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Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn: Alles paletti oder noch viel zu tun?

Von Pidder Lüng | 11.01.2015

Laut Bundesregierung gilt ab Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 € flächendeckend in Ost und West, ohne dass eine Branche ausgenommen würde. Wenn die Bundesregierung etwas behauptet ist das für uns schon Grund genug, genauer hinzuschauen.

Da ist erst mal die Höhe: 8,50 Euro sind bei einer 38,5 Stunden-Woche 1.400 Euro im Monat brutto. Wie eine Initiative von aktiven Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern zu Recht bemerkt, wird das nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge schon nicht dazu reichen, in Würde zu existieren (http://www.12-euro-jetzt.de). Die Forderung nach einer Erhöhung auf 12 Euro ist notwendig und berechtigt. Sie ist sogar bescheiden: Wie wir schon vor über einem Jahr in der Avanti vorgerechnet hatten, müsste jemand, um in der Rentenversicherung damit in einem Jahr nur einen Entgeltpunkt zu erreichen, dafür über 4.000 Stunden arbeiten. Im Normalarbeitsverhältnis sind es derzeit ca. 1.680 Stunden pro Jahr auf einer Vollzeitstelle. Nur: Vollzeitstellen werden in vielen Branchen gar nicht mehr ausgeschrieben. So ist abzusehen, dass sich Viele mit mehreren Jobs zum Mindestlohn abschuften werden und dennoch keine existenzsichernde Rente bekommen können.

Ein weiterer Haken

Was die Bundesregierung als „flächendeckend“ anpreist, wird löcherig sein wie ein Schweizer Käse. Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren. Angeblich soll dadurch vermieden werden, dass sich junge Leute einen Job statt einen Ausbildungsplatz suchen. Wer aber keinen Ausbildungsplatz bekommt und auf einen Job angewiesen ist, wischt sich die Nase. Das hätte, wenn die Absicht ernst gewesen wäre, auch anders geregelt werden können.

Noch eine Ausnahme

Wer als Langzeitarbeitsloser endlich wieder einen Job bekommt, hat die ersten sechs Monate keinen Anspruch auf Mindestlohn. Zusammen mit den Möglichkeiten der Befristung, die die rot-grüne Bundesregierung eingeführt hatte, lässt sich auch ohne Sehergabe prognostizieren, dass es nicht wenige Unternehmen gibt, die dann eben eine Langzeitarbeitslose nach der anderen befristet beschäftigen, es gibt ja genug.
Weiter Löcher in der Fläche

SaisonarbeiterInnen: Die Zahl der Tage, die für sie keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, wird von 50 auf 70 erhöht, befristet auf vier Jahre. Kost und Logis können angerechnet werden.

ZeitungszustellerInnen: Für sie gilt der Mindestlohn erst ab 2017, erst darf ein Jahr lang 25 % weniger gezahlt werden, dann ein Jahr lang 15 % weniger. Zudem ist bis Ende 2017 zulässig, einen geringeren Lohn zu zahlen, wenn es dafür einen Tarifvertrag gibt.

Eine Hintertür wie ein Scheunentor für die Umgehung des Mindestlohns hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgestoßen: Es verstoße gegen die Dienstleist­ungsrichtlinie, wenn ein Unternehmer keine Subunternehmer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die es billiger machen, beschäftigen dürfe, urteilte er in einem Fall, in dem die Bundesdruckerei einen Auftrag der Stadt Dortmund an eine polnische Tochterfirma gegeben hatte. Dortmund wollte, dass auch die Polen den Mindestlohn von 8,62 Euro bekommen sollten, wie es das nordrhein-westfälische Vergabegesetz vorschreibt, und unterlag damit vor dem EuGH.

Die Höhe des Mindestlohns soll erstmals zum 10. Juni 2017 von einer Kommission der Tarifpartner überprüft werden – nach der Bundestagswahl. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Es gibt noch viel zu tun: Das unbefristete Vollarbeitsverhältnis muss wieder zum Normalarbeitsverhältnis werden. Leiharbeit, Werkverträge, Minijobs, erzwungene Teilzeitarbeit, Befristungen, Praktika lassen den Mindestlohn ins Leere laufen. All das muss aufhören, damit er wirksam werden kann. Und dann ist da noch die Höhe.

Wir fordern unsere Leser­Innen und Leser dazu auf, den Aufruf „8,50 Euro – 2017? 12,00 Euro jetzt“ zu unterstützen. Das geht auf der Seite: http://www.12-euro-jetzt.de.

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