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Feminismus

Kurzmeldungen Frauen

Von B. S. | 28.04.2015

Seit dem 15. 3. 2015 ist es erlaubt, die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke zu kaufen. Die Bundesrepublik brauchte einen Schubs der EU-Kommission, um mit den meisten europäischen Ländern gleichzuziehen. Der Kauf im Versandhandel ist ausgeschlossen, das macht allerdings auch Sinn, denn die Wirkung ist am sichersten in den ersten 24 Stunden, sie kann aber bis 120 Stunden andauern.

Ende einer unendlichen Geschichte?

Beim Kauf soll der Apotheker/ die Apothekerin ein beratendes Gespräch führen. Junge Frauen unter 20 Jahren erhalten die „Pille danach“ weiterhin kostenlos, sie müssen aber ein Rezept vorweisen. Immerhin ist es gelungen, den Bedenkenträgern – Bedenkenträgerinnen mag es auch geben – entgegenzutreten, die fürchten, dass Frauen nun leichtsinnig werden. Die Entscheidung wird nun doch den Frauen zugetraut.

Päpstlich

„Weibliche Kulturen: Zwischen Gleichheit und Differenz“ – unter diesem Titel diskutierte vom 3. bis 7. Februar die Vollversammlung des Kulturrates beim Vatikan in Rom. Die „einzigartige Perspektive“ der Frauen sollte deutlich werden. Klar war, dass von einer absoluten Gleichheit nicht gesprochen werden kann, weibliche Erfahrung ist von der „Generativität“ geprägt, die Frau ist in einer „unersetzlichen“ Doppelrolle, neben den Bereichen des öffentlichen Lebens obliegt ihr die Aufmerksamkeit für die Familie. Die „natürliche“ Mutterschaft steht im Mittelpunkt, Leihmutterschaft und künstliche Befruchtung werden abgelehnt. Der natürliche Körper der Frau muss geschützt, aber auch kontrolliert werden, Schönheitschirurgie ist nicht akzeptiert.

Gänzlich abgelehnt wird die Anerkennung sexueller Vielfalt. Das konservative Frauenbild des Vatikans bleibt erhalten, und auch ein „liberaler“ Papst ändert daran wenig.

Indien

Der indische Dokumentarfilm „India‘s Daughter“ sollte anlässlich des internationalen Frauentags auch in Indien gezeigt werden. Die britische Filmemacherin Leslee Udwin hat ihn gedreht, ausgelöst durch die brutale Vergewaltigung einer indischen Studentin 2012. Im Film kommt einer der zum Tode verurteilten Vergewaltiger zu Wort, der die Auffassung vertritt, dass eine Frau eine weitaus größere Verantwortung an einer Vergewaltigung trüge als ein Mann, sie habe nicht abends um 21 Uhr herumzustreunen. Die Studentin könne auch noch am Leben sein, wenn sie sich nicht gewehrt hätte! Das Interview wurde im Hochsicherheitstrakt aufgenommen. Nun wird die Aufführung des Films verboten, weil einem Verbrecher nicht soviel Zeit zugestanden werden darf, zudem schadet der Film dem Ansehen Indiens.
Gewalt gegen Frauen ist in Indien in der Diskussion, die Strafen für Vergewaltigung wurden erhöht, und es beginnt, sich etwas im Bewusstsein zu wandeln.

Inzwischen wird in Neu-Delhi eine Polizeieinheit aus Karatekämpferinnen ausgebildet – zum Schutz von Frauen vor sexuellen Übergriffen. Das klingt etwas abenteuerlich, aber vielleicht gibt es ein Beispiel für weibliche Wehrhaftigkeit.

Wieweit die männliche sexuelle Gewalt geht, zeigt die Vergewaltigung einer über 70-jährigen Nonne, eine perverse Demütigung!

Anmache?

Bei uns wird gerade wieder heftig diskutiert, wieweit „Anmache“ am Arbeitsplatz geht. So wird festgestellt, dass sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz ein Massenphänomen sind. Nun ist hier ein breiter Spielraum für Definitionen. Klar ist es bei unerwünschter körperlicher Annäherung, Umarmungen oder Küssen. Aber auch anzügliche Bemerkungen können verletzend sein. Die Schamschwelle ist sehr hoch, weil viel Selbstbewusstsein dazugehört, dem entgegenzutreten. Jede Frau muss in solchem Fall mit persönlichen Bewertungen rechnen, ihr werden unterschwellig die Bedürfnisse unterstellt, die die Männer antreiben.

Aber auch für Männer kann es diese Art der Belästigung geben. Selbst wenn es ein anwendbares Antidiskriminierungsgesetz gibt, bleibt die Scheu, sich zu offenbaren, groß. Eine schwierige Aufgabe für BetriebsrätInnen.

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