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Betrieb & Gewerkschaft

Solidarität mit der FAU-Berlin!

Von B. B. | 01.06.2010

Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU-IAA) Berlin muss ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen oder ihre Sekretäre müssen ersatzweise für vier Tage in Haft, weil sich die FAU in ihrer Satzung als „Gewerkschaft“ bezeichnete. Das war ihr von Berliner Gerichten verboten worden.

Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU-IAA) Berlin muss ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen oder ihre Sekretäre müssen ersatzweise für vier Tage in Haft, weil sich die FAU in ihrer Satzung als „Gewerkschaft“ bezeichnete. Das war ihr von Berliner Gerichten verboten worden.

Die FAU hatte seit 2009 KollegInnen des Berliner Kinos Babylon-Mitte organisiert, die für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen. Die Geschäftsleitung des Kinos schloss aber nach einem Jahr der Auseinandersetzung einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft verdi ab, die weniger Mitglieder im Babylon-Mitte organisiert als die FAU-Betriebsgruppe. Die Geschäftsführung des Kinos setzte gerichtlich durch, dass die FAU sich weder als Gewerkschaft bezeichnen, noch als solche handeln darf. Die FAU-Berlin musste diese Bezeichnung aus allen Veröffentlichungen streichen, was der Babylon-Leitung im Fall der Satzung der FAU nicht schnell genug ging. Daraufhin wurde vor Gericht eine Ordnungsstrafe durchgesetzt.

Dass bürgerliche Gerichte darüber entscheiden, wer sich in der ArbeiterInnenbewegung als „Gewerkschaft“ und wer nicht bezeichnen darf, ist nicht nur ein Skandal. In Zeiten der zunehmenden Krise des Kapitalismus suchen Herrschende und Klassenjustiz nach Wegen, die Organisationsfreiheit der Lohnabhängigen einzuschränken. Das Verbot gegen die FAU richtet sich im Kern gegen alle Linken und gegen die gewerkschaftliche Organisierung.

 

TiPP!
Die FAU macht eine Veranstaltungsreihe, bei der über den Arbeitskampf im Babylon-Kino informiert wird.
Infos unter: fau.org/ortsgruppen/berlin

 

 

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