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Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn

Von einblick 15/04 | 15.09.2004

Branchenbezogene Mindestlöhne lehnt die Gewerkschaft Nahrung – Genuss- Gaststätten (NGG) ab, so ihr Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg gegenüber einblick.

Branchenbezogene Mindestlöhne lehnt die Gewerkschaft Nahrung – Genuss- Gaststätten (NGG) ab, so ihr Vorsitzender Franz-Josef Möllenberg gegenüber einblick.

einblick: Einen Mindestlohn per Gesetz festzuschreiben bedeutet aber einen Eingriff in die Tarifautonomie, gegen den sich die NGG immer verwahrt hat.
Möllenberg: Das werden wir auch in Zukunft. Und? Es gibt das Bundesurlaubsgesetz, das mindestens 24 Urlaubstage vorsieht – hat uns das gestört? Es gibt das Arbeitszeitgesetz, das 48 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt, es gibt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – hat uns das gestört? Nein. Wir haben per Tarifvertrag besser Regelungen vereinbart. Außerdem gibt es seit dem 11. Januar 1952 das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen, das noch nie angewandt worden ist, wonach Entgelte dort festgesetzt werden könne, wo das “zur Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer erforderlich erscheint”. Ich kann’s auch salopp ausdrücken: Ich bin in der Eckkneipe nicht arbeitskampffähig, es wird immer so genannte tariffreie Zonen geben, aber dürfen wir deshalb die Beschäftigten dort im Regen stehen lassen?

einblick: Wäre es nicht besser, statt einen Einheitslohn festzulegen, den ortsüblichen Lohn zum Maßstab zu nehmen, wie‘s der IG Metall-Vorsitzende Jürgen Peters vorgeschlagen hat?
Möllenberg: Aber das ist doch noch viel schwieriger. Wir können nicht hunderte von Mindestlöhnen definieren. Mindestlohn ist Mindestlohn, es kann nur einen geben. Und damit haben unsre Nachbarn – Frankreich, Belgien, Niederlande – gute Erfahrungen gemacht

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