TEILEN
Länder

Die EU in gefährlicher Verfassung

Von Thadeus Pato | 01.02.2005

Diese Verfassung ist ein Monstrum. Und es ist nicht nur ihr Volumen, das sie dazu macht: Rund 200 Seiten eigentlichen Text und dann noch knapp 300 Seiten Protokollanhänge umfasst die im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlichte konsolidierte Fassung des europäischen Verfassungsvertrages. Damit dürfte sie allein von ihrem Umfang her international rekordverdächtig sein.

Europa des Kapitals

Sie hat es tatsächlich in sich. Das wird schon an der quantitativen Aufteilung deutlich: Den breitesten Raum nehmen die Bestimmungen zur Wirtschafts-, Finanz- sowie zur Außen- und „Sicherheits“politik ein. Und die Grundlagen hierfür finden sich gleich in Teil I, in dem es in Artikel I -3 unter der Überschrift „Die Ziele der Union“ heißt: „Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern….einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschten Wettbewerb.“ Kapitalismus als Primärziel also, und das wird dann auch noch in Art.I-4 bekräftigt: „Der freie Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit werden von der Union und innerhalb der Union nach Maßgabe der Verfassung gewährleistet.“ Der Titel dieses Bekenntnisses zur grenzenlosen Ausbeutung lautet dann sinnigerweise auch „Grundfreiheiten und Nichtdiskriminierung“.

Die Präambel

Aber fangen wir vorne an. Bereits die Präambel ist bezeichnend. Da haben Herr Giscard und seine Helfershelfer es geschafft, sowohl die gesamte mehrhundertjährige blutige Kolonialgeschichte einer ganzen Reihe europäischer Staaten wie auch die Epoche des europäischen Faschismus mit einem Federstrich aus dem Geschichtsbuch zu tilgen. Oder wie soll man es sonst verstehen, wenn es heißt: „die Völker Europas, stolz auf ihre nationale Identität und Geschichte…“. Aber vielleicht ist es ja genau so gemeint. Dann wäre anzunehmen, dass unter dem „kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas“, das ebenfalls in der Präambel beschworen wird und aus dem „geschöpft“ werden soll, Kreuzzüge und Inquisition zu verstehen sind. Das mag polemisch erscheinen, aber die Passagen zur zukünftigen europäischen Sicherheitspolitik legen den Verdacht nahe, dass das neue Europa sich tatsächlich auf seine militaristische und kulturkämpferische Vergangenheit besinnt.

Aufrüstung als Verfassungszwang

Denn diese EU-Verfassung ist nicht nur in ihrer Geschichtsbetrachtung höchst innovativ. Sie hat auch etwas eingeführt, was es nach Wissen des Autors in keiner anderen Verfassung der Welt gibt: Sie schreibt fest, dass die Militärausgaben grundsätzlich zu steigen haben (Art. I-41,3: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“). Die „Sicherheitspolitik“ der EU, die natürlich die gesamte Welt als Operationsgebiet sieht, wird in einer entsprechenden Gummiformulierung beschrieben. („Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit …… zurückgreifen.“). Damit die Sicherheitspolitik nicht durch unnötige demokratische Regelungen behindert wird, bekommt das Parlament lediglich eine Statistenrolle zugewiesen: „Das Europäische Parlament wird zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik regelmäßig gehört. Es wird über ihre Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.“ Zumindest wissen sollen es also die gewählten VolksvertreterInnen, wenn ein Krieg vom Zaun gebrochen wird. Mit einer Entscheidung brauchen sie ihr Gewissen nicht zu belasten, das erledigen andere für sie – in diesem Fall der Ministerrat bzw. der Europäische Rat.

Grundrechtscharta und Sozialpolitik

Neben der Merkwürdigkeit, dass die Charta der Grundrechte in der EU-Verfassung erst in Teil II, also hinter der Militärpolitik, erscheint, bietet sie auch sonst einiges für eine Verfassung durchaus Überraschendes. So hat die „unternehmerische Freiheit“ Verfassungsrang und einen eigenen Artikel (II-76) eingeräumt bekommen. Ansonsten lassen die meisten Artikel ein Hintertürchen offen, insofern regelmäßig auf die „einzelstaatlichen Regelungen“ verwiesen wird. Das trifft auch auf die Bestimmungen im Arbeits- und Streikrecht zu, wobei letztere in den Protokollanhängen noch zusätzlich beschnitten werden, und hier wird auch ein Grundprinzip dieses Vertrages deutlich: Konsequent europaweit verbindliche Regelungen gibt es fast nur bei den Bestimmungen zur Freiheit des Waren- und Kapitalverkehrs, der Niederlassungsfreiheit („Mobilität“) und im Bereich der Währungsunion. Im Bereich der Sozialpolitik wird das sorgfältig vermieden, hier gehen die einzelstaatlichen Regelungen vor und begünstigen damit Sozialdumping und Anpassung der Sozialstandards nach unten. Dass das in der Präambel apostrophierte hehre Ziel des „Fortschrittes und Wohlstandes“ sehr spezifisch zu verstehen ist, wird deutlich, wenn man sich die Bestimmungen zur Europäischen Zentralbank vornimmt: „…vorrangiges Ziel ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten“ – also nicht, z.B. im Bedarfsfall durch deficite spending, krasse soziale Unterschiede auszugleichen.

Einige sind gleicher

Die entscheidende Neuerung jedoch stellt die Einführung einer sogenannten „qualifizierten Mehrheit“ bei der Entscheidungsfindung dar. Waren bisher Entscheidungen im Ministerrat nur einstimmig möglich, so können in Zukunft die größten EU-Staaten, wenn sie sich einig sind, mit ihrer größeren Bevölkerung die „Kleinen“ überstimmen. Und so wird dieses Europa nicht nur ein Europa des Kapitals, sondern eines, das von den großen Kapitalfraktionen aus den wirtschaftlich potenten Mitgliedsstaaten bestimmt und gesteuert wird – Deutschland, Frankreich, England und Italien. Für den Rest, der zur Mehrheit fehlt, kauft man sich dann bei Bedarf noch einige kleinere Länder als Stimmvieh.

Resümee

Dieser Verfassungsvertrag ist geschichtsverfälschend, unsozial, militaristisch und undemokratisch. Er teilt die Union in zwei Klassen von Mitgliedsstaaten, schafft ein El Dorado für das grenzüberschreitende Kapital, erschwert die soziale und gewerkschaftliche Gegenwehr, schreibt den Kapitalismus der freien Konkurrenz als einzig mögliche Gesellschaftsordnung fest und ist dazu geeignet, Europa als weltweit ökonomisch und militärisch operierenden Machtblock zu installieren. Damit sind Konflikte auf Weltebene vorprogrammiert. Mit dieser Verfassung wird die Welt unsicherer, die Gefahr weiterer internationaler Konflikte wächst. Die Leidtragenden sind die BürgerInnen der Union, die die Zeche bezahlen müssen. De
shalb kann die Antwort nur eine konsequente Ablehnung dieses Vertrages sein und die vordringliche Aufgabe die europaweite Unterstützung der Kampagnen für ein Nein zur Verfassung in den Ländern, in denen ein Referendum ansteht (s. Kasten). Die Demonstration am 19. März in Brüssel muß zu einem machtvollen Auftakt für den Widerstand gegen das Europa des Kapitals werden.

Verfassungsreferenden
 In Deutschland wird es keine Volksabstimmung über die neue europäische Verfassung geben. Das hat Methode – schon bei der Übernahme der DDR vermied es die damalige CDU/FDP-Regierung sorgfältig, eine solche Abstimmung vorzunehmen. Im Zweifelsfall sollte man dem Volk besser nicht trauen….. Nachdem aber die großen EU-Staaten Großbritannien und Frankreich ein Referendum angekündigt haben, geriet die SPD/Grüne-Bundesregierung zunehmend unter Druck.
Es gibt fakulative (wahlfreie) und obligatorische (verpflichtende) Referenden. Im ersten Fall stimmt das Volk über einen vom Parlament bereits gefassten Beschluss endgültig ab. Während fakulative Referenden initiiert werden müssen, finden obligatorische Referenden in bestimmten Situationen, meist im Zusammenhang mit Verfassungsänderungen, automatisch statt. Darüber hinaus können Volksabstimmungen für die jeweilige Regierung bindend oder nicht-bindend sein. Wenn ein Referendum nicht-bindend ist, spricht man auch von einem konsultativen (beratenden) Referendum. In den 25 Mitgliedsstaaten bestimmen sehr unterschiedliche rechtliche und politische Gegebenheiten den Ratifizierungsprozess. Bisher steht fest, dass es in 12 Ländern eine Volksabstimmung geben wird, bei den anderen ist die Situation meist noch unklar.

Und so sieht es insgesamt aus (Stand 17.1.05, EU-Website):

– in Litauen und Ungarn hat das Parlament die Verfassung bereits ratifiziert, in Malta war es für Januar angekündigt (bei Red.schluß noch nicht erfolgt)
– in Dänemark, Irland und Spanien wird es ein zwingendes Referendum geben
– in Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, Polen, Portugal und Tschechien wird es ein (fakultatives) Referendum geben, wobei das Ergebnis nicht in allen Ländern bindend ist
– in Belgien und den Niederlanden findet ein konsultatives Referendum statt
– kein Referendum wird es nach bisherigem Stand geben in Finnland, Italien, Deutschland, Griechenland, Lettland, Österreich, Zypern, Slowenien, Slowakei und Schweden
– noch unklar ist die Situation in Estland

Mensch sieht: Die Mehrheit der europäischen Regierungen will lieber gar nicht erst wissen, was ihre BürgerInnen von dieser Verfassung halten.

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Ähnliche Artikel
Zur Startseite