Die Bundesregierung will die Wohnraumvergesellschaftung in Berlin unmöglich machen. Bundeskanzler Merz (CDU) kündigte Anfang Juli einen Gesetzesentwurf dazu an, auf den sich der Koalitionsausschuss verständigt hat. Zwei Monate vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zeitgleich mit der Veröffentlichung einer Meinungsumfrage, die Die Linke bei den Wahlen als stärkste Partei sieht. Diese Koinzidenz ist kein Zufall.
Im September 2025 hatte die Berliner Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) den Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt, der die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen, die in Berlin 3000 Wohnungen und mehr im Bestand haben, regeln soll. Nach dem Entwurf sollen etwa 220 000 Wohnungen der Konzerne in Berlin in eine neue Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden – gegen Entschädigung, aber nicht zu Marktpreisen. Die Linke will diesen Entwurf nach den Wahlen umsetzen. Hauptbetroffene der Vergesellschaftung wäre der Immobilienkonzern Vonovia SE bzw. das von ihr 2021 übernommene und im Konzern gesteuerte Tochterunternehmen Deutsche Wohnen. Sie besitzen allein in Berlin über 138 000 Wohnungen, die sie von der Öffentlichen Hand für eine lächerliche Kaufsumme übernommen haben. Sie beeinflussen maßgeblich den lokalen Immobilienmarkt und die Marktpreise. Vonovia ist ein börsennotierter Immobilienkonzern, für den Wohnraum vor allem ein Finanz- und Anlageprodukt ist, bei dem Gewinne und Renditen für Aktionäre erwirtschaftet werden sollen.
Eine Vergesellschaftung unter dem Marktwert, was Art. 15 des Grundgesetzes ermöglicht, würde dem Geschäftsmodell der Vonovia als finanzialisiertem Wohnungsunternehmen ein Ende bereiten. Leistungsloser Wertzuwachs wegen gestiegenen Boden- und Eigentumswerten, auf denen das Geschäftsmodell von Vonovia und dessen Refinanzierung aufbaut, muss nicht entschädigt werden. Wertsteigerung ist keine Leistung des Eigentümers und muss somit auch nicht voll entschädigt werden.
Kurz vor der Ankündigung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung hatte das Land Bayern über den Bundesrat mit dergleichen Zielrichtung ein Rahmengesetz vorgeschlagen, das ebenfalls die Vergesellschaftung durch die Länder verhindern soll. Trotz der markigen Äußerungen, etwa aus dem Mund des bayerischen Ministerpräsidenten und seines ebenso falschen wie abgedroschenen DDR-Vergleichs (Enteignung ist DDR 2.0) ist die Verbotsankündigung nicht bloß Ausdruck autoritärer Krisenlösungspolitik der Bundesregierung und der Regierungsparteien, sondern ein Zeichen bisher fehlgeschlagener Strategien der Immobilienunternehmen, ihrer Lobby sowie der Politik von CDU/CSU und SPD, der Vergesellschaftungsforderung und der Mobilisierung dafür mit allen Mitteln den Garaus zu machen.
Kampf um Verfassungspositionen
Mit diesem Muskelspiel wird die im Grundgesetz in Art. 15 normierte Möglichkeit zur Vergesellschaftung ebenso wie das Votum der Mehrheit der Berliner Bevölkerung, wobei sich 58,9 % für die Vergesellschaftung von Deutsche Wohnen und anderen großen Wohnungsunternehmen in einem Volksentscheid 2021 ausgesprochen haben, diskreditiert. Was interessiert Bundesregierung und Lobbyisten Verfassungsrecht oder das hoch gehaltene Demokratieprinzip, wenn bei Vonovia, nicht bei deren Mietern, die Hütte brennt.
Die Vorstellungen von Merz und Klingbeil zur Abschaffung bzw. Entkernung des Vergesellschaftungsartikels im Grundgesetz prallen aus mehrerlei Gründen an den hierfür nötigen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen ab.[i] Für die Linke ist es eine Daueraufgabe, den Kampf um Verfassungspositionen zu führen und jeder Aushöhlung des Grundgesetzes entgegenzutreten. Nicht nur im Gerichtssaal oder im Parlament, sondern primär durch die Stärkung der einschlägigen sozialen Bewegungen. Ganz im Sinne des linken Verfassungsrechtlers und Antifaschisten Wolfgang Abendroth, der das Grundgesetz als Rahmen und „Waffenstillstandslinie im Klassenkampf“ und abhängig von politischen und sozialen Kräfteverhältnissen interpretierte, innerhalb dessen demokratische Mehrheiten auch weitreichende sozial- und wirtschaftspolitische Veränderungen verfassungsgemäß verwirklichen können. Für die Bündnisfrage und damit für den Erfolg des Berliner Volksentscheids war dies von größter Bedeutung.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), deren Partei und die SPD-Länderfinanzminister und SPD-Bauminister in den Ländern sowie dessen Bundesfinanzminister diesen Angriff auf Art. 15 GG maßgeblich mitinitiiert haben, äußerte sich inzwischen zurückhaltend zu den Erfolgsaussichten der gesetzlichen Umsetzung der Verbotsideen: „Ein pauschales Verbot sei sicher nicht möglich.“ Das Vorhaben der Bundesregierung gilt unter Expert:innen mehrheitlich als verfassungsrechtlich nicht umsetzbar. Es dürfte also vor allem der Verzögerung dienen – ein Zeitgewinn, von dem Vonovia profitiert, solange der politische und juristische Streit nicht entschieden ist.
Die Verbotsankündigung der Bundesregierung dokumentiert das Scheitern der bisherigen Strategie der Immobilienlobby gegen die Vergesellschaftung
Vor und nach dem Volksentscheid inszenierte die Lobby zunächst ein Trommelfeuer verfassungsrechtlicher Argumente gegen die Vergesellschaftung, mochten diese noch so abwegig und die Gutachter noch so dubios gewesen sein. Diese Taktik, die angestrebte Vergesellschaftung als verfassungswidrig zu denunzieren, ist aus mehreren Gründen gescheitert. Die nach langem Hin und Her von dem Berliner Senat eingesetzte hochkarätige Expertenkommission unter der Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kam im Juni 2023 zum Ergebnis, dass der Regelungsinhalt der von der Initiative angestrebten Vergesellschaftung mit dem vorgeschlagenen Inhalt sehr wohl verfassungskonform ist. Die Gegner der Vergesellschaftung müssen sich – derzeit – damit abfinden, dass die Wirtschaftsverfassung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz neutral ist und der Marktwirtschaft bzw. dem Kapitalismus keinen Verfassungsrang zuschreibt. Gemeineigentum und Gemeinwirtschaft sind alternative, dem Markt und Privateigentum ebenbürtige Wirtschaftsformen. Selbstverständlich werden die Immobilienunternehmen und ihre Lobby nicht locker lassen, diesen Rechtsrahmen zu ihren Gunsten zu verschieben.
Ein weiterer Grund, die Taktik zu ändern war ein von Vonovia in Auftrag gegebene Meinungsumfrage. Das Markt und Sozialforschungsinstitut Sinus sollte untersuchen, wie die Berliner:innen zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände stehen. Die Studie vom Februar 2026 war für Vonovia ein Schlag ins Kontor. Deshalb wurde sie vom Unternehmen geheim gehalten und zunächst sogar deren Existenz bestritten – weil der Studie zufolge 56 Prozent der Berliner:innen weiterhin für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände sind. Trotz der Kampagne der Immobilienlobby und des Berliner Senats. Diese Ergebnisse führten zu hektischen Aktivitäten hinter den Kulissen und seit dem Sommer 2026 zu einer Änderung der Strategie. Heute wenden sich die Gegner der Vergesellschaftung nicht mehr gegen deren angebliche Verfassungswidrigkeit. Sie stellen jetzt auf angeblich gravierende wirtschaftliche und finanzielle Folgen für Berlin, die angebliche Abschreckung von Investoren und darüber hinaus auf die ganze Republik und den „Wirtschaftsstandort Deutschland“ ab.
Durch die Recherchen der Berliner Medien (mit Ausnahme der ultrarechten Springerpresse) kann der Fahrplan der neuen Taktik und damit die ebenso enge wie plumpe Kooperation zwischen Grundstücks- und Finanzkapital sowie CDU/CSU und SPD inzwischen gut nachvollzogen werden. Wobei allerdings die Rollen im Orchester so verteilt sind, dass die Regierung Merz nicht der Koch ist, sondern als Kellner von Vonovia agiert.
Den Startschuss der Kampagne löste am 16. Juni 2026 der Auftritt des neuen Vonovia-Vorstandsvorsitzenden Luka Mucic vor der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung (WPV) und den Medien im Düsseldorfer Industrie-Club aus. Er forderte ein Ende der Vergesellschaftungsdebatte in Berlin sowie eine Beschränkung einer Mietpreisbremse und begründete dies u. a. mit der Störung des sozialen Friedens. Er wies auf angeblich aktuelle Vorfälle wie „brennenden Autos und angepöbelte Mitarbeiter“ hin, die es allerdings nie gegeben hat. Handelsblatt, FAZ und die Springerpresse verbreiteten diese aus der Luft gegriffenen Behauptungen.
Am 23. Juni 2026 hielten zudem die Berliner Sparkasse, die Berliner Volksbank, die Deutsche Kreditbank (DKB) und die staatliche Investitionsbank Berlin eine Pressekonferenz als „Berliner Banken-Initiative für bezahlbaren Wohnraum“ ab. Wenigstens mussten die Bankenvertreter als branchenfremde Unterstützer der Immobilienlobby einräumen, dass durch Vergesellschaftung keine Bankenkrise drohe. Sie prognostizierten jedoch unter Berufung auf ein Gutachten des Instituts für Wirtschaft „internationale Verwicklungen“ und malten bei den Auswirkungen der Vergesellschaftung allein Ernstes ein Bild an die Wand, dass Sanktionen durch Trump drohten, weil der US-Vermögensverwalter BlackRock 5 % der Aktien von Vonovia hält.
Parallel hierzu fanden im Juni eine Sonder-Bauministerkonferenz und eine Jahrespressekonferenz der Finanzminister der Länder statt, die in dasselbe Horn stießen und an die Bundesregierung appellierten, der Vergesellschaftung von Wohnungen Grenzen zu setzen. Auch nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses über ein Verbot geht die Propagandaoffensive der Lobbyist:innen weiter.
Das Ziel der Vergesellschaftung ist weitreichender als bloßer Mieter- und Mietenschutz
Im Berliner Wahlkampf steht die Mieten- und Wohnungsfrage und die damit verbundene Vergesellschaftung des Wohnungsbestands von über 3000 Wohnungen großer Wohnungskonzerne wie Vonovia im Vordergrund.
Wohnungspolitik in Berlin hat heute einen bedeutenden Stellenwert in der Politik der Partei Die Linke. Die Wohnungsfrage nimmt in einem Stadtstaat wie Berlin, wo 85 Prozent der Bevölkerung zur Miete wohnen und rund 100.000 bezahlbare Wohnungen fehlen, eine Schlüsselstellung ein. Ein Teil der von der öffentlichen Hand von privaten Immobiliengesellschaften in der Berliner Haushaltskrise der Nullerjahre zum Schleuderpreis zusammengekauften Wohnungen soll der Marktlogik durch Vergesellschaftung wieder entzogen werden, um den Mietzins langfristig zu senken oder zumindest stabil zu halten. Hohe Mieten belasten auch die öffentlichen Haushalte, etwa durch höhere Kosten für Wohngeld und soziale Leistungen. Die Linke fordert mehr kommunalen Wohnungsneubau, einen Mietendeckel – zunächst bei landeseigenen Wohnungen – und die stärkere Regulierung der exorbitant gestiegenen Mieten durch die Schaffung eines Landesamts für Mieterschutz gegen Mietwucher und illegale Mieten. Sowie die Umsetzung des von Deutsche Wohnen & Co enteignen vorgelegten Gesetzesentwurfs zur Vergesellschaftung.
Bei dem Instrument der Vergesellschaftung in Art. 15 GG geht es jedoch nicht nur um sozialstaatliche Daseinsvorsorge und – im konkreten Berliner Fall – um die Verbesserung der Durchsetzungsmacht der Mieterseite gegenüber den Vermietern, was die Höhe des Mietzinses und die Instandhaltung der Mietobjekte anbelangt.
Vergesellschaftung als Transformationsstrategie
Vergesellschaftung hat ein weitreichenderes Ziel. Sie dient im öffentlichen Interesse der Schaffung von demokratisch verwaltetem Gemeineigentum. Anders als die Enteignung, deren Rechtsfolge lediglich die Verstaatlichung von Privateigentum ist. Was dennoch in der Diskussion bewusst oder unbewusst durcheinander geworfen wird. Nach den Vorstellungen des Berliner Gesetzesentwurfs von DWE sollen die vergesellschafteten Wohnungen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden, wodurch ihre gemeinnützige Bewirtschaftung gesichert und demokratisch gesteuert werden können. Beschäftigte, Mieter und Konsumenten sind in diesen Prozess der Schaffung und Verwaltung von Gemeineigentum aktiv mit einbezogen. Nicht nur im Sektor Wohnen, sondern auch in anderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen der Produktion und Distribution, wo vergesellschaftet werden soll, könnte dieses am Gemeinwohl orientierte Instrument zur Schaffung demokratischer Kontrolle angewandt werden. Demokratisch verwaltetes Eigentum ist außerhalb der Mieter- und Mietenbewegung derzeit jedoch keine Transformationsstrategie für eine sozialistische Wirtschaftsdemokratie, die über eine breite Anhängerschaft verfügt. Auch Die Linke hat Vergesellschaftung als Transformationsstrategie in den unterschiedlichsten wirtschaftlichen Bereichen in ihrem Parteiprogramm noch nicht aufgegriffen. Die Diskussion darüber hat erst vor kurzem in der Rosa-Luxemburg-Stiftung begonnen.
Vergesellschaftung hilft auch gegen zunehmende Verflechtungen mit dem internationalen Kapitalmarkt
Ein weiterer Aspekt, wo Vergesellschaftung ein wichtiges Regulierungsinstrument des Immobilienmarkts sein könnte, kommt hinzu. Ohne Einbeziehung der Ökonomie der derzeitigen Immobilienstruktur lassen sich tragfähige Gegenkonzepte bei der Wohnungspolitik nicht entwickeln.
Gegenkonzepte müssen mehr als den Ausbau des Mieter- bzw. Mietenschutzes beinhalten. Sie müssen sich auch auf diejenigen Player der Eigentümerseite konzentrieren, wo diese in einzelnen Ballungszentren Marktmacht besitzen, Marktpreise verzerren können und den Interessen der Mieter an einer bezahlbaren Miete und der Instandhaltung von Wohnungen am stärksten strukturell zuwiderlaufen: die finanzialisierten Wohnungsunternehmen.
Allen voran der DAX-Immobilienkonzerns Vonovia SE. Die Vonovia SE besitzt rund 531.000 Wohnungen, davon ca. 470.000 Wohnungen in Deutschland und in wesentlich geringerer Zahl durch Zukäufe in Schweden und Österreich. Sie ist das größte Immobilienunternehmen in Europa. Zusätzlich verwaltet das Unternehmen im Auftrag noch zehntausende weitere Wohnungen dritter Eigentümer. Über 1 Million Mieter werden dadurch von Vonovia in Deutschland beherrscht. Das nach Vonovia zweitgrößte private Wohnungs- und Immobilienunternehmen in Deutschland ist die LEG Immobilien SE mit Sitz in Düsseldorf mit einem Bestand von rund 167.000. Deren Fokussierung auf kurzfristige Profite tangiert nicht nur Mieter, sondern auch die Krisenfestigkeit des Immobilienmarkts. Beide Unternehmen nutzen Wohnungen, um damit durch An- und Verkäufe ganzer Wohnungspakete an Finanzmärkten zu spekulieren.
Die enge Verflechtung mit dem internationalen Kapitalmarkt nimmt dadurch zu. Eine Vergesellschaftung kann deren renditeorientierte Logik deutlich einschränken.
Für das Geschäftsjahr 2025 hat Vonovia über 1 Milliarde Euro an Dividenden an die Vonovia-Aktionär:innen ausgeschüttet. Das sind umgerechnet 166 Euro pro Haushalt, die jeder Mieter, jede Mieterin in einem Monat direkt in die Taschen der Aktionärinnen und Aktionäre bezahlt. Bauen tut Vonovia übrigens kaum. Entgegen der von der Politik nachgebeteten Selbstdarstellung von Vonovia hat dieses Unternehmen derzeit, so dessen Vorstandsvorsitzender Mucic in einem Interview der FAZ vom 8. Mai 2026, nur 4000 Wohnungen im Bau! Das ist weniger als 1 Prozent des Wohnungsbestands der Vonovia. Aber dafür steigern sie die Miete jedes Jahr im Schnitt um circa 4 Prozent.
Der Konzern LEG hat sogar eine 12-prozentige Mietsteigerung für ehemalige Sozialwohnungen angekündigt. Dieses Geld fehlt auch zur Reduzierung der Krisenanfälligkeit dieser Unternehmen, die durch Zinsänderungen am Kapitalmarkt bis vor kurzem rote Zahlen geschrieben haben. Fremdkapital ist das Fundament des Geschäftsmodells von Vonovia. Der Wohnimmobilienkonzern finanziert seinen riesigen Bestand an Hunderttausenden Wohnungen traditionell zu einem großen Teil über Schulden wie Anleihen und Bankkredite, was schnelles Wachstum und Zukäufe erst ermöglichte, den Konzern nach der Zinswende aber vor große Refinanzierungsherausforderungen stellt.
Was wir bei Vonovia und anderen börsennotierten Wohnungsunternehmen und Immobilienfonds sehen können: Sie sind keine normalen Wohnungsunternehmen, sondern Finanzunternehmen, die einer adäquaten Aufsicht bedürfen. Sie haben Geschäftsmodelle, die vom eigentlichen Wohnwert entkoppelt sind. Sie müssen durch gesetzliche Maßnahmen ausgebremst und steuerlich unattraktiv gemacht werden. Auch die Anerkennung fiktiver Wertsteigerungen im Rechnungswesen dieser Unternehmen muss auf den Prüfstand des Gesetzgebers, was eine erhöhte Kreditaufnahme erst ermöglicht. Eine Vergesellschaftung setzt in diesem Maßnahmenbündel nötige Grenzen in den Ballungszentren, wo diese Unternehmen den Markt beeinflussen können. Wenn Investoren und Aktionäre, die nur an Spekulationsgewinnen interessiert sind, dadurch abgeschreckt werden: um so besser.
18. August 2026
David Stein ist Verfasser einer Kolumne in der Sozialistischen Zeitung (SoZ).
Dieser Artikel wird in der internationale 6/2026 (November/Dezember) abgedruckt werden.
[i] Vgl. hierzu David Stein, „Vergesellschaftung verbieten? Bundesregierung macht sich in aller Öffentlichkeit zum Lakaien der Immobilienlobby“.