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Antifa/Antira

Brief über die Blinden…

Von Helmut Dahmer | 01.06.2013

…zum Gebrauch für die Sehenden:
Der NSU, die Polizei, die Dienste und der Generalbundesanwalt

…zum Gebrauch für die Sehenden: Der NSU, die Polizei, die Dienste und der Generalbundesanwalt

Hätten die Leute vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ ihre Serienmorde nicht vorsorglich in einer Art Videoshow dokumentiert (und Beate Zschäpe diese Videos im Herbst 2011, nach dem Tod ihrer Komplizen Böhnhardt und Mundlos, verschickt), dann würde noch immer nach imaginären Killern aus dem türkisch-griechischen Drogen-, Waffen- und Menschenschmuggelmilieu gesucht und der Fall schließlich als „unaufgeklärt“ ad acta gelegt.

Seit dem Auftauchen jener Videos – und seither bei jeder zum NSU-Komplex gehörigen neuen „Enthüllung“ – fiel es den Zuständigen in den deutschen Verfassungsschutz- und Exekutivorganen, so ihre Sprecher, „wie Schuppen von den Augen“.

Und auch wer um die Geschichte der deutschen Polizei, der geheimen „Dienste“ und der Judikative in der Weimarer Republik und nach 1945 weiß (von deren Aktionen im Hitlerreich ganz zu schweigen), wer die über 100 in den neunziger Jahren umgebrachten Opfer xenophober Gewalttäter nicht vergessen hat und darum deutschen Verfassungsschützern, Polizisten, Richtern und Staatsanwälten mit Argwohn, statt mit Gottvertrauen, gegenübersteht, wollte seinen Augen nicht trauen – angesichts der nach und nach ans Licht kommenden und vom parlamentarischen Untersuchungsausschuss ungläubig zur Kenntnis genommenen „Pannen“serien.

Was aber all die mit unseren Steuergeldern finanzierten Pannenfabrikanten partout nicht wahrhaben wollen, ist das Offensichtliche, dass sie nämlich „auf dem rechten Auge blind“ sind. Liest man nun aber ihre gewundenen Stellungnahmen, dann zeigt sich, dass ihr Versuch, von dieser Blindheit nicht zu sprechen, scheitert, indem sie – wenn auch mit Variationen und mit Hilfe von allerlei Synonymen – unablässig gerade darüber reden, was sie so gern vermeiden möchten. „Die Verneinung“, heißt es dazu bei Freud, „ist eine Art, das Verdrängte zur Kenntnis zu nehmen, eigentlich schon eine Aufhebung der Verdrängung, aber freilich keine Annahme des Verdrängten.“

Aufschlussreich sind in diesem Zusammenhang – im Vorfeld des NSU-Prozesses – die Einlassungen des zuständigen Abteilungsleiters bei der Generalbundesanwaltschaft, Rainer Griesbaum, im Spiegel vom 15.4.13:
„Es war einfach gespenstisch! Die verstreuten Tatorte, die Opfer, die nichts miteinander zu tun zu haben schienen. Und jetzt im Nachhinein die Erkenntnis, wie hochprofessionell die Täter vorgegangen sind!“, sagt Griesbaum. Man habe „die Rechten (…) unterschätzt“, bilanziert Griesbaum

Sein Vorgesetzter, Generalbundesanwalt Harald Range, meinte im Gespräch mit dem Spiegel (Ausgabe vom 19.11.2012), die Justiz könne in der Hauptverhandlung vor dem Münchner Oberlandesgericht Erfahrungen sammeln: „Wir müssen noch besser zusammenarbeiten, uns mehr austauschen. Entscheidend ist, dass sich die Mentalität verändert, dass man sagt: Moment, das könnte etwas für den Generalbundesanwalt sein.“

In der FAZ vom 16.4.13 hieß es ergänzend, der jüngst entdeckte Aufbau eines bundesweiten rechtsextremen Netzes sei vom hessischen Verfassungsschutz „fast übersehen“ worden. Erst ein Bericht im Neuen Deutschland habe den Verfassungsschutz „hellhörig“ gemacht, worauf das Justizministerium informiert worden sei.

Nehmen wir für einen Moment an, wir hätten eine Wach- und Schließgesellschaft angeheuert, von der sich herausstellt, dass ihr Personal im Wesentlichen aus Invaliden besteht, die unter Rechts-Blindheit (Hemianopsie) und Gedächtnisverlust (Amnesie) leiden. Wir würden nicht zögern, dieser Truppe zu kündigen, und dafür sorgen, dass ihre Leute in Rehabilitation oder in Rente geschickt werden. Mit einer Horch- und Guck-Vereinigung sollte man nicht anders verfahren, gleichviel, ob man in ihr ein notwendiges Übel oder eine Gefahr für die Demokratie sieht.

Quelle: Junge Welt vom 23.04.2013

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