TEILEN
Betrieb & Gewerkschaft

Lohnrahmen II

Von Korrespondent Karlsruhe | 29.04.2006

Der Lohnrahmentarifvertrag II (kurz Lohnrahmen II genannt), wurde 1973 durch einen Streik erkämpft. Nach 2 Wochen Arbeitskampf wurde der Tarifvertrag von der Bezirksleitung Stuttgart der IG Metall und dem Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg abgeschlossen. Bezirksleiter war damals Franz Steinkühler, noch heute werden deshalb die 5 Minuten Erholzeiten auch „Steinkühlerpausen“ genannt.

Der Lohnrahmentarifvertrag II (kurz Lohnrahmen II genannt), wurde 1973 durch einen Streik erkämpft. Nach 2 Wochen Arbeitskampf wurde der Tarifvertrag von der Bezirksleitung Stuttgart der IG Metall und dem Verband der Metallindustrie Baden-Württemberg abgeschlossen. Bezirksleiter war damals Franz Steinkühler, noch heute werden deshalb die 5 Minuten Erholzeiten auch „Steinkühlerpausen“ genannt.

Steinkühler schrieb damals in der Einleitung zum Tarifvertrag, der für das Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden abgeschlossen wurde, u.a. folgendes: „Eine neue Arbeitszeitrechnung hat begonnen. Die Arbeitsstunde hat zukünftig nur noch 52 Minuten, der Rest ist Mindesterholungs- und Bedürfniszeit. Die Chancen zur Gesunderhaltung der Arbeitskraft haben sich damit erhöht.“ Im Lohnrahmen II wurden nicht nur diese Pausenregelungen für Beschäftigte am Fließband und im Akkord vereinbart, sondern auch Mindesttaktzeiten und eine Anreicherung der Arbeitsinhalte. Die UnternehmerInnen haben sich immer wieder beharrlich geweigert, diesen Tarifvertrag auf andere Tarifgebiete zu übertragen. Im Gegenteil sie haben immer wieder davon gesprochen, dass diese Regelungen, die heute noch 92 000 Beschäftigte in Baden-Württemberg betreffen, überhaupt nicht mehr zeitgemäß seien und bezeichnen sie als „schwäbische Krankheit“.

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite