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Innenpolitik

Gesetzesvorhaben Tarifeinheit: Ein (!) Angriff auf die Rechte der Lohnabhängigen

Von Linda Martens (für die Redaktion) | 01.07.2014

Die Funktionsweise des hiesigen Rechtssystems ist für die Beschäftigung mit dem Thema Streikrecht von Interesse: Welche Kompetenzen hat in der BRD die gesetzgebende und welche die rechtsprechende Gewalt in der Frage der Ausweitung bzw. Einschränkung des Streikrechts? Hieraus lassen sich Schlüsse für unsere politische Praxis ziehen. Wir können unseren Widerstand durch die Ausübung von Druck am richtigen Punkt effektiver machen.

Die Funktionsweise des hiesigen Rechtssystems ist für die Beschäftigung mit dem Thema Streikrecht von Interesse: Welche Kompetenzen hat in der BRD die gesetzgebende und welche die rechtsprechende Gewalt in der Frage der Ausweitung bzw. Einschränkung des Streikrechts? Hieraus lassen sich Schlüsse für unsere politische Praxis ziehen. Wir können unseren Widerstand durch die Ausübung von Druck am richtigen Punkt effektiver machen.

Bei der Konferenz zur Abwehr des Gesetzesvorhabens Tarifeinheit stellte der zentrale Vortrag des Arbeitsrechtlers Dr. Rolf Geffken auf diesen Aspekt ab (siehe Dokumentation der Erklärung in dieser Ausgabe).

Wir teilen die Auffassung der KonferenzteilnehmerInnen, dass der Widerstand gegen dieses Gesetzesvorhaben verbreitert werden muss, auch um auf diese Weise Einfluss auf die Haltung – und damit das Verhalten – der DGB-Gewerkschaften zu nehmen.

Die im Gesetz garantierten sozialen Rechte wie Streikrecht, Organisationsfreiheit, Versammlungsfreiheit sind immer Ausdruck des Kräfteverhältnisses zwischen ArbeiterInnenklasse und Bourgeoisie. Sobald sich dieses Kräfteverhältnis zugunsten der herrschenden Klasse wendet, versucht diese die Gesetze zu ihrem Vorteil zu verändern. Die abhängig Beschäftigten können oft sogar die verbrieften Rechte nur mit Hilfe von Gewerkschaften durchsetzen. Das wirksamste Mittel für die Durchsetzung dieser Rechte ist deshalb Streik selbst: „Rechtsfragen sind Machtfragen“ (Ferdinand Lassalle).

Nicht für angebracht halten wir es jedoch, in einer Kampagne ausschließlich auf die Gefahren abzustellen, die sich aus der Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit ergeben. Einen Generalangriff auf die Rechte der Lohnabhängigen, wie er derzeit in der EU erfolgt, müssen wir umfassend beantworten. Die Verlagerung von wesentlichen Kompetenzen der nationalen Parlamente (z. B. Finanzhoheit) auf die EU-Kommission müssen wir in diesem Zusammenhang genauso angehen wie beispielsweise konspirativ vorbereitete Verträge wie das „Freihandelsabkommen“ TTIP. Letztendlich dient all dies dem Abbau demokratischer und gewerkschaftlicher Rechte der Lohnabhängigen, bei gleichzeitiger Stärkung der Rechte der Kapitaleigner – im Rahmen einer „Agenda 2020“.

Die Parallelen zur Einführung der „Agenda 2010“ sind deutlich: Damals wie heute gab es einen Schulterschluss zwischen bürgerlichen Parteien, Unternehmerverbänden und Gewerkschaftsapparaten. Damals war es die aus diesen drei Blöcken zusammengesetzte „Kommission zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit“, die mit den Hartz-Gesetzen einen bis dahin beispiellosen Angriff auf die sozialen Errungenschaften der Lohnabhängigen vorbereitete, der dann von der „rot“-grünen Koalition umgesetzt wurde.

Heute findet sich eine ähnliche Form von „Sozialpartnerschaft“ im Koalitionsvertrag der GroKo. Die Ausrichtung des Koalitionsvertrages ist eindeutig: Die GroKo sieht ihre Aufgabe darin, den Standort Deutschland konsequent zu „modernisieren“ und seine „Wettbewerbsfähigkeit“ zu verbessern – im Interesse des Großkapitals und auf der Grundlage der Anforderungen des Lissabon-Prozesses. Die mit diesem Vertrag ebenfalls vereinbarte Einführung des – zu niedrigen und keineswegs flächendeckenden – „Mindestlohns“, womit die Zustimmung der Gewerkschaften erkauft wurde, steht dem nicht entgegen.

Die Gesetzesinitiative zur Tarifeinheit steht als Bestandteil des Koalitionsvertrages nicht für sich allein. In dem Gefüge der Agenda 2020 stellt der Angriff aufs Streikrecht die Entsprechung dar zu Hartz IV im Rahmen der Agenda 2010. Die Schaffung eines ausgedehnten Niedriglohnsektors sowie die massive Ausweitung prekärer Arbeit – geregelt in den Harz-Gesetzen I bis III – ließen sich nur durchsetzen mit Hilfe des Druckmittels Hartz IV. Der Angriff auf das Streikrecht dient einem ähnlichen Zweck: Das Streikrecht ist die stärkste Waffe, die Erwerbstätige haben, um Angriffe abzuwehren bzw. Verbesserungen durchzusetzen. Wird dieses Recht eingeschränkt, so lassen sich der Abbau von gewerkschaftlichen und politischen Rechten sowie die Abschaffung von sozialen Errungenschaften deutlich leichter umsetzen. Das Erkämpfen von Verbesserungen für Lohnabhängige wird entsprechend erschwert.

Bliebe es bei einer isolierten Kritik an der Tarifeinheit als Angriff auf das Streikrecht, wäre dies genauso zu kurz gegriffen, wie Hartz IV allein als unsoziale Maßnahme abzulehnen.

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