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Geschichte und Philosophie

Vor 70 Jahren: Der Pjatakow-Radek-Prozess und Stalins Holocaust

Von Helmut Dahmer | 01.02.2007

Die drei spektakulären, im „Oktobersaal“ des Moskauer Gewerkschaftshauses im August 1936, im Januar 1937 und im März 1938 veranstalteten Schauprozesse gegen Parteiführer der Ära Lenin, die sich in den zwanziger Jahren (zu verschiedener Zeit und mit ganz verschiedenen Programmen) gegen Stalin und seine Gruppe gestellt, 1929 aber „kapituliert“ hatten, waren für die sowjetische wie für die internationale Öffentlichkeit bestimmt.

Die drei spektakulären, im „Oktobersaal“ des Moskauer Gewerkschaftshauses im August 1936, im Januar 1937 und im März 1938 veranstalteten Schauprozesse gegen Parteiführer der Ära Lenin, die sich in den zwanziger Jahren (zu verschiedener Zeit und mit ganz verschiedenen Programmen) gegen Stalin und seine Gruppe gestellt, 1929 aber „kapituliert“ hatten, waren für die sowjetische wie für die internationale Öffentlichkeit bestimmt.

Die meist durch Folter erpressten „Geständnisse“ der Angeklagten1 lieferten eine Art „Rechtfertigung“ für den Massenterror, dem gleichzeitig mehrere Millionen Menschen zum Opfer fielen.2 Nachdem Stalin sich 1927 im innerparteilichen Machtkampf gegen die (um Trotzki gescharte) Linke Opposition durchgesetzt hatte, schaltete er auch die Rechte Opposition (um Bucharin) aus und nahm im November 1929 Kurs zum einen auf die Zwangskollektivierung (Verstaatlichung) des bäuerlichen Landbesitzes (und auf die „Liquidierung“ der „Dorfbourgeoisie“, der „Kulaken“), zum anderen auf eine forcierte Industrialisierung. Mit Erschießungen und Deportationen wurde der Widerstand der Bauernschaft gebrochen, die ja die Bolschewisten 1917 und während des Bürgerkriegs einzig wegen ihrer Landverteilungs- und Friedenspolitik unterstützt hatte. Eine furchtbare Hungersnot, die in den Jahren 1932-1934 (vor allem in der Ukraine) mehrere Millionen Menschenleben kostete, war die Folge.

Von der gewaltsamen Umstrukturierung während des ersten Fünfjahresplans (1929-1932) konnte sich die sowjetische Landwirtschaft jahrzehntelang nicht erholen. Die Industrialisierung zeitigte Mitte der dreißíger Jahre erste Erfolge, 1937 aber kam es zu einer neuerlichen Wirtschaftskrise, der die Stalin-Führung nur mit neuen Terrormaßnahmen zu begegnen wußte. Hitlers kampfloser Sieg über die deutschen Arbeiterorganisationen hatte die Hoffnungen auf eine Durchbrechung der Isolation der Sowjetunion enttäuscht. In den folgenden Jahren ging die stalinisierte Komintern von ihrem ultralinken Kurs (der die Niederlage der deutschen Kommunisten besiegelt hatte) ab und setzte (vor allem in Frankreich und Spanien) auf Bündnisse („Volksfronten“) mit bürgerlichen und reformistischen Parteien zur Verteidigung der Demokratie gegen den Faschismus. Nach dem Ausbruch des spanischen Bürgerkriegs im Juli 1936 unterstützte die Stalin-Regierung (nach einigem Zögern) die republikanischen Regierungen Caballero und Negrín militärisch und geheimpolizeilich sowohl gegen Franco als auch gegen die sozialistische Massenbewegung und deren revolutionäre Organisationen (wie etwa die POUM, die „Arbeiterpartei der marxistischen Vereinigung“3).

Rjutin und Slepkow, Schüler von Bucharin, hatten im Sommer 1932 mit anderen „Roten Professoren“ und einigen „sinowjewistischen“ Arbeitern eine kleine Oppositionsgruppe gebildet, die alsbald von der GPU zerschlagen wurde. Ihr Programm, das auch in Gestalt eines „Aufrufs an die Parteimitglieder“ verbreitet wurde, sah vor, die verschiedenen kommunistischen Oppositionsströmungen gegen Stalin, „den bösen Geist der Revolution“, zu vereinigen, um ihn aus dem Amt zu jagen, die innerparteiliche Demokratie wiederherzustellen, die ausgeschlossenen Oppositionellen (einschließlich des in die Türkei verbannten Trotzki) wieder in die Partei aufzunehmen und die Wirtschaftsplanung realistisch zu korrigieren. Sinowjew und Kamenjew, die von diesem „Rjutin-Programm“ Kenntnis hatten, wurden deswegen im Oktober neuerlich aus der Partei ausgeschlossen.4 Stalin war alarmiert. Nach dem Attentat auf den Leningrader Parteisekretär Kirow am 1. 12. 19345 ergriff er sofort Notstandsmaßnahmen und skizzierte ein Dekret, das es ermöglichte, mit „Terroristen“ kurzen Prozess zu machen. Es erlangte Gesetzeskraft und diente als Rechtsgrundlage für die Repressionswellen der folgenden Jahre.
Stalin beauftragte den Geheimdienstchef Jagoda (der zum Lohn für seine Dienste 1938 im dritten Schauprozess selbst zum Tode verurteilt wurde), die Existenz eines Verschwörernetzes mit einem Leningrader und einem Moskauer „Zentrum“ nachzuweisen und die Ex-Oppositionellen Sinowjew und Kamenjew (seine Verbündeten in den Jahren 1923-1925) in diese fiktive Verschwörung einzubeziehen. Stalin formulierte auch die Anklageschrift gegen die „Kirow-Mörder“ – ein erster Versuch, seinen Verfolgungswahn zu „objektivieren“.

Argwohn beflügelte seine Phantasie und ließ ihn in den kommenden Jahren immer ausgedehntere Netze fiktiver Verschwörungen knüpfen, in die er seine Gegner zu verwickeln suchte. Wahn und Kalkül ergänzten einander, und am Schluss, wenn die Opfer „gestanden“ hatten, glaubte der „Führer“ selbst mehr oder weniger an die Existenz all’ jener Konspirationen, die zu nichts geführt hatten. In den Fängen der Geheimpolizei belasteten sich die angeklagten Altbolschewisten gegenseitig, während die noch in „Freiheit“ befindlichen sich beeilten, die Todesurteile gegen ihre zu „Volksfeinden“ gestempelten Genossen von gestern zu preisen und Ergebenheitsadressen an den „weisen“ Chefterroristen6 im Kreml zu richten.

Im ersten, im August 1936 inszenierten großen Schauprozess gegen Sinowjew, Kamenjew und neun andere alte Bolschewisten, denen (entsprechend der Technik der „Amalgam“-Bildung) noch fünf geständnisfreudige Provokateure beigesellt waren, behauptete die Anklage, Trotzki und sein (älterer) Sohn, Leo Sedow, hätten (in Absprache mit der Gestapo) die Ermordung der sowjetischen Führung geplant. Die Angeklagten gestanden, wurden zum Tode verurteilt und umgehend erschossen. Die Beschuldigten waren dazu gedrängt worden, Mitschuldige zu benennen, und so stand am Ende des Verfahrens schon die Angeklagten-Riege für den zweiten Schauprozess fest – und spätestens nach diesem auch diejenige für den dritten (im März 1938).7

Die Zusammensetzung der „sowjetfeindlichen“ Gruppen, die die Anklage präsentierte, und die von ihr erhobenen Anschuldigungen wurden von einem Prozess zum anderen immer abenteuerlicher. Trotzki (der in Norwegen beziehungsweise in Mexiko Asyl gefunden hatte) und Leo Sedow (der im Januar 1938 in Paris von einem GPU-Agenten vergiftet wurde) waren die (abwesenden) Hauptangeklagten. Sie sollten die Verschwörer organisiert und ihnen Direktiven zur Ermordung Stalins und der stalinistischen Führung übermittelt haben. Alte Meinungsverschiedenheiten mit Lenin wurden dazu herangezogen, die Fraktions- oder Agententätigkeit bestimmter Angeklagter bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zurückzuverlegen. Die Zugehörigkeit zur Linken Opposition in den zwanziger Jahren oder, allgemeiner, Sympathien f&u
uml;r den „Trotzkismus“ galten als ein unauslöschlicher Makel und wurden als kriminelle Disposition gewertet.8

Einer der Hauptanklagepunkte war die Sabotage der Industrie und der Landwirtschaft, konkret: die Herbeiführung von Unfällen und die Vergiftung von Arbeitern. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Krieges gegen die Sowjetunion sollten die Beschuldigten darüber hinaus mit dem deutschen und dem japanischen Geheimdienst konspiriert und eine Aufteilung der Sowjet­union unter die imperialistischen Mächte (also die Restauration des Kapitalismus) geplant haben. 

Fortsetzung folgt


1 Stalin „geriet in eine wahre Raserei, wenn man ihm sagte, dieser oder jener unter seinen Gefangenen würde aushalten und die Unterschrift unter das verlangte Geständnis verweigern. […] >Sage ihnen<, – diese Worte bezogen sich auf Sinowjew und Kamenew – >was sie auch immer tun, sie werden den Lauf der Geschichte nicht aufhalten können. Es bleibt ihnen allein noch übrig, entweder zu sterben oder ihre Haut zu retten. Geht so mit ihnen um, bis sie auf ihrem Bauch mit den Geständnissen auf den Lippen auf Euch zukriechen!“ Orlow, Alexander (1953): Kreml-Geheimnisse. [The secret history of Stalin’s crimes.] Würzburg 1953, S. 149. [Der GPU-Agent Orlow, in die Ermordung des POUM-Führers Andreu Nin verwickelt, war im Juli 1938 von Jeschow, dem Nachfolger Jagodas an der Spitze des NKWD, aus Spanien nach Moskau zurückbeordert worden, hatte sich aber in die Vereinigten Staaten abgesetzt. Im Dezember 1938 warnte er Trotzki (mit einem anonymen Brief) vor dem (Pariser) GPU-Spitzel Sborowski und vor einem geplanten Mordanschlag. Vgl. dazu Zarew, Oleg, und John Costello (1992): Der Superagent. Der Mann, der Stalin erpreßte. (Deadly Illusions – Alexander Orlov and the Looking Glass War.) Wien 1993.]

2 Nach Unterlagen des NKWD, des organisatorischen Zentrums des Stalinschen Terrors, wurden in den Jahren 1937 und 1938 etwa zweieinhalb Millionen Menschen verhaftet und etwa 680.000 hingerichtet; ein großer Teil der in Verbanntenkolonien und Zwangsarbeitslagern internierten dreieinhalb Millionen Häftlinge kam ebenfalls ums Leben. Vgl. dazu Hildermeier, Manfred (2001): Die Sowjetunion 1917-1991. München, S. 131.

3 Vgl. dazu Tosstorff, Reiner (2006): Die POUM in der spanischen Revolution. Köln.

4 Auch Trotzki hatte am 1. März 1932 in einem „Offenen Brief an das ZEK der UdSSR“, mit dem er auf seine Ausbürgerung reagierte, gefordert, den in Lenins „Testament“ vom 4. 1. 1922 enthaltenen Rat, Stalin seines Amtes (als Generalsekretär) zu entheben, endlich zu befolgen.

5 Ob dieses Attentat ein privater Racheakt oder eine GPU-Machination war, steht dahin. Für Stalin bot es jedenfalls den Anlass zur Auslösung des Terrors – so wie im Jahr zuvor Hitler den Reichstagsbrand genutzt hatte, um mit seinen Gegnern (vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten) abzurechnen (Massenverhaftungen, „Schutzhaft“, „wilde“ Konzentrationslager, „Säuberung“ des Verwaltungsapparats).

6 Stalin persönlich billigte durch seine Unterschrift unter entsprechenden Namenslisten des NKWD allein in den Jahren 1937/38 nicht weniger als 340.000 Verhaftungen und Hinrichtungen.

7 Unter den 21 Angeklagten des dritten Schauprozesses befanden sich drei Mitglieder des Leninschen Politbüros (Bucharin, Rykow, Krestinski), ferner Rakowski, der Führer der trotzkistischen Linksoppositionellen bis zum Jahre 1934. Hinzu kamen der vormalige Chef der GPU, Jagoda, fünf Volkskommissare des Jahres 1937, zwei usbekische Kommunisten, drei Ärzte und sechs andere Opfer. Alle bekannten sich schuldig; 18 wurden sogleich erschossen, die übrigen drei Jahre später im Gefängnis.

8 Freilich konnte die Anklage keinen einzigen noch aktiven Trotzkisten präsentieren. An die 3.000 von ihnen (darunter Trotzkis jüngerer Sohn Sergej) wurden im Laufe des Jahres 1936 im Arbeitslager Workuta konzentriert und im März/April 1938 – ein Jahr nach ihrem Hunger-Streik gegen die Arbeits- und Haftbedingungen, der vom Oktober 1936 bis zum März 1937 gedauert hatte – samt Frauen und Kindern gruppenweise mit Maschinengewehren erschossen. Vgl. dazu Rogowin, Wladim S. (1997): Die Partei der Hingerichteten. Essen 1999, Kap. 34.

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