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Feminismus

Kurzmeldungen Frauen

Von B. S. | 11.04.2015

Drei Familien haben vom Landgericht Leipzig Schadenersatz wegen fehlender Kitaplätze zugesprochen bekommen. Da der gesetzlich garantierte Betreuungsplatz nicht vorhanden war, die Kinder also nicht untergebracht werden konnten, wurden den Eltern für den Verdienstausfall jeweils mehrere tausend Euro zugesprochen.

Kleiner Trost?

Drei Familien haben vom Landgericht Leipzig Schadenersatz wegen fehlender Kitaplätze zugesprochen bekommen. Da der gesetzlich garantierte Betreuungsplatz nicht vorhanden war, die Kinder also nicht untergebracht werden konnten, wurden den Eltern für den Verdienstausfall jeweils mehrere tausend Euro zugesprochen.

Nun mag das ein kleiner Trost sein, aber selbst wenn sie vorhanden ist, wie gut ist die Kinderbetreuung, wie steht es um die Fachkräfte und um deren Entlohnung? Immerhin gibt es eine beginnende Debatte über diese Arbeit, Care-Arbeit, die wohl an Bedeutung gewinnt. Selbst der magere Mindestlohn ist fast schon ein kleiner Trost.

Aufbruch in Polen?

Polen mit seiner Premierminis­terin Ewa Kopacz hat die „Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ratifiziert. Polnische Bischöfe halten das in offiziellen Stellungnahmen für „neomarx­istische Gender- Ideologie“, was auch immer das sein mag. Allerdings steht eine Mehrheit der Bevölkerung hinter Kopacz, das Institut für Rechtsprechung zählt 700 000 – siebenhunderttausend – weibliche Opfer physischer und sexueller Übergriffe, etwa 150 Frauen sterben jährlich infolge familiärer Konflikte.
Erstaunlich ist, dass sich am 10. Mai eine Transsexuelle zur Präsidentschaftswahl stellt. Anna Grodzka hat sich den Grünen angeschlossen und vertritt eher linke Forderungen.

Nur Ja heißt Ja

Erneut wird um den § 177 Strafgesetzbuch debattiert. Nach der sogenannten Istanbul – Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, müssen alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen strafrechtlich verfolgt werden. Im Paragraphen 177 braucht es zur Vergewaltigung die Gewaltanwendung, die Gefahr für Leib und Leben oder eine schutzlose Lage. In der Rechtspraxis muss die Frau sich zur Wehr gesetzt haben, es muss Widerstand überwunden worden sein, Weinen oder Erstarrung vor Angst genügt nicht. Wen verwundert es dann, dass Studien zufolge 85 – 95 Prozent der Frauen gar nicht erst Anzeige erstatten. Von diesen Anzeigen führt nur jede zehnte zur Verurteilung eines Täters. Was ein Prozess für die Betroffene bedeutet, die detailliert schildern muss, wie der Täter vorgegangen ist, und das zumeist mehrfach, ist nicht gerade ein Ansporn, gerichtlich vorzugehen. Wie eine traumatisierte Frau das durchstehen soll, wie sie das Geschehen verarbeiten soll – mensch kann sich das kaum vorstellen. Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht, schlägt als Text für den §177 vor: „Wer gegen den erklärten Willen einer anderen Person oder unter Umständen, in denen fehlende Zustimmung offensichtlich ist,“ sexuelle Handlungen vornimmt, wird bestraft. Juristerei ist schon kompliziert!

Indien

Die indische Frauenrechtlerin Urvashi Butalia macht in einem Interview in der Frankfurter Rundschau auf Entwicklungen in Indien aufmerksam. Wir haben Indien in letzter Zeit als Ort brutaler Vergewaltigungen wahrgenommen, aber auch schon Bewegungen von Frauen, die sich befreien wollten, fußend auf ihrer Tradition. Frau Butalia sieht in der Globalisierung einen Ansatz für Veränderungen. Einkaufszentren, Modeläden, Mc Donald´s werden zu Begegnungsorten. Hier treffen die Geschlechter einander. Frauen finden Jobs außer Haus, Frauen erobern sich den öffentlichen Raum. Allerdings sieht sie im Geschlechterwandel auch einen Auslöser von Gewalt durch verunsicherte Männer. Aber der Wandel der Geschlechterrollen ist auch bei uns noch problematisch. Frau Butalia sagt auch, dass Frauen sich nicht in allen Ländern gleich emanzipieren können. Europa und Indien basieren auf verschiedenen Traditionen, Frauen emanzipieren sich unterschiedlich.

„Es geht um Vielfältigkeit nicht um Hierarchie.“

Abstammung – zwei Mütter, ein Vater?

Großbritanniens Unterhaus – das Oberhaus soll Ende des Monats abstimmen –hat einem Gesetz zugestimmt, das einen besonderen Eingriff in das menschliche Erbgut erlaubt. Kinder können künftig zwei Mütter und einen Vater haben. Defekte Mitochondrien der Eizelle werden durch die einer Spendeeizelle ersetzt. Mitochondrien werden als Batterien der Zellen bezeichnet, funktionieren sie nicht richtig, führt das zu schweren Erbkrankheiten. Bei dem Eingriff in die Eizelle trägt das Kind zwar nur 0,1 Prozent seiner DNA von der Zweitmutter, dies wird aber vererbt. Es ist heute schon möglich, ein Kind aus einer gespendeten Eizelle und väterlichem Samen entstehen zu lassen, aber die Zellmanipulation ermöglicht die Weitergabe der Elterngene mit nur einem geringen Fremdanteil. Ein gesundes Kind haben zu wollen, ist nur zu verständlich, aber müssen es die eigenen Gene sein?

Einige sehen hier auch einen Schritt zum Designer-Baby, was nicht verwerflich ist. Aber wir machen uns immer stärker manipulierbar, Orwell ist nicht weit. Wer die Macht hat, lässt die Menge für ihn brauchbarer menschlicher Wesen entstehen, die in sein Weltbild passt. Wir nähern uns einer Entwicklung, die das Menschsein aufhebt. Wir schränken die Natur ein, setzen sie außer Kraft.

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