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Antifa/Antira

Widerstand gegen Nazis – unerwünscht!

Von Trixi Blixer | 01.11.2004

Zwei Antifaschisten, der ehemalige KZ-Häftling Martin L. und der Aktivist Christiaan B., wurden wegen Aufforderung zu Straftaten zu Geldstrafen verurteilt.

Zwei Antifaschisten, der ehemalige KZ-Häftling Martin L. und der Aktivist Christiaan B., wurden wegen Aufforderung zu Straftaten zu Geldstrafen verurteilt. 

Am 20.11.02 hatte die Kameradschaft Süd um den Neonazi Martin Wiese einen Aufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung in München angemeldet. Tausende Menschen stellten sich damals den Nazis in den Weg, u.a. auch die jetzt verurteilten Antifaschisten. Wie richtig es war, gegen den Naziaufmarsch zu protestieren, wurde einige Monate später deutlich: die Gruppe um Martin Wiese hatte ein Attentat auf den Münchner St. Jakobsplatz geplant. Dort sollte am Tag der Grundsteinlegung für die neue jüdische Synagoge ein Bombenanschlag verübt werden!

Zeitgleich mit dem Prozess gegen die Terrorbande wurden jetzt die beiden Münchner Antifaschisten zu Geldstrafen verurteilt. Sie hätten dazu aufgerufen, eine angemeldete Demonstration zu stören, als sie gegen den rechten Aufmarsch mobilisierten. Eine Berufung wurde inzwischen vom Landgericht abgelehnt. Dass es sich bei den Rechtsextremen um hochgefährliche FaschistInnen handelt, interessierte das Gericht genauso wenig, wie die Tatsache, dass die Ermittlungsakten Martin L. als “KFZ-Häftling” und den Naziminister Goebbels als “Göpel” bezeichneten.
Übrigens: In München wird derzeit den Nazis Woche für Woche mit massiven Polizeischutz die Teilnahme an den Montagsdemos erzwungen – das Versammlungsrecht gebiete der Polizei, die Kundgebungsteilnahme der braunen KameradInnen durchzusetzen, so heisst es.

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