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4. Einparteien- oder Mehrparteiensystem?

01.06.1985

Ohne die vollständige Freiheit zur Organisierung politischer Gruppen, Tendenzen und Parteien gibt es keine volle Entfaltung der demokratischen Rechte und Freiheiten der arbeitenden Massen unter der Diktatur des Proletariats.

Mit ihrer freien Stimmabgabe werden die ArbeiterInnen und armen Bauern/Bäuerinnen selbst anzeigen, welche Parteien sie in den Sowjets vertreten wissen wollen. In diesem Sinne ist die Freiheit zur Organisierung verschiedener Gruppen, Tendenzen und Parteien eine Vorbedingung für die Ausübung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse: “Ohne Legalisierung der sowjetischen Parteien ist die Demokratisierung der Sowjets undenkbar.” (Leo Trotzki, Der Todeskampf des Kapitalismus und die Aufgaben der IV. Internationale [Das Übergangsprogramm], Frankfurt/M. [isp-Verag] 1974, S. 42)

Ohne eine derartige nicht von ideologischen Einschränkungen begrenzte Freiheit kann es keine wirklich und frei gewählten ArbeiterInnenräte und auch keine wirkliche Machtausübung durch die ArbeiterInnenräte geben.

Einschränkungen dieser Freiheit wären keine Einschränkungen von politischen Rechten der feindlichen Klasse, sondern Einschränkungen von politischen Rechten des Proletariats. Gesellschaftlich gesehen stellt diese Freiheit eine Vorbedingung dafür dar, dass die ArbeiterInnenklasse kollektiv, als Klasse, zu einem gemeinsamen Standpunkt oder zumindest zu einem Mehrheitsstandpunkt zu den zahllosen Problemen der Taktik, der Strategie und sogar der Theorie (des Programms) kommt, die die gigantische Aufgabe des Aufbaus einer klassenlosen Gesellschaft unter der Führung von traditionell unterdrückten, ausgebeuteten und erniedrigten Massen darstellt. Ohne diese Freiheit zur Organisation politischer Gruppen, Tendenzen und Parteien kann es keine wirkliche sozialistische Demokratie geben.

Die revolutionären MarxistInnen lehnen die substitutionalistische, elitäre, paternalistische und bürokratische Abweichung vom Marxismus ab, der zufolge die sozialistische Revolution, die Eroberung der Staatsmacht und die Ausübung der Staatsmacht unter der Diktatur des Proletariats als Aufgabe der revolutionären Partei betrachtet wird, die “im Namen” der Klasse handelt.

Die Diktatur des Proletariats soll das bedeuten, was die Wörter eigentlich besagen und was in der theoretischen Tradition sowohl von Marx als auch von Lenin ausdrücklich enthalten ist, d.h. die Herrschaft der ArbeiterInnenklasse als Klasse (der “assoziierten ProduzentInnen”). Die Emanzipation der ArbeiterInnen kann nur das Werk der ArbeiterInnen selbst sein und nicht das Produkt eines passiven Proletariats, das durch wohlwollende und aufgeklärte VerwalterInnen der Revolution erzogen wird. Daher versteht es sich von selbst, dass die führende Rolle der revolutionären Partei sowohl bei der Eroberung der Macht als auch bei dem Aufbau der klassenlosen Gesellschaft nur in der Eroberung der politischen Hegemonie innerhalb der Klasse, die mehr und mehr Selbsttätigkeit entfaltet, bestehen kann. Es geht darum, dass die Partei die Mehrheit für ihre Vorschläge innerhalb der Klasse ausschließlich mit politischen und nicht mit administrativen oder repressiven Mitteln erringt.

Unter der Diktatur des Proletariats in ihrer voll ausgebildeten Form wird die Staatsmacht von demokratisch gewählten ArbeiterInnenräten ausgeübt. Die revolutionäre Partei kämpft für eine korrekte politische Linie und um die politische Führung innerhalb dieser ArbeiterInnenräte, ohne sich selbst an deren Stelle zu setzen. Partei und Staat bleiben streng voneinander getrennte, unterschiedliche Einheiten.

Wirklich repräsentative, demokratisch gewählte ArbeiterInnenräte können aber nur existieren, wenn die Massen das Recht haben zu wählen, wen immer sie wollen, ohne Unterschiede und ohne einschränkende Vorbedingungen hinsichtlich der ideologischen und politischen Überzeugungen der gewählten Delegierten. (Das gilt nicht für Parteien, die einen bewaffneten Kampf gegen den ArbeiterInnenstaat führen, d.h. unter Bedingungen des Bürgerkriegs.) Ebenso können ArbeiterInnenräte nur dann demokratisch funktionieren, wenn alle gewählten Delegierten das Recht genießen, Gruppen, Tendenzen und Parteien zu bilden, wenn sie zu den Massenmedien Zugang haben, wenn sie ihre unterschiedlichen Plattformen vor den Massen darlegen können und wenn sie das Recht haben, sie öffentlich zur Diskussion herauszufordern und dem Test der Praxis zu unterziehen. Ganz allgemein beschneidet jede Einschränkung der Organisationsfreiheit die Freiheit des Proletariats, die politische Macht auszuüben, d.h. sie beschneidet die ArbeiterInnendemokratie, was im Gegensatz stünde zu den historischen Interessen der Arbeiterklasse, zur Notwendigkeit der Festigung der Arbeitermacht, zu den Interessen der Weltrevolution und des Aufbaus des Sozialismus.

Die marxistische Staatstheorie enthält in keiner Weise die Auffassung, ein Einparteiensystem sei eine notwendige Vorbedingung oder ein Kennzeichen der ArbeiterInnenmacht, des ArbeiterInnenstaates oder der Diktatur des Proletariats. In keiner einzigen theoretischen Schrift von Marx, Engels, Lenin oder Trotzki und in keinem einzigen programmatischen Dokument der III. Internationale unter Lenin ist jemals eine solche Verteidigung des Einparteiensystems aufgetaucht. Die Theorien, die später entwickelt worden sind, wie die grobschlächtige stalinistische Theorie, der zufolge die gesellschaftlichen Klassen in der ganzen Geschichte immer nur durch eine einzige Partei vertreten worden seien, sind geschichtlich falsch und dienen nur als Rechtfertigung des politischen Machtmonopols, das die sowjetische Bürokratie und ihre ideologischen Erben in den anderen bürokratisierten ArbeiterInnenstaaten an sich gerissen haben, ein Monopol, das auf der politischen Enteignung der ArbeiterInnenklasse beruht. Die Geschichte – einschließlich der jüngsten Ereignisse in der Volksrepublik China, in Polen, in Jugoslawien, auf Grenada, in Nicaragua – bestätigen, dass Trotzki Recht hatte, als er erklärte: “In Wirklichkeit sind die Klassen heterogen, von inneren Gegensätzen zerrissen; ihre gemeinsamen Aufgaben vermögen sie nicht anders als durch den inneren Kampf der Richtungen, Gruppierungen und Parteien zu lösen. (…) Ein Beispiel, wo einer Klasse nur eine Partei entspräche, ist in der gesamten politischen Geschichte nicht zu finden, vorausgesetzt natürlich, dass man nicht den polizeilichen Anschein für die Wirklichkeit hält.” (Trotzki, Verratene Revolution, in Schriften Bd. 1, 2, S. 969)

Das galt für die Bourgeoisie unter dem Feudalismus. Das gilt für die ArbeiterInnenklasse unter dem Kapitalismus. Das wird für die ArbeiterInnenklasse unter der Diktatur des Proletariats und im Prozess des Aufbaus des Sozialismus gelten.

Wenn man sagt, dass nur die Parteien und Organisationen zugelassen werden können, die kein bürgerliches (und kleinbürgerliches?) Progra
mm haben oder die nicht “anti-sozialistische oder antisowjetische Agitation und Propaganda betreiben”, wo soll dann die Grenzlinie gezogen werden? Sollen Parteien verboten werden, bei denen eine Mehrheit der Mitglieder der ArbeiterInnenklasse angehört, deren Ideologie aber zugleich bürgerlich ist? Wie lässt sich eine solche Position mit der Vorstellung von freien Wahlen der ArbeiterInnenräte vereinbaren? Wo verläuft die Grenzlinie zwischen dem “bürgerlichen Programm” und der “reformistischen Ideologie”? Müssen dann auch die reformistischen Parteien verboten werden? Wird die Sozialdemokratie unterdrückt werden?

Allein aufgrund der geschichtlichen Tradition wird es unvermeidbar sein, dass ein derartiger reformistischer Einfluss in der ArbeiterInnenklasse zahlreicher Länder noch lange fortbesteht. Sein Überleben wird durch Unterdrückung mittels administrativer Maßnahmen nicht verkürzt werden; sie würde ihn im Gegenteil noch verstärken. Das beste Mittel zur Bekämpfung reformistischer Illusionen und Ideen ist die Verbindung von ideologischem Kampf und Herausbildung materieller Bedingungen, die das Verschwinden derartiger Illusionen begünstigen. Aber unter Bedingungen administrativer Unterdrückung sowie fehlender Diskussionsfreiheit und fehlenden Meinungsaustauschs verliert der ideologische Kampf viel von seiner Wirksamkeit.

Wenn die revolutionäre Partei für das Verbot der Sozialdemokratie oder anderer reformistischer Gruppierungen Agitation betreibt, wird es tausendmal schwieriger werden, die Tendenzfreiheit und die Duldung von Fraktionen in ihren eigenen Reihen aufrechtzuerhalten, denn die politische Heterogenität der ArbeiterInnenklasse wird sich dann unvermeidlich innerhalb der Einheitspartei widerspiegeln.

Die wahre Alternative ist also nicht: entweder Freiheit für diejenigen, die ein wirklich sozialistisches Programm vertreten, oder aber Freiheit für alle politischen Parteien. Die wahre Alternative lautet: entweder ArbeiterInnendemokratie mit dem Recht der Massen, zu wählen, wen immer sie wollen, und die politische Organisationsfreiheit für diejenigen, die die Räteverfassung in der Praxis anerkennen (selbst wenn sie bürgerliche oder kleinbürgerliche Ideologien oder Programme vertreten), oder aber eine entscheidende Einschränkung der politischen Rechte der ArbeiterInnenklasse selbst mit all den Folgen, die sich daraus ergeben. Die systematische Einschränkung der Existenz politischer Parteien führt zu systematischer Einschränkung der ArbeiterInnendemokratie und tendiert unvermeidlich zur Einschränkung der Freiheit innerhalb der revolutionären Avantgardepartei selbst.

Wenn wir für die Legalisierung sämtlicher Sowjetparteien, d. h. sämtlicher Parteien, die in der Praxis die Räteverfassung anerkennen, eintreten, so bedeutet dies in keiner Weise eine Unterschätzung der Verwirrung, der Irrtümer und sogar der Teilniederlagen, die sich aus der Propagierung falscher Programme und dem Einfluss fremder Klassen auf das Proletariat durch derartige Parteien ergeben können und ergeben werden.

Noch weniger bedeutet es, dass wir die ArbeiterInnen dazu aufrufen würden, Parteien auf der Grundlage von politischen Programmen, Plattformen oder Linien, die wir für falsch halten, zu bilden. Wir behaupten nur, dass die künstliche, administrative Unterdrückung solcher Parteien – künstlich insofern, als sie weiter, auch nach ihrer Unterdrückung, realen Meinungsströmungen innerhalb der Massen entsprechen – derartige Gefahren durchaus nicht vermindert, sondern noch steigert. Die politische, ideologische und kulturelle Homogenisierung der ArbeiterInnenklasse, die die Masse der Arbeitenden bis zu dem Punkt bringen wird, an dem sie in der Lage ist, die Staatsmaschinerie durch eine freie Gemeinschaft sich selbst verwaltender BürgerInnen zu ersetzen (d.h. den Aufbau des Sozialismus und das Absterben des Staats zu vollenden), stellt eine gigantische historische Aufgabe dar. Ihre Erfüllung hängt nicht nur von offensichtlichen materiellen Vorbedingungen ab. Sie verlangt auch einen besonderen politischen Lernprozess: “Dass Kritiker, Oppositionelle, Dissidenten, Unzufriedene und Reaktionäre da sind, gibt der Revolution Leben und Kraft. Konfrontation und Polemik stärken die ideologischen und politischen Muskeln des Volkes. Das ist eine permanente Gymnastik, die jeglicher Möglichkeit von Gelenksteife und Passivität vorbaut.” (Tomas Borge, Interview von Roberto Bardini, in: Granma, Wochenausgabe, 19. Jg. Nr. 41, 7. Oktober 1984, S. 10)

Ebenso hatte Fidel Castro in seiner Polemik gegen Escalante erklärt: “Die Revolution muss eine Schule des Denkens ohne Fesseln sein.” Selbst wenn die Praxis diesen Erklärungen nicht immer entsprochen hat, so stehen sie doch in der programmatischen Kontinuität des Marxismus zu dieser Frage, die es gegenüber allen und gegen alle zu verteidigen gilt.

Die historische Erfahrung hat bestätigt, dass ohne die Bedingungen einer wahren ArbeiterInnendemokratie dieser Lernprozess der Selbstverwaltung zwangsläufig verzögert oder sogar umgekehrt wird, wie dies in der UdSSR eindeutig der Fall gewesen ist. Die historische Erfahrung hat ebenfalls bestätigt, dass ohne politischen Pluralismus keinerlei wahre ArbeiterInnendemokratie möglich ist.

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