Während die Politik der EU-Staaten weiter in die Richtung geht, Flüchtlinge gar nicht mehr einreisen zu lassen, beschäftigen sie sich zur Zeit auch zunehmend mit Modellen, wie hier Lebende ohne entsprechende StaatsbürgerInnenschaft wieder wegverfrachtet werden können.
So beteiligte sich der Bundesgrenzschutz (BGS) im März an einer Sammelabschiebung aus Frankreich in den Senegal und in das Bürgerkriegsland Elfenbeinküste. Unter der „sozialistischen" Regierung in Frankreich galten diese Sammelabschiebungen noch als menschenrechtswidrig. Dabei starb ein Senegalese und eine Schwangere erlitt einen Abgang.
Abschiebung tötet
Nicht nur, dass die Abschiebung für die Betroffenen nach der Ankunft Folter und Ermordung bedeuten kann, auch aufgrund der Abschiebemethoden kommt es immer wieder zu Todesfällen. Bei einer Abschiebung von deutschem Boden aus starb zuletzt 1999 Aamir M. Ageeb. Er erstickte gefesselt und zwangsweise vornübergebeugt. Auf dieselbe Weise kamen im Dezember und Januar Ricardo Barrientos und Mariam Getu Hagos bei Abschiebungen mit der Air France ums Leben. Dennoch sind „Abschiebehelme" und Kabelbinder immer noch gängige Utensilien bei unfreiwilliger Abschiebung. Immer wieder werden Übergriffe von Seiten der BGS-BeamtInnen berichtet. Im Februar wurde Frau D. aus München zwei Tage vor der geplanten Hochzeit nach Togo abgeschoben. Sie erzählte ihrem Verlobten, der mit den Kindern zurückblieb, am Telefon von Schlägen durch den BGS. In Togo musste sie untertauchen.
Bis zu 18 Monaten Gefängnis
Um Abschiebungen oder „freiwillige" Rückkehr besser durchsetzen zu können reicht den deutschen Behörden das Mittel der Abschiebehaft nicht mehr. In Deutschland kann nämlich bis zu 18 Monate (!) ins Gefängnis gesteckt werden, wer als „Ausreisepflichtige/r" beschuldigt wird, an der eigenen Ausreise nicht mitzuarbeiten. Dafür reicht also auch der Verdacht, eine Person könne sich ihrer Abschiebung entziehen wollen. Nicht begrenzt ist allerdings der Aufenthalt in den neuen Abschiebelagern, genannt „Ausreisezentren". Ziel dieser Zwangsunterbringung ist es, Menschen, die nicht abgeschoben werden können, so lange zu schikanieren, bis sie „freiwillig" gehen – ins Ausland oder in die Illegalität. Christoph Hammer, Leiter des „Ausreisezentrums" in Fürth: „Wenn man so will, dann kann man es als Zermürbetaktik bezeichnen"
Zugangskontrolle und Überwachung
Und so sieht das Leben dort aus: Leben hinter Zäunen, Zugangskontrolle und Überwachung durch einen privaten Sicherheitsdienst, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, strikt kontrolliertes Verbot von Erwerbsarbeit bzw. Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit (maximaler Lohn: 1 Euro/Std.), Entzug aller Geldleistungen bei fehlender Mitwirkung, Verbot von Deutschkursen, Unterbringung in Mehrbettzimmern, regelmäßige wöchentliche Verhöre zu Identität und Herkunftsland, Aufzeichnung der Verhöre zur späteren Sprachanalyse, tägliche Ausgabe der Nahrungsmittelpakete zur Sicherstellung der Anwesenheit, willkürliche Zimmerdurchsuchungen nach Papieren, persönlichen Briefen oder anderen Dokumenten, auch bei Freunden und Bekannten, Ermittlungen in Herkunftsländern, zwangsweise Vorführung bei Botschaften angenommener Herkunftsländer.
Zudem können die gesetzlichen Geldleistungen von knapp 41 Euro monatlich als Strafmaßnahme entzogen werden.
Projekt X
Die ersten Abschiebelager wurden Anfang 1998 unter dem Namen „Projekt X" in Niedersachsen in Betrieb genommen. Im Mai 1998 folgte das „Ausreisezentrum" Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen, mit ca. 300 Plätzen. Der Betrieb wurde jedoch nach nur 18 Monaten nach dem Selbstmord eines Insassen eingestellt. In Rheinland-Pfalz (Ingelheim am Rhein), Niedersachsen (Bramsche-Hesepe), Sachsen-Anhalt (Halberstadt) und Bayern (Fürth) sind inzwischen weitere „Ausreisezentren" in Betrieb. Seit einiger Zeit ist auch in Hamburg der Bau eines „Ein- und Ausreisezentrums" im Gespräch.
In Bayern plant der Innenminister Beckstein noch drei weitere Abschiebelager. Im oberbayerischen Neuburg an der Donau war der Widerstand unter anderem von Seiten der CSU so groß, dass es inzwischen nicht mehr als Standort in Frage kommt. Die Begründungen hierfür waren zutiefst rassistisch: In Neuburg seien sowieso „schon so viele Ausländer", dies verunmögliche die „Integration" und die Kriminalität steige. Im Gegensatz zu Argumentationen, die sich auf fundamentale Menschenrechte beziehen, genügte dies der bayerischen Regierung. Es gibt aber auch einige Bundesländer, die bestimmt den Bau von Abschiebelagern vom Tisch weisen, z.B. Thüringen. Auch einzelne RichterInnensprüche (VG Trier) bezeichnen die Abschiebelager als unzulässige „Schikane". Dennoch sind sie im Vorschlag zum neuen Zuwanderungsgesetz verankert.