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ISO und Vierte Internationale

Statuten der Vierten Internationale

01.02.2003

Präambel

  1. Die Vierte Internationale – eine internationale Organisation, die für die sozialistische Revolution kämpft – setzt sich aus Sektionen zusammen, aus politisch Aktiven, die ihre Grundsätze und ihr Programm akzeptieren und anwenden. Sie sind in nationalen Sektionen organisiert, in einer einzigen weltweiten Organisation vereinigt, handeln in den großen politischen Fragen gemeinsam und führen freie Diskussionen, wobei die Regeln der Demokratie beachtet werden.
  2. Ziel der Vierten Internationale ist es, in allen Ländern zur politischen Bewusstwerdung und Organisierung des Proletariats und der anderen Klassen, die vom Imperialismus ausgebeutet werden, beizutragen, um den Kapitalismus mit seiner Unterdrückung, seiner Armut, seiner Unsicherheit, seinen Kriegen und seinem Blutvergießen abzuschaffen. Sie sucht eine demokratische sozialistische Gesellschaft zu errichten, die auf dem Grundsatz beruht, dass die Emanzipation der ArbeiterInnenklasse und aller Unterdrückten und Ausgebeuteten ”das Werk der Arbeiterinnen und Arbeiter selbst” sein wird, als erster Schritt zu einer künftigen klassenlosen Gesellschaft, um in einer demokratisch geplanten Wirtschaft dauerhaften Frieden, soziale Gleichheit, Schutz der Umwelt, Bekämpfung jeglicher Unterdrückung und menschliche Solidarität sicherzustellen.
  3. Die Vierte Internationale sucht die fortschrittlichen gesellschaftlichen Erfahrungen der Menschheit in ihr Programm aufzunehmen. Sie stützt sich auf die Errungenschaften der revolutionären marxistischen Bewegung – und hält sie lebendig, indem sie die unverzichtbaren Lehren zieht aus der Pariser Kommune, der Oktoberrevolution 1917 in Russland, den Errungenschaften und Debatten der ersten vier Kongresse der Dritten Internationale, dem Kampf und den Ausarbeitungen der Linken Opposition gegen den Stalinismus, dem auf ihrem Gründungskongress 1938 verabschiedeten Übergangsprogramm und den zentralen programmatischen Dokumenten, die seit damals auf ihren Kongressen angenommen worden sind.
  4. Mit diesem Ansatz eines Übergangs von den unmittelbaren Kämpfen bis hin zum Bruch mit dem Kapitalismus und den Bürokratien wendet sich die Vierte Internationale der Zukunft zu und kämpft:
    • für die unmittelbaren und Übergangsforderungen der Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen;
    • für demokratische Rechte und öffentliche Freiheiten;
    • für einen revolutionären Bruch mit dem Kapitalismus, für die Ersetzung des bürgerlichen Staats durch die Staatsverwaltung der Produzentinnen und Produzenten selbst, in den abhängig gehaltenen Ländern für das Hinüberwachsen der demokratischen und nationalen Kämpfe zu revolutionären antikapitalistischen Kämpfen;
    • für einen demokratischen Sozialismus, der auf gesellschaftlichem Eigentum an den Produktionsmitteln, Selbstorganisation der Arbeitenden, Selbstbestimmung der Völker und Garantie der öffentlichen Freiheiten beruht, in dem Parteien und Staat voneinander getrennt sind;
    • für die Einheit der Massen- und Volksbewegung und der Arbeiterinnen- und Arbeiterklasse auf demokratischen Grundlagen, wobei Parteienpluralismus und Vielfalt von Tendenzen respektiert und die Unabhängigkeit von Bourgeoisie und Staat gewahrt bleiben;
    • für die Ausweitung der Formen von Selbstorganisation und die Einhaltung der demokratischen Rechte in den Kämpfen;
    • gegen alle parasitären Bürokratien (stalinistischer, sozialdemokratischer, gewerkschaftlicher, nationalistischer Art usw.), die die Massenorganisationen beherrschen;
    • gegen Unterdrückung der Frauen und für eine autonome Frauenbewegung;
    • gegen Unterdrückung der Schwulen und Lesben sowie sämtliche Formen von sexueller Unterdrückung;
    • gegen nationale Unterdrückung, für die Einhaltung des Rechts auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der unterdrückten Völker;
    • gegen Rassismus und alle Formen von Chauvinismus;
    • gegen religiöse Fundamentalismen und für die Trennung von Religion und Staat;
    • für die Umwelt aus einer antikapitalistischen und antibürokratischen Perspektive;
    • für einen aktiven Internationalismus und internationale antiimperialistische Solidarität, für die Verteidigung der Interessen der arbeitenden Massen in jedem Land ohne Ausnahme, ohne Sektierertum und ohne Unterordnung unter diplomatische oder Nützlichkeitserwägungen;
    • für den Aufbau von revolutionären, proletarischen, feministischen und demokratischen Parteien mit aktiven Mitgliedern, in denen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Tendenzbildung anerkannt und geschützt sind;
    • für den Aufbau einer revolutionären Internationale, einer pluralistischen Masseninternationale.
  5. Die nationalen Sektionen stellen die organisatorischen Grundeinheiten der Internationale dar. Ziel jeder nationalen Sektion ist es, alle Kräfte zu vereinen, die unsere gemeinsamen Ziele teilen, um eine revolutionäre marxistische Massenpartei aufzubauen, die in der Lage ist, eine entscheidende Rolle im Klassenkampf des Landes hin zu einem Sieg des Sozialismus zu spielen. Die Entwicklung ihrer nationalen Sektionen ist das Mittel, mit dem die Vierte Internationale ihr emanzipatorisches Ziel zu erreichen sucht, denn eine internationale Organisation kann in einer Revolution nicht das Handeln einer nationalen Sektion ersetzen oder an deren Stelle treten.

Kapitel I: Sektionen

Artikel 1 – Die Internationale besteht aus nationalen Sektionen, die die in der Präambel zu ihren Statuten dargelegten Grundsätze anerkennen, an ihren Aktivitäten und ihrem organisatorischen Leben teilnehmen und die vereinbarten Finanzbeiträge zahlen. Die nationalen Sektionen sind in der Realität der Klassenkämpfe ihrer Länder verwurzelt und bauen gleichzeitig gemeinsam die Internationale auf, auch indem sie ihr Personen und Mittel zur Verfügung stellen. Die Beiträge, die an die Internationale zu zahlen sind, werden unter Berücksichtigung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mit den Sektionsleitungen vereinbart.

Artikel 2 – Die Sektionen der Internationale integrieren die politische Linie, die von der Internationale beschlossen wurde, aus freier Zustimmung in ihre politische Praxis. Die Sektionen können ihre eigenen Positionen zum Ausdruck bringen, jedoch unter der Voraussetzung, dass sie nicht die doppelte Demarkationslinie der Gegnerschaft zum Kapitalismus wie zum Imperialismus überschreiten. Eine Sektion der Vierten Internationale hat allerdings die Verpflichtung, die von den Leitungsgremien der Internationale angenommenen Resolutionen zu veröffentlichen. Sie kann auf dem nächsten Weltkongress eine Änderung dieser Positionen beantragen.

Artikel 3 – Damit die Internationale wirksam sein kann, sollten die Revolutionärinnen und Revolutionäre, die sich mit der Vierten Internationale identifizieren, in den jeweiligen Ländern in einem einheitlichen Rahmen handeln. Deshalb müssen die Mitglieder der Internationale so agieren, dass die Einheit innerhalb einer vereinigten Sektion der Internationale ermöglicht wird. Diese Sektion kann eine unabhängige Organisation oder eine Strömung in einer vereinigten Partei der antikapitalistischen Kräfte sein, in der Mitglieder der Internationale aktiv sind, ohne dass sie ihre programmatische Identität aufgeben.
In den Ländern, in denen eine Sektion von einem Weltkongress anerkannt worden ist, unterhält die Leitung der Internationale Beziehungen zu anderen politischen Kräften mit Zustimmung der Sektion.
Mitglieder nationaler Sektionen, die in bürgerliche Parlamente gewählt wurden, sind verpflichtet, die von ihren nationalen Sektionen beschlossenen Richtlinien zu befolgen und sind den Leitungsgremien und Kongressen der Gruppierungen, die sie repräsentieren, rechenschaftspflichtig.

Artikel 4 – Das innere Leben der Sektionen muss sich nach demokratischen Prinzipien und Normen richten, die eine kollektive Beteiligung an den Diskussionen, den Beschlüssen und der Überprüfung der Umsetzung der Beschlüsse gewährleisten und ein Klima schaffen, bei dem alle Genossinnen und Genossen sich in der Lage fühlen, auf der Grundlage wechselseitigen Respekts daran teilzunehmen.

Zu diesen Normen und Prinzipien gehört:

a)  dass Informationen, Entwürfe und angenommene Texte allen Genossinnen und Genossen sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zur Kenntnis gebracht werden;

b)  dass imperative Mandate für Delegierte nicht zugelassen sind, das heißt, dass Delegierte unabhängig von der Position der sie wählenden Instanz die Freiheit haben müssen, auf einem Kongress oder einer Konferenz im Lichte der Diskussionen nach ihrem Gewissen und ihren Überzeugungen abzustimmen;

c)  dass die Delegierten, die für örtliche, nationale oder internationale Kongresse gewählt worden sind, vor den zuständigen Gremien umgehend Bericht erstatten;

d)  dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die tatsächliche Ausübung dieser demokratischen Rechte sicherzustellen, ohne dass irgendeine Kategorie oder ein Teil der Mitglieder in der Praxis in soziokultureller, geschlechtlicher oder sonstiger Form diskriminiert wird, einschließlich des Rechts auf Selbstorganisation auf der Grundlage von geschlechtlicher, sexueller, nationaler, rassischer oder sonstiger Unterdrückung.

Artikel 5 – Die Sektionen der Internationale erkennen in ihren Reihen das Tendenzrecht an und praktizieren es, d. h. das Recht von politischen Minderheiten zusammenzukommen, um sich zur Vertretung ihrer Auffassung in den internen Debatten der Organisation zu organisieren; das Recht dieser Minderheiten, ihre eigene Meinung organisationsintern
oder öffentlich auf einem mit den Leitungsgremien der Organisation vereinbarten Weg zu äußern; ihr Recht auf Repräsentation in den Leitungsgremien; ihr Recht auf proportionale Repräsentation auf den Kongressen der Organisation; ihr Recht, ihre Meinung der Internationale zur Kenntnis zu bringen. Minderheitstendenzen sind verpflichtet, bei der praktischen Umsetzung der politischen Beschlüsse der Mehrheit die Einheit und die Disziplin der Organisation zu respektieren.

Artikel 6 – Die Mitglieder haben im Fall von Disziplinarverfahren das Recht, von Anschuldigungen, die gegen sie erhoben werden, im Vorhinein schriftlich in Kenntnis gesetzt zu werden. Sie haben ferner das Recht, auf die Anschuldigungen zu antworten. Soweit es möglich ist, haben die Genossinnen oder Genossen das Recht, denen gegenüberzutreten, die Anschuldigungen erhoben haben. Jedes Mitglied und jede Gruppe von Mitgliedern der Internationale, gegen die von einer nationalen Sektion Maßnahmen ergriffen worden sind, können, nachdem sie die Verfahrensmöglichkeiten ausgeschöpft haben, die ihnen innerhalb der Sektion zur Verfügung stehen, an die Internationale appellieren. Die Internationale setzt eine Kommission ein, die sich mit der Angelegenheit befassen und dem zuständigen Leitungsgremium Bericht erstatten wird, welches dann einen Beschluss zu der angefochtenen Maßnahme fällen wird. Die Sektionen sind gehalten, sich bei Disziplinarverfahren an die Beschlüsse der Internationale zu halten. Die Nichteinhaltung von Organisationsnormen ist mit der Zugehörigkeit zur Internationale unvereinbar. Eine nationale Sektion, die von einer Disziplinarmaßnahme einer Zwischeninstanz der Internationale betroffen ist, kann einen Appell an das nächst höhere Gremium der Internationale richten.

Artikel 7 – In Anerkennung der Tatsache, dass es unter besonderen Bedingungen Organisationen geben kann, die die Vierte Internationale unterstützen, die aber noch nicht dazu imstande oder bereit sind, die Verantwortung einer Sektion zu übernehmen, kann der Weltkongress oder das von ihm gewählte Internationale Komitee diesen Gruppen den formellen Status von sympathisierenden Organisationen gewähren. Die sympathisierenden Organisationen müssen die Positionen der Internationale veröffentlichen und ihre Presse verbreiten, die internen und nach außen gerichteten Aktivitäten der Vierten Internationale unterstützen und sich daran beteiligen und regelmäßig Beiträge an die Vierte Internationale zahlen.
Repräsentantinnen und Repräsentanten von sympathisierenden Organisationen werden zu den Sitzungen des Internationalen Komitees und des Weltkongresses eingeladen; sie haben dort Rederecht und das Recht auf Abgabe von beratenden Stimmen, sofern die Organisation das Kriterium der Beitragszahlung erfüllt hat.
Das Ziel des formellen Status einer sympathisierenden Organisation ist es, eine Brücke zur Entwicklung von nationalen Sektionen in den betreffenden Ländern zu schlagen.

Artikel 8 – Die Organisationen, die die Perspektive des Kampfs der Internationale teilen, ihr aber nicht formell beitreten möchten, können den Status eines ”permanenten Beobachters” erhalten. Dieser Status ermöglicht es ihnen, mit Rederecht, aber ohne Stimmrecht an für die jeweilige Organisation festgelegten Sitzungen von Leitungsgremien teilzunehmen.

Kapitel II: Gremien

Artikel 9 – Höchstes Beschlussgremium der Internationale ist ihr Weltkongress, der mindestens alle fünf Jahre zusammenkommt und von dem Internationalen Komitee mindestens sechs Monate vorher, der Mindestdauer der Vorbereitungsdiskussion, einberufen wird. Ein außerordentlicher Weltkongress kann jederzeit von dem Internationalen Komitee oder einem Drittel der Sektionen einberufen werden.
Der Weltkongress bildet den Abschluss eines demokratischen Prozesses der Diskussion und der Wahl von Delegierten in den nationalen Sektionen und legt die politische Linie der Internationale insgesamt zu allen programmatischen Fragen fest. Bei Fragen, die die nationalen Sektionen angehen, dient der Weltkongress als letzte Berufungs- und Beschlussfassungsinstanz.
Der Kongress wird aus den Delegationen der nationalen Sektionen gebildet, die proportional zur Stärke ihrer aktiven Mitglieder repräsentiert sind, wobei jede Sektion unabhängig von ihrer Größe durch mindestens eine Person vertreten wird.
Die Stimmen einer Sektion können auf die Mitglieder ihrer Delegation aufgeteilt werden, wenn ihr ausnahmsweise aus praktischen Gründen weniger Mitglieder angehören, als ihr aufgrund ihrer Größe zustehen würden. Umgekehrt können sich zwei Personen die Stimme einer Sektion teilen, die das Recht auf nur eine Stimme hat.

Artikel 10 – Der Kongress fasst seine Beschlüsse zu politischen und organisatorischen Fragen mit absoluter Stimmenmehrheit, zu Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit ohne Gewichtung der Stimmen. Über die Aufnahme neuer Sektionen beschließt er mit absoluter Mehrheit, über den Ausschluss einer Sektion mit Zweidrittelmehrheit. Er ist das einzige Gremium, das das Recht hat, die Statuten der Internationale mit einer Zweidrittelmehrheit zu ergänzen oder abzuändern.

Artikel 11 – Der Weltkongress wählt ein Gremium aus drei oder fünf Genossinnen und Genossen, die verschiedenen Sektionen angehören, nicht den internationalen Leitungsgremien angehören und alle den Respekt der internationalen Mitgliedschaft genießen, als ”Berufungskommission”. Sie untersucht auf Bitten des Internationalen Komitees oder aus eigener Initiative Fälle, bei denen es um Verstöße gegen die Disziplin oder unsere ethischen Grundsätze geht, sowie Beschwerden über Vorgehensweisen der internationalen Gremien. In der Berufungskommission müssen genug Frauen sein, damit sie imstande ist, in allen berechtigten Fällen, die vor die Berufungskommission gebracht werden, als ausschließlich aus Frauen zusammengesetztes Gremien zu tagen, wenn dies verlangt worden ist. Sie erstattet dem Internationalen Komitee Bericht und gibt Empfehlungen für die zu ergreifenden Maßnahmen. Sie ist gegenüber dem Weltkongress rechenschaftspflichtig, der auf denjenigen folgt, auf dem sie gewählt worden ist.
Die möglichen Disziplinarmaßnahmen schließen die Suspendierung der Mitgliedschaft und den Ausschluss aus der Internationale ein.

Artikel 12 – Das höchste Beschlussgremium zwischen Weltkongressen ist das Internationale Komitee (IK), das normalerweise zwei Mal im Jahr zusammentritt. Es wird vom Weltkongress aus den Vertreterinnen und Vertretern der Sektionen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit gewählt, Personal für die zentralen Aktivitäten der Internationale zur Verfügung zu stellen, und des Ziels, dass mindestens 50 % Frauen gewählt werden und die Schwelle von 30 % nie unterschritten wird. Sektionen, die keine Mitglieder des Internationalen Komitees haben, können sich dennoch von einer Person mit Beobachterstatus repräsentieren lassen. Eine Sektion kann verlangen, dass Mitglieder ihrer Delegation, die auf dem Weltkongress gewählt worden sind, entweder provisorisch oder dauerhaft ersetzt werden. Dieser Austausch muss von dem Internationalen Komitee bestätigt werden. Die Grundsätze für die Stimmenaufteilung unter Mitgliedern einer Delegation sind dieselben wie für den Weltkongress. Wahlen zu Leitungsgremien erfolgen namentlich und per geheimer Abstimmung.

Artikel 13 – Das Internationale Komitee trifft seine Beschlüsse zu politischen und organisatorischen Fragen mit absoluter Stimmenmehrheit der bei der Abstimmung Anwesenden. Über Verfahrensfragen beschließt es mit einfacher Mehrheit der Anwesenden ohne Gewichtung der Stimmen. Über die Zulassung von Organisationen mit dem Status einer sympathisierenden Organisation oder eines permanenten Beobachters beschließt es mit absoluter Mehrheit, wobei die Gremien zu spezifizieren sind, zu denen diese Organisationen dauerhaft eingeladen werden. Über die Mitgliedschaft im Exekutivbüro, in anderen Ausschüssen sowie die Bestellung von Hauptamtlichen beschließt es mit absoluter Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Artikel 14 – Das Exekutivbüro kommt zwischen den Sitzungen des Internationalen Komitees zusammen, um für die Umsetzung der Beschlüsse der vorausgegangenen Sitzung des Internationalen Komitees zu sorgen und dessen nächste Sitzung vorzubereiten. Das Exekutivbüro ist für seine Beschlüsse dem Internationalen Komitee gegenüber rechenschaftspflichtig. Es ist normalerweise nicht befugt, politische Entscheidungen zu treffen; in dringenden Fällen kann es die im Internationalen Komitee repräsentierten Sektionen konsultieren und im Namen des Internationalen Komitees Positionen veröffentlichen, die die Zustimmung einer absoluten Mehrheit der Mitglieder des Internationalen Komitees erhalten. Es kann keine Beschlüsse zu Disziplinarverfahren fassen, jedoch seinen Standpunkt formulieren, der aber nur als Anhaltspunkt dient.
Es hat den Auftrag, sich um die Umsetzung der Beschlüsse des Internationalen Komitees, der verantwortungsvollen Führung der praktischen Organe der Internationale (Presse, Schulung, Regional- und Sektorenkoordinationen) und die Vorbereitung der Sitzungen des Internationalen Komitees sowie die Arbeit des Apparats zu kümmern.

Artikel 15 – Das Internationale Komitee ist mittels von ihm benannter Strukturen für die Herausgabe der offiziellen Presse der Internationale verantwortlich – wenn möglich, in den drei Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch –, in der die wesentlichen Resolutionen und Erklärungen der Leitungsgremien der Internationale, Artikel und Dokumente über internationale Ereignisse und das Leben der Sektionen veröffentlicht und internationale Kampagnen aufgegriffen werden.
Ebenso ist es für die Herausgabe eines internen Bulletins verantwortlich. Das Internationale Komitee legt die Einzelheiten für die Veröffentlichungen dieses Bulletins in der Diskussionsphase vor einem Weltkongress fest, damit die Vorbereitungsdokumente, die in den Leitungsgremien zur Abstimmung gestellten Texte und Diskussionsbeiträge, in denen alle Positionen zum Ausdruck gebracht werden können, zugänglich gemacht werden.

Artikel 16 – Das Internationale Komitee ist für die Kontrolle der Finanzverwaltung der Internationale auf Grundlage von regelmäßigen Berichten auf seinen Sitzungen verantwortlich und verabschiedet die Finanzberichte und Haushaltsentwürfe. Es wählt bei jeder Sitzung aus seinen Reihen eine Kommission, die die Buchhaltung kontrolliert.
Die tagtägliche Verwaltung der Finanzen liegt in der Verantwortung des Exekutivbüros.
Die Einkommensquellen der Internationale sind Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen und freiwillige Spenden sowie der Verkauf unserer Materialien.

Artikel 17 – Alles was in diesen Statuten nicht vorgesehen ist, wird durch Sonderregelungen festgelegt, die jeder Kongress revidieren kann.

Diese Statuten wurden vom 15. Weltkongress der IV. Internationale, der im Februar 2003 stattfand, angenommen.
Die Abstimmung über die Präambel ergab: 82 der Mandate dafür (86,32 %), keine Gegenstimme, 9 Enthaltungen (9,47 %), 4 Nichtteilnahme (4,21 %).
Die Abstimmung über das Gesamtdokument fiel so aus: 87 Fürstimmen (90,63 %), 6 Gegenstimmen (6,25 %), 3 Enthaltungen (3,13 %).

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