensten, Männern geregelt.“[2]

Das Gleiche trifft auf die Völker Ägyptens oder Mesopotamiens im frühen Altertum zu: „Die Zeit ist weder reif für die patriarchale Familienstruktur mit väterlicher Autorität noch für wirklich zentralisierte politische Gruppen [….] Aktive und passive Verpflichtungen gelten im Regime des totemistischen Clans kollektiv. Macht und Verantwortung sind in dieser Gesellschaft noch unlösbar miteinander verknüpft. Wir haben hier eine gemeinschaftliche und egalitäre Gesellschaft, in der die Teilhabe am selben Totem – das Wesen jeden Individuums und die Grundlage für den Zusammenhalt der Gemeinschaft – allen Mitgliedern des Clans die völlige Gleichstellung sichert.“[3]

Aber in dem Maß, wie die gesellschaftliche Arbeitsteilung voranschreitet und sich die Gesellschaft in Klassen aufteilt, entsteht der Staat und seine Bestimmung wird konkreter: Den Mitgliedern des Kollektivs als Ganzem werden bestimmte Funktionen entzogen, nur eine kleine Minderheit übt diese Funktionen aus.

Zwei Beispiele illustrieren diese Entwicklung, die darin besteht, einer Mehrheit der Gesellschaftsmitglieder bestimmte Funktionen zu entziehen, die sie früher selbst, und zwar ursprünglich kollektiv, ausgeführt haben, um sie jetzt einer kleinen Gruppe von Individuen vorzubehalten.

Erstes Beispiel: die Bewaffnung

Dies ist eine wichtige Funktion. Engels führte aus, dass der Staat in letzter Instanz nichts anderes ist als eine Gruppe bewaffneter Männer. In vorgeschichtlichen Gesellschaften waren alle Männer bewaffnet (zuweilen auch alle Erwachsenen).  In einer solchen Gesellschaft kann keine Rede davon sein, die Bewaffnung zu einem besonderen Privileg einer speziellen Institution zu machen, die sich Armee, oder Polizei oder Gendarmerie nennt. Alle erwachsenen Männer haben das Recht, Waffen zu tragen. (In bestimmten Gesellschaften wird während der Initiationszeremonie, mit der das Erwachsensein anerkannt wird, das Recht verliehen, Waffen zu tragen.)

Genau dasselbe Phänomen gibt es in Gesellschaften, die noch urzeitlich sind, die aber schon kurz vor der Aufteilung in Klassen stehen. So ist es beispielsweise auch bei den germanischen Völkern, die zum Sturm auf das römische Imperium ansetzen: Alle freien Männer haben das Recht, Waffen zu tragen, und können sie nutzen, um sich und ihre Rechte zu verteidigen. Die Rechtsgleichheit freier Männer, die wir bei den alten germanischen Völkern sehen, ist tatsächlich eine Gleichheit unter Soldaten, wie es die Vase von Soissons illustriert.[4] In der griechischen und römischen Antike dreht sich der Kampf zwischen Patriziern und Plebejern oft um die Frage, wer das Recht hat, Waffen zu tragen.

Zweites Beispiel: die Justiz

Die „primitive“ (die vorgeschichtliche) Gesellschaft kennt normalerweise keine Schrift und damit auch kein geschriebenes Recht. Aber darüber hinaus ist auch die Ausübung der Rechtsprechung kein Privileg bestimmter Personen. Dieses Recht wird von der Gemeinschaft ausgeübt. Abgesehen von den Streitigkeiten, die von den Individuen selbst oder von der Familie geregelt werden, sind nur die Versammlungen der Kollektive befugt, Recht zu sprechen. In der alten germanischen Gesellschaft urteilt nicht der Vorsitzende des Tribunals, er hat nur darauf zu achten, dass bestimmte Regeln und Formen eingehalten werden.

Die Vorstellung, dass es von der Gemeinschaft abgehobene Menschen gibt, denen dieses Privileg der Rechtsprechung vorbehalten ist, würde den BürgerInnen einer auf den Clan oder den Stamm gegründeten Gesellschaft als etwas dermaßen Widersinniges erscheinen, wie die umgekehrte Konstellation heute den meisten unter uns erscheinen würde.

Fassen wir also zusammen: Zu einer bestimmten Zeit der Entwicklung menschlicher Gesellschaft, bevor sie sich nämlich in Klassen aufspaltete, wurden bestimmte Funktionen wie das Recht, Waffen zu tragen oder Recht zu sprechen, von allen erwachsenen Mitgliedern der Gemeinschaft kollektiv ausgeübt. Erst im Rahmen der späteren Entwicklung und in dem Maß, wie sich die Gesellschaft in Klassen aufspaltete, wurden diese Kompetenzen dem Kollektiv entzogen und einer Minderheit vorbehalten, die sie auf besondere Art nutzt. Wie ist diese besondere Art zu charakterisieren?

Schauen wir uns beispielsweise die westlichen Gesellschaften an, und zwar die Epoche, in der das Feudalsystem den wesentlichen Charakterzug ausmacht. Die Unabhängigkeit der großen Feudalgüter ist zwar nicht formeller oder juristischer Natur, aber sie ist effektiv und quasi total, was in der Tatsache zum Ausdruck kommt, dass einzig und allein der Feudalherr all die oben aufgeführten Funktionen wahrnimmt, die in den vorgeschichtlichen Gesellschaften der Gemeinschaft aller Erwachsenen zusteht.

Dieser Feudalherr ist absoluter Herrscher auf seinem Gut. Er allein hat das Recht, ständig Waffen zu tragen, er ist der einzige Polizist, der einzige Gendarm, der einzige Richter; er ist der einzige, der das Recht hat, Münzen zu prägen, und er ist der einzige Finanzminister. Er übt auf seiner Domäne dieselben klassischen Funktionen aus, wie wir sie heute von einem Staat kennen.

Dann vollzieht sich aber eine gewisse Entwicklung. Solange das Gut nicht sehr groß ist und die Bewohner nicht besonders zahlreich sind und die „Staats“funktionen nur sehr wenig entwickelt und nicht sehr komplex sind, und solange diese Funktionen ihm nicht viel Zeit abverlangen, kann er sich damit ganz gut arrangieren und alle diese Funktionen selbst ausfüllen.

Aber wenn das Gut größer wird und die Bevölkerung zunimmt, werden die Funktionen, die dieser Herr ausfüllt, immer komplexer und gleichzeitig stumpfsinniger. Für einen einzelnen Menschen wird es damit auch unmöglich, all diese Funktionen selbst auszuüben. Was macht dieser Feudalherr dann? Er wird seine Befugnisse teilweise auf andere Männer übertragen. Aber nicht auf freie Männer; diese gehören nämlich einer Gesellschaftsklasse an, die in Opposition zur Feudalklasse steht. Der Feudalherr überträgt Teile seiner Kompetenzen auf Leute, die er voll unter Kontrolle hat: Leibeigene, die zu seinen Bediensteten gehören.  (Der Ursprung knechtischer Unterordnung findet sich in all den Titeln wie „Minister“, der ein ministrabler Leibeigener ist; der Konnetabel kommt von comes stabuli – Graf des Stalles – und war zunächst der Stallmeister, später der Oberbefehlshaber der königlichen Armee; der Marschall ist der Leibeigene, der sich um die Ausrüstung, die Pferde usw. kümmert.) In dem Maße, wie diese Menschen, diese Nicht-Freien, diese Bediensteten völlig unter seiner Kontrolle sind, überträgt der Feudalherr ihnen einen Teil seiner Macht.

Dieses Beispiel bringt uns zu der Schlussfolgerung, die die Grundlage der marxistischen Staatstheorie ist: Der Staat ist ein besonderes Gebilde, das im Verlauf der Geschichte entstanden ist und das im weiteren Verlauf auch wieder verschwinden wird. Er ist mit der Teilung der Gesellschaft in Klassen entstanden und mit der Überwindung dieser Teilung wird er auch wieder verschwinden. Er wurde als Instrument in den Händen der besitzenden Klasse gebildet, um deren Herrschaft über die Gesellschaft zu sichern, und er wird mit der Abschaffung dieser Herrschaft auch wieder verschwinden.

Um nochmal auf die Feudalgesellschaft zurückzukommen, sei noch darauf hingewiesen, dass die staatlichen Funktionen, die die herrschende Klasse ausübt, nicht nur die unmittelbaren Bereiche der Macht umfasst (also Armee, Justiz, Finanzen, …). Die Ideologie, das Recht, die Philosophie, Wissenschaft und Künste stehen ebenfalls unter der Fuchtel des Feudalherrn. Diejenigen, die diese Tätigkeiten ausüben, sind arme Menschen und müssen, um überleben zu können, ihre Fähigkeiten dem Herrn verkaufen, der ihren Lebensunterhalt sichern kann. (Teil des Feudalregimes ist auch die Kirche, jedenfalls soweit sie Eigentümerin riesiger Güter ist.)

Außerdem wird die Entwicklung der Ideologie – jedenfalls dann, wenn die Abhängigkeit total ist – vollständig von der herrschenden Klasse kontrolliert: Nur sie gibt die Ideologie“produktion“ in Auftrag; nur sie ist in der Lage, den Lebensunterhalt der „Ideologen“ zu sichern.

Dies sind die grundlegenden Beziehungen, die es immer im Kopf zu behalten gilt, wenn mensch sich nicht in einem Durcheinander von Verstrickungen und Nuancen verlieren will. Sicherlich, im Verlauf der geschichtlichen Entwicklung wird die Staatsfunktion viel komplexer und nuancenreicher als im Feudalsystem, wie wir es hier sehr schematisch dargelegt haben.

Aber wir müssen von diesen unmittelbar einsichtigen Bedingungen ausgehen, um die Entwicklungslogik zu begreifen, den Ursprung dieser gesellschaftlichen Arbeitsteilung und den Prozess mit dem diese verschiedenen Funktionen autonomer werden und mit der Zeit den Anschein bekommen, sie seien von der herrschenden Klasse unabhängig.

B. Der moderne bürgerliche Staat

Der bürgerliche Ursprung des modernen Staates

Auch hier sind die Entstehungsbedingungen unmittelbar einsichtig. Der moderne Parlamentarismus findet seinen Ursprung in dem Schlachtruf, den die englische Bourgeoisie dem Monarchen zurief: „No taxation without representation“, was ohne Umschweife zum Ausdruck bringt: „Sie werden unser Geld nicht bekommen, wenn uns nicht das Recht eingeräumt wird, über Ihre Ausgaben zu entscheiden und sie zu kontrollieren.“

Wir sehen sofort, dass dies nicht wirklich subtiler ist als die Beziehung zwischen dem Feudalherren und seinem Leibeigenen, den er zum Stallmeister macht. Und ein englischer König, Karl I. (Stuart), endet auf dem Schafott, weil er sich nicht an dieses Gesetz gehalten hat, die zur goldenen Regel wird und an die sich dann alle direkten oder indirekten Repräsentanten des Staatsapparates seit der Durchsetzung der bürgerlichen Gesellschaftsordnung halten mussten.[5]

Der bürgerliche Staat – Staat einer Klasse

Diese neue Gesellschaft wird nicht mehr vom Feudalherrn beherrscht, sondern vom Kapitalismus, von den modernen Bourgeois. Bekanntlich hat der moderne Staat, die neue Zentralmacht der mehr oder weniger absoluten Monarchie, ab dem 15. und 16. Jahrhundert einen ständig wachsenden Geldbedarf. Es ist im Wesentlichen das Geld der Kapitalisten, der Unternehmer, Bankiers und Händler, die die Kassen des Staates füllen. Ab der Zeit, da die Kapitalisten den Staat finanzieren, verlangen sie, dass dieser Staat uneingeschränkt zu ihrer Verfügung steht. Dies machen sie unmissverständlich klar und lassen es mittels der Gesetze spüren, die sie verabschieden, wie auch mittels der Institutionen, die sie ins Leben rufen.

Einige Institutionen, die uns heute als völlig demokratisch erscheinen, zum Beispiel das Parlament, offenbaren ganz augenfällig diesen Klassencharakter des bürgerlichen Staates. So hatten in der Mehrzahl der Länder, in denen der Parlamentarismus etabliert wurde, nur die Bourgeois das Wahlrecht. Dies galt bis Ende des 19. Jahrhunderts. Das allgemeine Wahlrecht ist in der Geschichte des Kapitalismus eine relativ späte Erfindung. Wie ist das zu erklären?

Sehr leicht. Als im 17. Jahrhundert die englischen Bourgeois ausriefen: „No taxation without representation“, hatten sie nur die Repräsentanz der Bourgeoisie im Auge. Denn die Vorstellung, dass auch Leute das Wahlrecht besitzen sollten, die nichts besaßen und keine Steuern zahlten, erschien ihnen absurd und lächerlich: Sinn und Zweck des Parlaments sollte es ja schließlich sein, die Ausgaben zu kontrollieren, die mit dem Geld der Steuerzahler getätigt wurden.

Anlässlich des Kampfes für das allgemeine Wahlrecht wurde diese vom Standpunkt der Bourgeoisie absolut nachvollziehbare Argumentation dann von unserer doktrinären Bourgeoisie[6] aufgegriffen. Für diese Bourgeoisie besteht die Aufgabe des Parlaments darin, den Haushaltsplan und die Ausgaben zu kontrollieren. Und nur diejenigen, die überhaupt Steuern zahlen, können berechtigterweise diese Kontrolle ausüben; denn diejenigen, die keine Steuern zahlen, tendierten ständig dazu, die Ausgaben zu erhöhen, da sie ja dafür nicht aufkommen müssen.

In der Folge hat die Bourgeoisie dieses Problem auf andere Weise angepackt. Mit dem allgemeinen Stimmrecht wurde auch die allgemeine Besteuerung eingeführt, die die ArbeiterInnen immer mehr belastet. Über diesen Weg stellte die Bourgeoisie „Gerechtigkeit“ innerhalb des Systems her …

Die Institution des Parlaments ist ein typisches Beispiel für die sehr direkte und mechanische Beziehung die sogar im bürgerlichen Staat zwischen der Macht der herrschenden Klasse und der Ausübung der Staatsmacht existiert. Es gibt andere Beispiele. Etwa im Bereich der (angelsächsischen) Justiz die Existenz einer Jury (die Geschworenen). Diese erscheint uns höchst demokratisch im Vergleich zu den ernannten und nicht abwählbaren Richtern, die alle der herrschenden Klasse angehören und auf die das Volk keinen Einfluss hat. Aber aus welcher sozialen Schicht stammten – und stammen auch heute noch zu einem großen Teil – die in eine Jury gewählten Mitglieder? Aus der Bourgeoisie. Es gab sogar spezielle Vorkehrungen, vergleichbar dem Zensuswahlrecht, um einer Jury angehören zu können (Hausbesitzer sein, eine bestimmte Summe an Steuern zahlen, …)

Um die enge Beziehung zwischen dem Staatsapparat und der herrschenden Klasse in der bürgerlichen Gesellschaft zu illustrieren, können wir noch ein weiteres Beispiel anführen, das berühmte Gesetz Le Chapelier, das während der Französischen Revolution verabschiedet wurde, das – unter dem Vorwand, Gleichheit unter den Bürgern herzustellen – sowohl die Vereinigungen der UnternehmerInnen als auch der ArbeiterInnen verbot. So wurden die ArbeiterInnen gegenüber den UnternehmerInnen zur Ohnmacht verdammt, denn nur als Organisationen können sie in einem gewissen Umfang (und das noch viel zu beschränkt) ein Gegengewicht zum Reichtum der UnternehmerInnen herstellen.

II.

Der bürgerliche Staat: Aspekte einer täglichen Realität

Infolge des Kampfes der Arbeiterbewegung werden bestimmte Institutionen des bürgerlichen Staates subtiler und auch komplexer. Das allgemeine Wahlrecht hat das Zensuswahlrecht abgelöst, der Militärdienst ist verpflichtend geworden, alle zahlen Steuern. Damit wird der Klassencharakter des Staates etwas weniger offensichtlich. Die Funktion des Staates als Instrument der herrschenden Klasse ist weniger klar als in der Zeit des klassisch bürgerlichen Regimes, als die Beziehungen zwischen den verschiedenen Gruppen, die Staatsfunktionen ausübten, noch genauso durchsichtig waren wie in der Feudalzeit. So muss jetzt auch die Analyse etwas komplexer werden.

Zur Hierarchie der verschiedenen Staatsfunktionen

Nur die Naivsten glauben heute noch, dass das Parlament – gestützt auf das allgemeine Wahlreicht  –das Sagen hat und den Staat kontrolliert (wir müssen aber festhalten, dass diese Illusion dort noch einigermaßen verbreitet ist, wo das Parlament noch nicht lange existiert).

Die Staatsmacht ist eine permanente Macht. Sie wird von einer gewissen Zahl gesonderter Institutionen ausgeübt, die gegenüber dem wechselnden Einfluss der Stimmabgabe bei den Wahlen autonom ist. Diese Institutionen gilt es zu untersuchen, wenn mensch herausfinden will, wo die eigentliche Macht liegt. „Regierungen kommen und gehen, aber die Polizei und die Verwaltung bleiben.“

Der Staat besteht in erster Linie aus diesen permanenten Institutionen: der Armee (dem beständigen Teil wie dem Generalstab, den Sondertruppen, …), der Polizei, der Gendarmerie (Bereitschaftspolizei), der Verwaltung, den Ministerien, den Staatssicherheitsdiensten, den Richtern usw. – all das ist  „frei“ davon, durch Wahlen beeinflusst zu werden.

Und diese Exekutivgewalt wird ständig ausgebaut. In dem Maß, wie sich das allgemeine Wahlrecht entwickelt und wie bestimmte Institutionen eine relative (im Übrigen nur formelle) Demokratisierung erfahren, lässt sich eine Verschiebung der realen Macht feststellen, weg von diesen Institutionen und hin zu solchen, die mehr und mehr dem Einfluss des Parlaments entzogen sind.

Wenn in der aufstrebenden Phase des Parlamentarismus bestimmte Rechte vom König und seinen Funktionären auf das Parlament übergehen, so werden in der Niedergangsphase des Parlamentarismus, die mit der Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts einsetzt, immer mehr Rechte dem Parlament entzogen und von den permanenten und nicht absetzbaren Einrichtungen des Staates übernommen.  Dieses ist in ganz Westeuropa ein generelles Phänomen. Zurzeit ist Frankreichs V. Republik dafür das auffälligste und am weitesten entwickelte Beispiel.

Ist in dieser Umkehrung der Entwicklung ein teuflisches Komplott bösartiger Bourgeois gegen das allgemeine Wahlrecht auszumachen? Es handelt sich dabei um viel tiefer liegende objektive Bedingungen und Vorgänge: Die reale Macht wird zunehmend von der Legislative zur Exekutive verschoben, die Exekutive wird ständig und unaufhörlich aufgrund von Veränderungen gestärkt, die sich innerhalb der bürgerlichen Klasse selbst abspielen.

Der Prozess hat während des Ersten Weltkriegs in den meisten der kriegführenden Länder begonnen und hat sich seitdem unablässig fortgesetzt. Aber dieses Phänomen gab es stellenweise schon vorher. So gab es im deutschen Kaiserreich schon bei der Einführung des allgemeinen Wahlrechts diese Vorherrschaft der Exekutive gegenüber der Legislative. Bismarck und die Junker haben das allgemeine Wahlrecht eingeführt, um – in gewissem Umfang – die Arbeiterklasse als Manövriermasse gegen die liberale Bourgeoisie einsetzen zu können und so in dieser im Wesentlichen schon kapitalistischen Gesellschaft die relative Unabhängigkeit der exekutiven Gewalt, die vom preußischen Adel ausgeübt wurde, zu sichern.

Dieser Prozess zeigt sehr wohl, dass die politische Gleichheit nur vordergründig existiert und dass das Recht der WählerInnen nur darin besteht, alle vier Jahre ein kleines Papier in die Wahlurne zu stecken. Es reicht nicht weiter, und vor allem betrifft es nicht die wirklichen Entscheidungszentren der Macht.

Die Monopole lösen das Parlament ab

Die klassische Epoche des Parlamentarismus ist die der freien Konkurrenz. Zu jener Zeit ist der individuelle Bourgeois, der Industrielle, der Bankier, individuell sehr stark. Er ist sehr unabhängig, sehr frei im Rahmen der bürgerlichen Freiheit und kann nach Belieben sein Kapital dem Risiko des Marktes aussetzen. In dieser atomisierten bürgerlichen Gesellschaft spielt das Parlament eine sehr nützliche objektive Rolle, für das normale Alltagsgeschäft sogar eine unverzichtbare Rolle.

Denn nur im Parlament lässt sich der gemeinsame Nenner der Interessen der Bourgeoisie bestimmen. Es lassen sich Dutzende verschiedener Gruppen des Bürgertums ausmachen, die sich aufgrund einer Vielzahl sektoraler, regionaler oder Brancheninteressen gegenüberstehen. Diese Gruppen begegnen sich nirgendwo auf institutionalisierte Weise, außer im Parlament (sie begegnen sich auf dem Markt, aber dort mit Messern!). Nur im Parlament kann sich eine vermittelnde Linie herausschälen, die Ausdruck der Interessen der gesamten bürgerlichen Klasse ist.  Denn dies war damals die Funktion des Parlaments: als Treffpunkt dienen, wo die kollektiven Interessen der Bourgeoisie formuliert werden.

Vergessen wir nicht, dass in der heroischen Phase des Parlamentarismus bei der Herausbildung des kollektiven Interesses nicht nur Worte und Abstimmungen eine Rolle spielten, sondern auch Dolche und Pistolen. Wurden nicht im Konvent, dem klassischen bürgerlichen Parlament in der französischen Revolution, nach bestimmten Abstimmungen, die oft nur mit haudünner Mehrheit gewonnen wurden, politische Gegner auf die Guillotine geschickt?

Aber die kapitalistische Gesellschaft bleibt nicht atomisiert. Nach und nach organisiert sie sich und gibt sich zunehmend konzentrierte und zentralisierte Strukturen. Die freie Konkurrenz tritt zurück und wird durch Monopole, Trusts und andere Kapitalgruppen ersetzt.

Die kapitalistische Macht zentralisiert sich außerhalb des Parlaments. Eine wirkliche Zentralisierung des Finanzkapitals, der großen Banken und Finanzgruppen wird organisiert. Wenn vor einem Jahrhundert die vom (belgischen) Parlament herausgegebene „Analytique“[7] die Bestrebungen der belgischen Bourgeoisie zum Ausdruck brachte, so ist es heute der Jahresbericht der Société Générale oder der Brufina[8], mit denen die Jahreshauptversammlungen ihrer Aktionäre vorbereitet werden und die es zu studieren gilt, wenn mensch die wirklichen Ansichten der KapitalistInnen kennenlernen will. Dort kommen die Anschauungen derjenigen Bourgeois zum Ausdruck, die wirklich zählen, nämlich die großen Finanzgruppen, die das Land beherrschen.

Damit ist die kapitalistische Macht außerhalb des Parlaments und der aus den Wahlen hervorgehenden Institutionen konzentriert. Angesichts einer derart fortgeschrittenen Konzentration (vergessen wir nicht, dass in Belgien etwa zehn Finanzgruppen das Wirtschaftsleben der Nation kontrollieren) ist die Beziehung zwischen dem Parlament, den Beamten, den Polizeipräsidenten …  und diesen Menschen, die Milliarden verdienen, eine Beziehung, die sich wenig um theoretische Festlegungen kümmert. Es ist eine unmittelbare und praktische Verbindung: Sie läuft über die Bezahlung.

Die sichtbaren Goldketten der Bourgeoisie – die Staatsverschuldung

Das Parlament und mehr noch die Regierung eines kapitalistischen Staates, und sei er dem Anschein nach noch so demokratisch, sind mit Goldketten an die Bourgeoisie gebunden. Diese Goldketten haben einen Namen: die Staatsverschuldung. Keine Regierung kann länger als einen Monat überleben, ohne an die Tür der Banken zu klopfen, um die laufenden Ausgaben tätigen zu können. Wenn die Banken ablehnen, ist die Regierung bankrott. Für dieses Phänomen gibt es zwei Ursachen: Die Steuern fließen nicht jeden Tag in die Staatskasse; die Einkünfte konzentrieren sich auf eine bestimmte Zeit im Jahr, während die Ausgaben kontinuierlich sind.

Daraus ergeben sich die kurzfristigen Schulden. Dieses Problem könnte gelöst werden; vorstellbar ist eine technische Übereinkunft, aber es gibt ein viel schwerwiegenderes Problem: Alle modernen kapitalistischen Staaten geben mehr aus, als sie einnehmen. Für die Öffentlichen Schulden können die Banken und anderen Finanzinstitute ohne große Bedenken Geld zur Verfügung stellen. Für den Staat ergibt sich daraus nämlich eine direkte und unmittelbare, tägliche Abhängigkeit vom Großkapital.

Die Hierarchie im Staatsapparat …

Weitere – in dem Fall unsichtbare – Goldketten sorgen dafür, dass der Staatsapparat ein Instrument in den Händen der Bourgeoisie ist. Betrachten wir beispielsweise das Einstellungsverfahren für Staatsbedienstete, so stellen wir fest, dass für eine einfache Lehrstelle in einem Ministerium eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren ist. Die Regel erscheint demokratisch. Auf der anderen Seite kann sich nicht jeder Mensch für eine Prüfung für jeden möglichen Dienstgrad bewerben. Die Prüfung für einen Staatssekretärsposten oder für den Führungsstab in einer Armee ist nicht die gleiche wie für die Lehrlingsstelle eines einfachen Sekretärs. Auf den ersten Blick mag das noch normal erscheinen.

Aber bei diesen Prüfungen gibt es eine Verschärfung, die selektiv wirkt. Die BewerberInnen müssen bestimmte Zeugnisse vorweisen, sie müssen bestimmte Lehrgänge besucht haben, um überhaupt als KandidatInnen für bestimmte Posten in Frage zu kommen, vor allem wenn es sich um Leitungsfunktionen handelt. Ein solches System schließt sehr viele Menschen von vornherein aus, die nämlich keine universitäre oder vergleichbare Ausbildung durchlaufen konnten, denn die Demokratisierung des Bildungssystems ist alles andere als realisiert. Auch wenn das System der Prüfungen egalitär erscheint, so ist es doch in Wirklichkeit ein Selektionsinstrument.

… Spiegel der Hierarchie in der Gesellschaft

Diese unsichtbaren Goldketten finden sich auch bei den Gehältern derjenigen, die dem Staatsapparate angehören. Alle Verwaltungen einschließlich der Armee weisen diesen Aspekt der Pyramide auf, der Hierarchie, die die bürgerliche Gesellschaft auszeichnet. Wir sind dermaßen beeinflusst, dermaßen von der Ideologie der herrschenden Klasse geprägt, dass wir es billigen, dass ein Staatssekretär das Zehnfache eines einfachen Sekretärs oder einer Putzkraft bekommt. Die Putzfrau muss physisch sehr viel mehr leisten, aber der Staatssekretär „denkt!“, was ja bekanntlich viel ermüdender ist. So ist auch der Sold eines Soldaten im Führungsstab (noch einer, der „denkt“) sehr viel höher als der eines einfachen Soldaten.

Diese hierarchische Struktur des Staatsapparats lässt uns folgendes unterstreichen: Es finden sich dort Staatssekretäre, Generäle, Bischöfe usw., die über vergleichbare Einkommen verfügen, also über einen vergleichbaren Lebensstandard, der sie dem gleichen gesellschaftlichen und ideologischen Milieu angehören lässt wie das der Großbourgeoisie. Es schließen sich die mittleren Beamten an, die mittleren Offiziere, die unter ähnlichen gesellschaftlichen Bedingungen leben und ähnliche Einkommen haben wie die mittlere und Kleinbourgeoisie. Und dann gibt es noch die Masse der einfachen Staatsangestellten, ohne Dienstgrade – von den Reinigungskräften bis zu den Angestellten kommunaler Betriebe, die oft weniger verdienen als ArbeiterInnen in der Fabrik. Ihr Lebensstandard ist der des Proletariats.

Der Staatsapparat ist kein homogenes Instrument. Er weist eine Struktur auf, die ganz deutlich der Struktur der bürgerlichen Gesellschaft entspricht, mit einer Klassenhierarchie und den gleichen Unterschieden. Diese Pyramidenstruktur entspricht einem realen Bedürfnis der Bourgeoisie. Sie will über ein Instrument verfügen, das sie nach eigenem Gutdünken nutzen  kann.  So lässt sich beispielsweise auch gut verstehen, wieso die Bourgeoisie lange und hartnäckig versucht hat, den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes das Streikrecht zu verwehren.

Der Staat? – ein Aufseher!

Dieses Argument ist wichtig. Schon in der Konzeption des bürgerlichen Staates – ganz gleich übrigens,  wie „demokratisch“ er im jeweiligen Fall ist – gibt es einen fundamentalen Punkt, der übrigens mit seiner Entstehung zusammenhängt: Von seinem Wesen her ist und bleibt der Staat gegenüber den Bedürfnissen der Gemeinschaft (des „Kollektivs“) feindlich oder wenig zugänglich. Der Staat ist von Natur aus eine Gruppe von Menschen, die bestimmte Funktionen ausüben, die ursprünglich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft ausgeübt wurden. Diese Menschen des Staatsapparates üben keine produktive Tätigkeit aus, sondern werden von den anderen Mitgliedern der Gesellschaft ausgehalten.

Zu normalen Zeiten haben wir keinen Bedarf an Aufsehern. So gibt[9] es in Bussen der Moskauer Verkehrsbetriebe niemand, der die Funktion des Geldeinsammelns übernimmt; die Nutzer legen ihre Kopeken hin, ohne dass jemand sie dabei überwacht. In Gesellschaften, in denen die Produktivkräfte noch wenig entwickelt sind und es einen intensiven Kampf jeder gegen jeden gibt, um sich von dem insgesamt unzureichenden Sozialprodukt ein gewisses Stück anzueignen, braucht es einen Apparat an Aufsehern. So wurde in der Zeit der Besatzung während des Zweiten Weltkriegs Unmengen an speziellen Überwachungsdiensten eingerichtet (Bahnhofspolizei, Überwachung der Druckereien, Überwachung der Rationierung von Lebensmitteln, …)

In solchen Zeiten gibt es so viel Konfliktstoff, sodass ein gewaltiger Überwachungsapparat erforderlich ist. Bei genauerer Überlegung stellt sich heraus, dass alle, die Staatsfunktionen ausüben, die also zum Staatsapparat gehören, auf die eine oder andere Weise Aufseher sind. Die PolizistInnen und BereitschaftspolizistInnen sind Aufseher, aber auch die BeamtInnen in den Finanzämtern, die RichterInnen, die PapierkrämerInnen der Ministerien, die FahrkartenkontrolleurInnen usw. Letztendlich lassen sich alle Funktionen des Staatsapparates auf Folgendes zurückführen: überwachen und das gesellschaftliche Leben im Interesse der herrschenden Klasse kontrollieren.

Es heißt oft, der heutige Staat sei so etwas wie ein Schiedsrichter; diese Feststellung könnte in enger Verbindung mit der Erklärung gesehen werden, die wir hier dargelegt haben: Denn sind nicht „überwachen“ und „den Schiedsrichter geben“ letztlich das gleiche?

Dazu müssen wir zwei Anmerkungen machen: Erstens ist dieser Schiedsrichter nicht neutral. Wie wir oben dargelegt haben, sind die Spitzen des Staatsapparats sehr eng mit der Großbourgeoise verbunden. Sodann erfolgt die Ausübung des Schiedsrichteramtes nicht im luftleeren Raum; sie erfolgt im Rahmen der Aufrechterhaltung der existierenden Klassengesellschaft. Sicherlich können die „Schiedsrichter“ den Ausgebeuteten Zugeständnisse machen; dies hängt im Wesentlichen von den Kräfteverhältnissen ab. Aber das wesentliche Ziel der Schiedsrichterrolle ist die Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ausbeutung als solcher, notfalls indem zweitrangiger Ballast abgeworfen wird.

Der Überwachungsstaat – ein Zeichen für die Armut der Gesellschaft

Der Staat ist eine von der Gesellschaft gesonderte Körperschaft, um das tägliche Funktionieren des gesellschaftlichen Lebens zu beaufsichtigen, und zwar im Dienst der herrschenden Klasse, um deren Herrschaft abzusichern. Dieses Überwachungsinstrument ist objektiv notwendig, denn sie ergibt sich unmittelbar aus dem Grad der Armut und der großen Zahl gesellschaftlicher Konflikte, die in dieser Gesellschaft existieren.

In allgemeinerer geschichtlicher Betrachtung ist die Ausübung der Staatsfunktionen eng mit der Existenz gesellschaftlicher Konflikte verbunden und diese wiederum sind eng mit dem Vorhandensein eines gewissen Mangels an materiellen Gütern, Reichtümern, Ressourcen verknüpft, also den Mitteln, die der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse dienen. Wir betonen: Solange es einen Staat geben wird, wird er Zeugnis dafür sein, dass es noch gesellschaftliche Konflikte gibt (also auch einen relativen Mangel an Gütern und Dienstleistungen). Mit dem Verschwinden gesellschaftlicher Konflikte werden auch die Aufseher verschwinden, die dann parasitär und überflüssig geworden sind, aber nicht vorher! Die Gesellschaft bezahlt diese Menschen für ihre Überwachungsfunktionen, und zwar solange, wie ein Teil der Gesellschaft daran ein Interesse hat. Aber es ist offensichtlich, dass ab dem Moment, da kein Teil der Gesellschaft mehr ein Interesse an der Ausübung der Überwachungsfunktion hat, mit dieser Nützlichkeit auch die Funktion selbst verschwinden wird.

Die Tatsache, dass der Staat überlebt, beweist, dass diese gesellschaftlichen Konflikte weiterhin existieren, dass dieser relative Mangel an Gütern existiert, die diese lange Periode der Menschheitsgeschichte kennzeichnet, die zwischen dem Stadium absoluter Armut (der Situation des Klan- oder Stammeskommunismus) und der Situation des Überflusses, nämlich dem Sozialismus, existiert. Solange wir in dieser Übergangsphase sind, die etwa zehntausend Jahre der Menschheitsgeschichte umfasst und auch die Phase des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus einschließt, wird der Staat weiter existieren, wird es weiter gesellschaftliche Konflikte geben, und es wird Leute brauchen, die in diesen Konflikten im Interesse der herrschenden Klasse die Schiedsrichterrolle übernehmen.

Wenn der bürgerliche Staat im Wesentlichen ein Instrument im Dienst der herrschenden Klasse ist, heißt das, dass es der ArbeiterInnenklasse egal sein sollte, welche spezifische Form dieser Staat annimmt – parlamentarische Demokratie, Militärdiktatur, faschistische Diktatur? Natürlich nicht! Je mehr Freiheiten die ArbeiterInnen für ihre Organisierung und die Verbreitung ihrer Vorstellungen nutzen können, umso mehr können im Schoß der bürgerlichen Gesellschaft Keime der künftigen sozialistischen Gesellschaft entstehen und umso mehr wird die Durchsetzung des Sozialismus historisch erleichtert. Deshalb müssen die ArbeiterInnen ihre demokratischen Rechte gegen alle Bestrebungen, sie zu beschneiden (Anti-Streikgesetze, Starker Staat, …) oder sie auszulöschen, (Faschismus) verteidigen.

III.

Das Proletariat an der Macht

Aus dem Vorangegangenen ergeben sich einige Fragen zum Thema Staat im Sozialismus.

Braucht die Arbeiter*innenklasse einen Staat?

Wenn wir gesagt haben, dass in der Übergangsphase zwischen Kapitalismus und Sozialismus der Staat noch weiter besteht, stellt sich die Frage, ob die Arbeiter*innenklasse, wenn sie die Macht erobert, noch einen Staat braucht. Könnte sie nicht, sobald sie die Macht errungen hat, den Staat von einem Tag auf den nächsten abschaffen? Die Frage haben wir schon beantwortet. Sicherlich kann die Arbeiter*innenklasse auf dem Papier den Staat abschaffen. Allerdings handelt es sich dann nur um eine formale, juristische Angelegenheit, denn diese Machtübernahme vollzieht sich nicht in einer Gesellschaft, die schon so reich ist und durch Überfluss an Gütern und materiellen Dienstleistungen gekennzeichnet ist, dass gesellschaftliche Konflikte, die sich um die Verteilung dieser Güter drehen, verschwunden wären. Das hat es noch nie gegeben und es ist höchst unwahrscheinlich, dass diese Voraussetzung bei einer Machtergreifung schon gegeben ist. So wird es auch zunächst erforderlich bleiben, AufseherInnen, „SchiedsrichterInnen“ und PolizistInnen zu haben, das ganze Chaos zu kontrollieren, bis der relative Mangel an Gütern verschwunden ist.

Wenn die Arbeiter*innenklasse die Macht in einem Land erobert, das noch von einem gewissen Mangel an Gütern geprägt ist und wo es noch gewisse Notstände gibt, so übernimmt sie die Macht zu einem Zeitpunkt, in dem die Gesellschaft noch nicht ohne Staat funktionieren kann. Es existieren noch Unmengen gesellschaftlicher Konflikte.

Mensch kann natürlich auf eine heuchlerische Haltung zurückgreifen, wie es einige AnarchistInnen tun: Schaffen wir den Staat ab und geben wir den Menschen, die die Staatsfunktionen ausüben, eine andere Bezeichnung. Aber das ist nur eine verbale Operation, eine „Abschaffung“ des Staates nur auf dem Papier.

Solange es gesellschaftliche Konflikte gibt, braucht es Menschen, die in der Realität diese Konflikte regeln. Menschen, die diese Konflikte regeln, bilden den Staat. Solange es noch diesen Zustand realer Ungleichheit gibt und es nicht möglich ist, die Bedürfnisse aller zu befriedigen, ist es auch unmöglich, dass die Menschheit als Kollektiv diese Konflikte regelt.

Gleichheit im Elend

Demgegenüber könnte ein Einwand erhoben werden, der etwas absurd ist und den heute niemand mehr äußert: Mensch könnte sich doch eine Gesellschaft vorstellen, in der die Abschaffung des Staates mit einem Zurückschrauben menschlicher Bedürfnisse verbunden ist; es ließe sich in einer solchen Gesellschaft eine perfekte Gleichheit herstellen, die nichts anderes als die Gleichheit im Elend wäre. Würde beispielsweise morgen die Arbeiter*innenklasse in Belgien die Macht übernehmen, könnte allen trockenes Brot gegeben werden … und vielleicht sogar etwas mehr.

Aber es ist nicht möglich, künstlich menschliche Bedürfnisse zu leugnen, die sich aus der Produktionsentwicklung ergeben haben und die entstanden sind, weil unsere Gesellschaft ein bestimmtes Entwicklungsniveau erreicht hat. Wenn für eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen die Produktion nicht ausreicht, um die Bedürfnisse aller zu befriedigen, wird das Verbot dieser Produktionen immer vergebens sein. Wenn das Ziel darin besteht, eine ganze Reihe von Produkten zu verbieten, werden damit nur die idealen Voraussetzungen für einen Schwarzmarkt und die heimliche Produktion dieser Güter geschaffen.

So haben beispielsweise alle kommunistischen Sekten, im Mittelalter und in der Neuzeit, die  unmittelbar die perfekte kommunistische Gesellschaft – basierend auf der vollständigen Gleichheit ihrer Mitglieder – organisieren wollten, die Produktion von Luxusgütern oder des Komforts verboten, einschließlich der Druckereien übrigens. Alle diese Experimente sind gescheitert, denn der Mensch ist so geschaffen, dass einmal entstandene Bedürfnisse nicht künstlich unterdrückt werden können.

Savonarola[10] predigte Reue und Abstinenz und forderte tobend, dass alle Gemälde und Luxusartikel verbrannt werden; er hätte aber niemals verhindern können, dass der eine oder die andere Unkorrigierbare – von der Schönheit ergriffen – heimlich malt. Das Problem der Verteilung dieser „schwarz“ hergestellten Produkte, die also dann in viel geringerer Stückzahl als vorher vorhanden wären, würde sich unvermeidlich ständig neu stellen.

Die schwierige Aufgabe des Proletariats

Zu dem, was wir zu Beginn des Kapitels ausgeführt haben, müssen wir einen weiteren Grund hinzufügen, auch wenn er weniger bedeutsam ist. Wenn das Proletariat die Macht erlangt, dann geschieht dies unter besonderen Bedingungen, die sich deutlich von jenen unterscheiden, unter denen andere Gesellschaftsklassen vor ihm die Macht ergriffen.

Jede andere Klasse in der Geschichte hatte, als sie die Staatsmacht eroberte, bereits die wirkliche Macht in der Gesellschaft in Händen, die ökonomische, die intellektuelle, die moralische. Es gibt vor dem Proletariat kein einziges Beispiel in der Geschichte, in der eine Gesellschaftsklasse die Macht erobert hätte, als sie noch wirtschaftlich, intellektuell und moralisch unterdrückt war.

Mit anderen Worten: Es ist fast schon ein gewagtes Unterfangen, ins Auge zu fassen, dass das Proletariat die Macht ergreifen könne, weil das Proletariat als Klasse im Kapitalismus degradiert ist. Die Menschen können nämlich ihre intellektuellen und moralischen Kapazitäten nicht voll entwickeln, wenn sie acht, neun und zehn Stunden am Tag in der Werkstatt, der Fabrik oder dem Büro arbeiten. Das sind aber die Lebensbedingungen der Arbeiter*innenklasse.

Somit ist die Herrschaft der Arbeiter*innenklasse nach der Macheroberung sehr verletzlich. Auf allen Ebenen muss die Macht der Arbeiter*innenklasse gegen eine Minderheit verteidigt werden, die während einer ganzen historischen Übergangsperiode gegenüber der Arbeiter*innenklasse über gewaltige Vorteile verfügt: auf der intellektuellen Ebene wie auch bei den Gütern, mindestens was den Vorrat an Gütern angeht.

Eine normale sozialistische Revolution enteignet die Großbourgeoisie als Besitzerin der Produktionsmittel; aber sie enteignet die Bourgeois nicht, soweit sie Vorräte oder Diplome besitzen, und noch weniger deren Gehirne mit ihrem Wissen: Während der ganzen Periode vor der Machtergreifung des Proletariats verfügten die Bourgeois in diesem Bereich über ein quasi exklusives Privileg.

In einer Gesellschaft also, in der das Proletariat erst seit kurzem die Macht hat (die politische Macht, die Macht über die Armee), bleibt eine Reihe von Hebeln realer Macht in den Händen der Bourgeoisie, genauer gesagt in den Händen eines Teils der Bourgeoisie, die wir die Intelligenzija nennen können, oder auch die intellektuelle und technische (technokratische) Bourgeoisie.

Arbeitermacht und bürgerliche Techniker

Lenin machte auf diesem Gebiet bittere Erfahrungen. Ganz gleich wie wir das Problem drehen und wenden, ganz gleich welche Gesetze oder Dekrete erlassen werden und welche Institutionen eingerichtet werden: Wenn die Gesellschaft Lehrende braucht, hohe Beamte, Ingenieure und leitende Techniker, so ist es auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Räderwerks sehr schwierig, von einem Tag auf den nächsten, und sogar in fünf bis zehn Jahren nach der Machteroberung ArbeiterInnen an diese Stellen zu setzen.

In den ersten Jahren der Sowjetmacht benutzte Lenin eine Formel, die theoretisch richtig, aber unvollständig war: Die Ingenieure arbeiten heute für die Bourgeoisie, morgen werden sie für das Proletariat arbeiten; dafür bezahlen wir sie und, wenn nötig, werden wir sie dazu zwingen. Hauptsache, sie werden vom Proletariat kontrolliert. Aber einige Jahre später, kurz vor seinem Tod, zog Lenin Bilanz und fragte: Wer kontrolliert wen? Werden die Spezialisten von den Kommunisten kontrolliert oder ist es nicht vielmehr umgekehrt?

Wenn wir dieses Problem ganz konkret in den unterentwickelt gehaltenen Ländern untersuchen, wenn wir sehen, was dies in der Praxis in einem Land wie Algerien bedeutet – das Monopol, das Privileg universitärer Bildung und auch allgemeiner Kenntnisse schlechthin, über die eine winzige Minderheit der Gesellschaft verfügt, während die vielen Menschen, die so heldenhaft für die Unabhängigkeit und dann für die Machteroberung gekämpft haben und die sich nach der Machteroberung damit konfrontiert sehen, dass sie nicht über das nötige Wissen verfügen und sie erst damit anfangen müssen, dieses zu erwerben und dass sie in der Zwischenzeit die Macht jenen überlassen müssen, die über dieses Wissen verfügen – dann stellen wir schnell fest, dass sich diese Dinge auf dem Papier ganz leicht mit Allerweltsformeln lösen lassen, aber dass das Problem sich ganz anders stellt, wenn es darum geht, es vor Ort und im wirklichen Leben zu lösen.

Die heldenhafteste, radikalste und revolutionärste Erfahrung, die jemals in der Menschheitsgeschichte auf diesem Gebiet gemacht wurde, ist die der kubanischen Revolution. Diese zog die Lehren aus den Erfahrungen der Vergangenheit und unternahm es, dieses Problem in großem Umfang in einem Minimum an Zeit zu lösen, indem sie eine Alphabetisierungs- und Bildungskampagne durchführte und Zehntausende von analphabetischen ArbeiterInnen und Bäuerinnen und Bauern zu Lehrenden und Universitätsprofessor*innen machte [11], und zwar in sehr kurzer Zeit. Nach fünf bis sechs Jahren der Kraftanstrengung wurden bedeutende Ergebnisse erzielt.

Und dennoch: In einem Gebiet, in dem Zehntausende Menschen leben, kann unter Umständen ein einziger Ingenieur oder Agronom trotz des bewundernswerten revolutionären Schwungs des kubanischen Volkes dafür sorgen, dass er mit seinem Spezialwissen praktisch Herr über einen ganzen Distrikt wird, wenn er über ein Monopol an speziellem Wissen verfügt, ohne das der technische Ablauf nicht gewährleistet werden kann. Auch hier wäre es falsch, zu einer simplistischen Lösung zu greifen und auf die Techniker zu verzichten. Dies entspräche einer reaktionären Utopie.

Der Staat – Garant der Arbeitermacht

All diese Schwierigkeiten bewirken, dass das Proletariat – die neue herrschende Klasse –die Staatsmacht gegen all jene behaupten muss, die ihm diese Macht wieder entreißen können, sei es stückchenweise, sei es mit einem Schlag. In dieser neuen Gesellschaft, im Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus, hat die Arbeiter*innenklasse die politische Macht und die wichtigsten Hebel der wirtschaftlichen Macht inne, aber sie ist durch eine Reihe der oben genannten Schwächen und Feinde beeinträchtigt. Deshalb ist die Arbeiter*innenklasse gezwungen, nach der Machteroberung einen Staat aufrecht zu erhalten und kann ihn nicht von einem auf den nächsten Tag abschaffen. Aber dieser Arbeiterstaat muss von einer ganz besonderen Beschaffenheit sein.

Wesen und Merkmale  des proletarischen Staates

Die Arbeiter*innenklasse ist aufgrund ihrer (oben dargelegten) besonderen Stellung in der Gesellschaft gezwungen, einen Staat aufrecht zu erhalten. Aber um ihre Macht zu erhalten, muss sie einen Staat behaupten, der sich radikal von demjenigen unterscheidet, der in der Vergangenheit die Macht der Bourgeoisie, des Adels oder der Sklavenhalter absicherte. Der proletarische Staat ist ein Staat und gleichzeitig kein Staat mehr; er verliert immer mehr seinen Charakter als Staat; er ist ein Staat, der mit seiner Entstehung beginnt, abzusterben, wie es Marx und Lenin zu Recht ausdrückten. Marx, der die Theorie des proletarischen Staates – eines absterbenden Staates – entwickelte, hat mehrere Kennzeichen aufgeführt, die in der Commune von Paris 1871 verwirklicht wurden. Es gibt drei wesentliche Charakteristika:

  • Keine wirkliche Trennung zwischen exekutiver und legislativer Gewalt. Es braucht Organe, die sowohl Gesetze machen als auch für ihre Umsetzung sorgen. Es soll auf eine Staatsform zurückgegriffen werden, wie sie aus dem Klan- oder Stammeskommunismus hervorgegangen ist und noch in der antiken Athener Volksversammlung anzutreffen war.

Dies ist wichtig. Es ist das beste Mittel, um so weit wie möglich die Kluft zwischen der realen Macht, die sich immer mehr in den Händen ständiger Organe konzentriert, einerseits und der zunehmend fiktiven Macht, die den beratenden Versammlungen überlassen wird, zu schließen. Dieses Auseinanderklaffen ist das typische Merkmal des bürgerlichen Parlamentarismus. Es ist völlig unzureichend, eine beratende Versammlung durch eine andere zu ersetzen, wenn an dieser Kluft nichts Wesentliches geändert wird.

  • Die größtmögliche Wählbarkeit bei der Besetzung öffentlicher Funktionen. Nicht nur die Mitglieder der beratenden Versammlungen sind zu wählen. Die Richter, die hohen Funktionäre, die Befehlshaber der Milizen, die leitenden Funktionäre im Bildungsbereich, die Leiter von Öffentlichen Arbeiten in den Gebietskörperschaften müssen ebenfalls gewählt werden. Dies mag zunächst in unseren Ländern mit napoleonischer, ultra-reaktionärer Tradition schockieren. Aber einige spezifische bürgerliche Demokratien, die USA, die Schweiz, Kanada oder Australien, haben diese Wählbarkeit für einige Öffentliche Ämter beibehalten. So wird in den USA der Sheriff von seinen Mitbürger*innen gewählt.

Im proletarischen Staat muss diese allgemeine Wählbarkeit durch eine allgemeine Abwählbarkeit ergänzt werden. Eine permanente und breite Kontrolle des Volkes über diejenigen, die staatliche Funktionen ausüben, muss gesichert sein; und die Trennung zwischen denjenigen, die staatliche Funktionen wahrnehmen, und jenen, in deren Namen sie tätig sind, muss so gering wie möglich sein. Deshalb muss eine ständige Neubesetzung dieser Ämter gewährleistet sein, damit nicht bestimmte Menschen dauerhaft Staatsfunktionen besetzen. Die Staatsfunktionen müssen in wachsendem Maß rollierend von einem Großteil der Gesellschaft kollektiv wahrgenommen werden.

  • Keine übermäßigen Bezahlungen: Kein Funktionär, kein Mitglied einer gesetzgebenden oder repräsentierenden Körperschaft, kein Individuum, das eine staatliche Funktion ausübt, darf mehr verdienen als ein(e) qualifizierte(r) Facharbeiter(in). Das ist das einzige taugliche Mittel, um zu verhindern, dass es einen Wettlauf um die Besetzung staatlicher Verwaltungsposten gibt, mit dem Menschen versuchen, sich zu etablieren und damit der Gesellschaft auf der Tasche zu liegen. Nur so kann das Hochkommen von Karrieristen und Parasiten verhindert werden.

Diese drei Regeln zusammengenommen präzisieren sehr gut den Gedanken von Marx und Lenin zum Staat. Dieser ähnelt keinem seiner Vorgänger, weil er der erste Staat ist, der schon mit seiner Entstehung beginnt, abzusterben, weil er ein Staat ist, dessen Apparat sich aus Menschen zusammensetzt, die über keine Privilegien gegenüber der Masse der Gesellschaft haben, weil er ein Staat ist, dessen Funktionen mehr und mehr von der Gesamtheit der Gesellschaftsmitglieder ausgeübt werden und die sich zunehmend gegenseitig ersetzen, weil er ein Staat ist, der nicht mit einer Gruppe von Menschen verwechselt werden kann, die von der Masse abgetrennt sind und Funktionen ausüben, die von der Masse abgehoben sind, sondern der sich im Gegenteil in der Masse des Volkes und der arbeitenden Menschen auflöst, weil er ein Staat ist, der in dem Maße zunehmend abstirbt, wie die gesellschaftlichen Konflikte und Klassen, die Geldwirtschaft, die Warenproduktion, die Waren und das Geld verschwinden.

Dieses Absterben des Staates muss als die Selbstverwaltung und Selbstregierung der ProduzentInnen und BürgerInnen verstanden werden, die sich soweit ausdehnen, bis die Bedingungen materiellen Überflusses und einer hohen Kultur der ganzen Gesellschaft erreicht sind und diese sich in ProduzentInnen-KonsumentInnen-Gemeinschaften selbst regiert.

Und was ist mit der Sowjetunion?

Wenn wir uns die Geschichte der Sowjetunion der letzten dreißig Jahre anschauen, dann ist die Schlussfolgerung, die daraus in Sachen Staat zu ziehen ist, sehr einfach: Ein Staat, in dem es ein stehendes Heer gibt, in dem es Marschälle, Kombinatsdirektoren und sogar Theaterautoren oder Ballerinen gibt, die fünfzigmal so viel verdienen wie ein einfacher Arbeiter oder eine Putzkraft, wo für bestimmte Öffentliche Ämter so scharf selektiert wird, dass es der großen Mehrheit der Bevölkerung praktisch unmöglich ist, solche Ämter anzustreben, wo die wirkliche Macht von kleinen Gruppen ausgeübt wird, deren Erneuerung sich auf geheimnisvolle Weise vollzieht, deren Macht nicht widerrufen werden kann und während langer historischer Perioden wirksam ist; ein solcher Staat ist offensichtlich nicht dabei, abzusterben.

Warum?

Die Erklärung ist einfach. In der Sowjetunion ist der Staat nicht abgestorben, weil die gesellschaftlichen Konflikte nicht abgestorben sind. Die gesellschaftlichen Konflikte sind nicht abgestorben, weil der Entwicklungsstand der Produktivkräfte dies nicht ermöglicht hat und weil die Situation eines gewissen Mangels, der sogar in den fortgeschrittensten kapitalistischen Ländern noch existiert, auch in der Sowjetunion anhält. Und solange dieser gewisse Mangel anhält, braucht es Kontrolleure, Aufseher, Polizisten, …

Diese müssten in einem proletarischen Staat im Dienste einer besseren Sache stehen, zumindest wenn es darum geht, die sozialistische Wirtschaft zu verteidigen. Aber wir müssen feststellen, dass sie von der Masse der Gesellschaft getrennt sind, dass sie zum großen Teil Parasiten sind. Ihr Verschwinden ist eng mit dem Entwicklungsniveau der Produktivkräfte verbunden, denn nur dies ermöglicht ein Absterben der gesellschaftlichen Konflikte und der mit ihnen verbundenen staatlichen Funktionen.

Und in dem Maß, wie diese Aufseher und Kontrolleure mehr und mehr die Ausübung politischer Macht monopolisieren, können sie sich zunehmend materielle Privilegien sichern, nämlich die bevorzugten Güter in dieser Situation relativen Mangels, von dem die Verteilung gekennzeichnet ist: Sie konstituieren sich als privilegierte Bürokratie, die faktisch der Kontrolle durch die ArbeiterInnen entzogen ist und die vorrangig ihre eigenen Privilegien verteidigt.

Das Argument des >Sicherheitsgürtels<[12]

Hiergegen gab es den Einwand, dass die äußere, kapitalistische Umgebung eine Bedrohung darstellt und es wurde argumentiert: Solange es eine äußere Gefahr gibt, sagte Stalin, braucht es einen Staat, und sei es nur, um das Land gegen seine feindliche Umgebung zu verteidigen.

Dieses Argument basiert auf einer Verwechslung. Das Einzige, was die Existenz einer drohenden kapitalistischen Umgebung belegen kann, ist die Notwendigkeit einer Bewaffnung und militärischer Einrichtungen; aber das rechtfertigt nicht die Existenz von militärischen Institutionen, die von der Gesamtgesellschaft abgesondert sind.

Die Existenz solcher von der Gesellschaft abgesonderter militärischer Institutionen weist darauf hin, dass es in dieser Gesellschaft einen bedeutenden Spannungszustand gibt, der die Regierenden vor dem „Luxus“ zurückschrecken lässt, alle Gesellschaftsmitglieder zu bewaffnen. Die Regierenden wagen nicht, dem Volk zu vertrauen, etwa dass es die Fragen der militärischen Selbstverteidigung selbst regelt, was das Volk sehr wohl bewerkstelligen könnte, wenn die Gemeinschaft wirklich diese große Überlegenheit aufwiese, die eine wirklich sozialistische Gesellschaft gegenüber der kapitalistischen hätte.

In Wirklichkeit ist das Problem der äußeren Umgebung nur ein zweitrangiger Aspekt eines viel allgemeineren Phänomens: Der Entwicklungsstand der Produktivkräfte, die wirtschaftliche Reife des Landes, ist weit von dem entfernt, was eine sozialistische Gesellschaft benötigt. Die Sowjetunion ist eine Übergangsgesellschaft geblieben, deren Entwicklungsstand der Produktivkräfte dem einer kapitalistischen Gesellschaft vergleichbar ist. Sie muss sich also mit vergleichbaren Waffen schlagen.

Die Sowjetunion hat die gesellschaftlichen Konflikte nicht überwunden und muss demzufolge alle Organe zur Kontrolle und Überwachung der Gesellschaft beibehalten, ja in Wirklichkeit baut sie den Staat noch aus, statt ihn absterben zu lassen. Dies hat in dieser Übergangsgesellschaft in Verbindung mit einer Reihe spezifischer Gründe bürokratische Deformierungen und Degenerationen hervorgerufen, die der Sache des Sozialismus großen Schaden zugefügt haben, und zwar vor allem deswegen, weil der Fehler begangen wurde, dieser Gesellschaft das Etikett „sozialistisch“ zu verleihen, aus Angst, die Wahrheit zu sagen, nämlich: Wir sind noch zu arm und noch zu unterentwickelt, um eine wirklich sozialistische Gesellschaft aufzubauen. Und da die dort Regierenden aus propagandistischen Gründen um jeden Preis das Etikett „sozialistisch“ nutzen wollten, mussten sie später auch erklären, dass es sozialistische Säuberungen gibt, sozialistische Konzentrationslager, eine sozialistische Arbeitslosigkeit usw. usf.

Garantien gegen die Bürokratisierung

Welche Garantien können benutzt werden, um in Zukunft bürokratische Auswüchse zu verhindern, so wie wir sie in der Sowjetunion in der Zeit des Stalinismus hatten?

  1. Bedingungslos darauf achten, dass die oben angeführten drei Regeln für das beginnende Absterben des proletarischen Staates eingehalten werden (im Besonderen, was die Bezahlung aller wirtschaftlichen und politischen Leitungsfunktionen angeht).
  2. Peinlich genau auf die Einhaltung der demokratischen Verwaltung der Wirtschaft achten: von den ArbeiterInnen gewählte Selbstverwaltungskomitees in den Betrieben; Kongress der ProduzentInnen (ein „Wirtschaftssenat“), der von diesen Komitees gewählt wird usw. Diejenigen, die das gesellschaftliche Mehrprodukt kontrollieren, kontrollieren die ganze Gesellschaft.
  3. Genau darauf achten, dass der Arbeiterstaat zwar notwendigerweise den Klassenfeinden, die sich der Einführung des Sozialismus widersetzen, die Ausübung politischer Freiheiten einschränken muss (und zwar in dem Maße, wie sie sich gewaltsam widersetzen), dass er aber gleichzeitig die Ausübung dieser Rechte für alle ArbeiterInnen ausdehnen muss: Freiheit für alle Parteien, die die sozialistische Legalität anerkennen, Pressefreiheit für alle Zeitungen, die das respektieren, Versammlungs- und Organisationsfreiheit, uneingeschränkte Demonstrationsfreiheit für alle ArbeiterInnen.
  4. Den demokratischen und öffentlichen Charakter aller beratenden Versammlungen und volle Diskussionsfreiheit respektieren.
  5. Das Prinzip des geschriebenen Gesetzes respektieren.

Theorie und Praxis

Die marxistische Theorie zum Absterben des Staates ist seit mehr als einem halben Jahrhundert voll ausgearbeitet. In Belgien fehlt uns nur noch ein kleines Detail, um es zu vervollständigen: ihre praktische Realisierung.

Übersetzung aus dem Französischen: Jakob Schäfer 


[1] Victor Ellenberger: La fin tragique des Bushmen “, S. 70-73; Paris, Amiot-Dumont, 1953. [Das tragische Ende der Buschmänner]

[2] I. Shapera : ” The Khoisan Peoples of South Africa “, London 1930 (George Routledge and Sons, Ltd.). S. 76

[3] A. Moret et G. Davy: ” Des Clans aux Empires “, Paris, La Renaissance du Livre, 1923, S. 17

[4] Die  Anekdote der Vase von Soissons ist eine Legende aus der Zeit des Frankenkönigs Chlodwig im 5. Jahrhundert. (Chlodwig war der erste Frankenkönig, der zum Christentum übertrat. Sein Reich umfasste den größten Teil des heutigen Frankreichs und Belgiens.) Nach der siegreichen Schlacht von Soissons (486), als es darum ging, die Beute gleichmäßig unter allen aufzuteilen, wollte er eine bestimmte Vase für sich haben. Daraufhin trat ein Soldat vor und zerschlug mit seinem Schwert die Vase, um damit deutlich zu machen, dass kein Kämpfer über Privilegien bei der Aufteilung der Beute verfügt. (Anm. d. am. Ausgabe)

[5] Zur bürgerlichen Revolution in England siehe Perry Anderson: « Les origines de la crise présente », erschienen

in « Les Temps Modernes », n° 219-220, August-September 1964, und im besonderen das Kapitel « Histoire et structure de classe; trajectoire », Seiten 403-421

[6] Die „Doktrinären“ bildeten im Belgien des 19. Jahrhunderts den konservativen Flügel der Liberalen Partei. Sie stellten sich vehement gegen das allgemeine Wahlrecht, während die sogenannten „Progressiven“ bereit waren, es zu akzeptieren. (Anm. der am. Ausgabe)

[7] Die „Analytique“ war der detaillierte Rechenschaftsbericht des belgischen Parlaments, in dem auch die Ziele für die kommende Periode (vor allem für das kommende Jahr) formulierte wurden. (Anm. d. Übers.)

[8] Die Société Générale war bis in die 1990er Jahre die größte belgische Bank. Inzwischen gehört sie zur französischen Compagnie de Suez. Brufina ist eine Finanzholding, die früher sehr stark mit dem Bergwerkskapital in Hainaut verbunden war. Heute ist auch Brufina nicht mehr belgisch. (Anm. d. Übers.)

[9] inzwischen abgeschafft (Anm. des Übers.)

[10] Savonarola (1452 – 1498) war ein italienischer Reformator und Massenführer, der in feurigen Reden Korruption und Laster anprangerte. Er zog die Feindschaft Papst Alexander des VI. auf sich, als er Skandale im Vatikan aufgedeckt und öffentlich gemacht hatte. Der Ketzerei beschuldigt wurde er in Florenz auf dem Scheiterhaufen verbrannt. (Anm. der am. Ausgabe).

[11] Die kubanische Delegation, die im März 1962 in Santiago de Chile an der „Konferenz für Erziehung und wirtschaftliche Entwicklung“ teilnahm, erklärte: „Wenn wir die Wirksamkeit der kubanischen Methoden mit jenen vergleichen, die von der Konferenz angenommen wurden, dann reicht es, sich nur mal anzuschauen, welchen Betrag die Urheber der „Allianz für den Fortschritt“ als Kredit anbieten: jährlich 150 Millionen Dollar für neunzehn Länder mit insgesamt 200 Millionen Menschen. Dagegen hat ein einziges Land, Kuba mit seinen 7 Millionen Menschen, seinen Etat für Kultur und Bildung jährlich um 200 Millionen Dollar erhöht, ohne etwas zurückzahlen oder Zinsen zahlen zu müssen.“ Auf Kuba haben – allein Im Jahr 1961 – 707 000 Menschen lesen und schreiben gelernt, was die Analphabetenrate auf 3,9% senkte. Kuba hat sich im Bildungsbereich für die Jahre 1961- 1964 folgende Ziele gesetzt: a.) diejenigen, die gerade erst lesen und schreiben gelernt haben, auf ein durchschnittliches Grundschulniveau zu bringen. b.) für eine halbe Million ArbeiterInnen, die nur 3 Jahre Grundschule hatten, diese Grundbildung zu Ende zu führen, c.) 40 000 ArbeiterInnen, die ihre Grundbildung abgeschlossen haben, die weiterführende Bildung im Sekundarbereich sicherzustellen. Dies wurde umgesetzt trotz der Blockade, trotz der Angriffe seitens der USA und der Mittel, die für die Verteidigung des Landes aufgebracht werden mussten.

[12] Im französischen Original: Cordon Sanitaire. Diese Quarantäne wurde von den USA und ihren Alliierten des I. Weltkriegs um die junge Sowjetrepublik gezogen Die Sowjetunion war dabei mit Hilfe der sie umgebenden Staaten vom diplomatischen und Handelsverkehr sowie von ideologischem Austausch mit dem Rest der Welt abgeschnitten. Alliierte Seestreitkräfte patrouillierten in den angrenzenden Seewegen. Diese Politik fügte der Sowjetunion riesigen Schaden zu, auch wenn sie letztlich nicht durchzuhalten war. Sie war ein Vorläufer von Washingtons aktuellem Versuch, die kubanische Revolution mittels Wirtschaftsblockade zu zerstören und die revolutionäre „Infektion“ unter Quarantäne zu stellen, indem Reisen dorthin verboten werden. (Anm. der am. Ausgabe)

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