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Innenpolitik

Asyl nach 26 Jahren aberkannt

Von Nick Brauns | 29.04.2006

26 Jahre nach seiner Flucht soll einem kurdischen Aktivisten in München das Asyl aberkannt werden. Kemal Göktepe kam nach dem Militärputsch 1980 nach Deutschland und wurde vier Jahre später als Flüchtling anerkannt. Der 44-jährige gilt als staatenlos, nachdem ihm die Militärjunta die türkische Staatsbürgerschaft entzog.

26 Jahre nach seiner Flucht soll einem kurdischen Aktivisten in München das Asyl aberkannt werden. Kemal Göktepe kam nach dem Militärputsch 1980 nach Deutschland und wurde vier Jahre später als Flüchtling anerkannt.

Der 44-jährige gilt als staatenlos, nachdem ihm die Militärjunta die türkische Staatsbürgerschaft entzog. Zwar erhielten eine Reihe damals Ausgebürgerter später unter Ministerpräsident Özal ihre türkische Staatsbürgerschaft zurück. Doch türkische und deutsche Behörden konnten Göktepe bis heute keine Auskunft geben, ob er von der Türkischen Republik mittlerweile wieder als Staatsbürger geführt wird. Die deutsche Staatsbürgerschaft wurde Göktepe, der dem Vorstand der Föderation kurdischer Vereine Yek Kom angehört, wegen angeblicher PKK-Mitgliedschaft verweigert.
Ungeachtet der jüngsten Repressionswelle in der Türkei, bei der seit Ende März über ein Dutzend kurdischer Zivilisten von Sicherheitskräften erschossen und Hunderte verhaftet und gefoltert wurden, kündigte das Nürnberger Bundesamt für Immigranten und Flüchtlinge an, Göktepes „asylrechtliche Begünstigung“ zu widerrufen.

„In den letzten Jahren wurden in der Türkei insbesondere unter der AKP-Regierung durch Gesetzes- und Verfassungsänderungen sowie andere Reformmaßnahmen markante Fortschritte besonders im Bereich der Wahrung der Menschenrechte erzielt. Übereinstimmend wird von Beobachtern der sich durch große Teile der Gesellschaft ziehende Mentalitätswandel gewürdigt“, heißt es in dem Schreiben unter Bezugnahme auf einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes. Gegnern des türkischen Staates, die in Deutschland innerhalb des „linksradikalen Spektrums“ eine herausragende Position eingenommen haben, drohe bei ihrer Abschiebung nur „in besonders gelagerten Einzelfällen staatliche Verfolgung.“ Abschiebehindernisse lägen daher nicht vor. Endgültig über Göktepes Ausweisung oder Abschiebung entscheiden muß noch die Münchner Ausländerbehörde.

Die Behörden im Freistaat scheinen sich regelrecht auf Göktepe einzuschießen. Anfang April nahm ihn die Münchner Polizei auf einer Kundgebung gegen die jüngsten Massaker an kurdischen Zivilisten fest. Jetzt soll Göktepe, der als Freiberufler auf seinen Wagen angewiesen ist, auch noch der Führerschein entzogen werden. Ausschlaggebend dafür sind neben verkehrsrechtlichen vor allem politische Delikte wie Widerstand gegen die Staatsgewalt.

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