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Betrieb & Gewerkschaft

Wende im Skandal bei Nora Systems?

Von Korrespondent Mannheim | 14.12.2012

Der für den 15.11.2012 angesetzte Kammertermin beim Arbeitsgericht Mannheim wurde kurzfristig abgesagt. Der zuständige Richter im Verfahren Helmut Schmitt gegen Nora Systems und BR-Mehrheit hatte zuvor einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, den anscheinend alle beteiligten Parteien akzeptieren.

Der für den 15.11.2012 angesetzte Kammertermin beim Arbeitsgericht Mannheim wurde kurzfristig abgesagt. Der zuständige Richter im Verfahren Helmut Schmitt gegen Nora Systems und BR-Mehrheit hatte zuvor einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, den anscheinend alle beteiligten Parteien akzeptieren.

Allerdings war er zum Zeitpunkt der Drucklegung der Avanti noch nicht vom Arbeitsrichter ratifiziert. Offensichtlich gibt es bisher über den Text einer im Vergleich vorgesehenen gemeinsamen Presserklärung noch keine endgültige Verständigung. Solange diese fehlt, bleibt der Vergleich unwirksam.

Der Vergleichsvorschlag sieht offenbar vor, dass die fristlose Kündigung und das Ausschlussverfahren aus dem Betriebsrat zurückgezogen werden. Helmut könnte also wieder bei nora systems GmbH arbeiten und auch sein Betriebsratsmandat weiter ausüben.

Wenn sich das bestätigt, wäre dies ein großartiger Erfolg für Helmut Schmitt und auch für die Belegschaft von Nora.

Ob durch die Rückkehr von Helmut allerdings noch Einfluss auf den Verkauf von nora systems GmbH genommen werden kann, ist eher zweifelhaft. Die Verkaufsgespräche stehen unmittelbar vor dem Abschluss.
Insofern wäre das Kalkül der Geschäftsleitung und den dahinter stehenden Finanzinvestoren Capitron und L-EA, aufgegangen, das Unternehmen noch während des Kündigungsschutzverfahrens zu verkaufen.

Es zeigt sich jetzt überdeutlich, dass die Ausschaltung von Helmut Schmitt tatsächlich im Zusammenhang mit dem Verkauf steht.
Bislang wurde von Seiten der Betriebsratsmehrheit nichts unternommen, um über eine Betriebsvereinbarung mit der Geschäftsleitung die Interessen der Belegschaft beim Verkauf abzusichern. Damit hätten beispielsweise betriebsbedingte Kündigungen langfristig ausgeschlossen werden können.

Offensichtlich gibt es eine Übereinkunft mit der Geschäftsleitung, im Zusammenhang mit dem Verkauf keine weitergehenden Forderungen zu stellen geschweige denn zu vereinbaren. Dies könnte ja den oder die potenziellen Erwerber abschrecken beziehungsweise den durch den Verkauf zu erzielenden Profit schmälern.

Ein Betriebsrat, der mehrheitlich so denkt, nimmt in Kauf, dass die Interessen der Belegschaft letztlich auf der Strecke bleiben. Ein solcher Betriebsrat hat keinerlei Daseinsberechtigung. Er muss weg.

Die Belegschaft bei Nora ist gut beraten, sich möglichst schnell einen neuen Betriebsrat zu wählen!

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