Gegen eine weitere Einschränkung des Streikrechts
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Vorstoß von Gesamtmetall

Gegen eine weitere Einschränkung des Streikrechts

31.03.2025

(red.) Der Kapitalistenverband Gesamtmetall hat auf der Bundespresskonferenz am 26. März eine massive Einschränkung des in Deutschland – entgegen international anerkannter Vorgaben – bereits begrenzten Streikrechts gefordert. Dem gilt es entgegenzutreten. Wir unterstützen deshalb die Petition „Keine Einschränkung des Grundrechts auf Streik!“ von Campact.

An:

Den Fraktionsvorsitzenden der CDUCSU Friedrich Merz

Den Fraktionsvorsitzenden der SPD Lars Klingbeil

Gesamtmetall greift Streikrecht an.
Streikrecht verteidigen

Wir fordern die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD auf, im zukünftigen Koalitionsvertrag ausdrücklich festzuhalten, dass das Streikrecht nicht eingeschränkt wird, weder durch ein Schlichtungsgesetz noch durch andere gesetzliche Maßnahmen.

Warum ist das wichtig?

Am 26.3.2025 hat Gesamtmetall in der Bundespressekonferenz eine Bombe platzen lassen: Schon seit Monaten werden Warnstreiks, insbesondere im öffentlichen Bereich, in Frage gestellt. Die Bürger*innen, werden als Zeugen benannt, dass „es so nicht weitergehen könne“. Diejenigen, die jetzt miteinander über eine Koalitionsvereinbarung verhandeln, haben erst vor einer Woche die Kolleg*innen von Verdi auflaufen lassen und gezielt die Schlichtung angesteuert. Im Zusammenhang mit der jetzigen Initiative von Gesamtmetall kann man nur sagen: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das Streikrecht in Deutschland ist im Vergleich zu den meisten europäischen Ländern jetzt schon sehr eng gefasst. Jede weitere Einschränkung oder ein faktisches Verbot im sogenannten Bereich der „Daseinsvorsorge,“ wie heute in der Pressekonferenz angedeutet, untergräbt massiv unsere demokratischen Grundrechte.

Wir fordern die Koalitionäre – und besonders die SPD – auf, in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, dass es zu keiner Einschränkung des Streikrechts kommen darf. Wir fordern die SPD-Mitglieder auf, einem Koalitionsvertrag, der das nicht gewährleistet, die Zustimmung zu verweigern.

Keine Einschränkung des Grundrechts auf Streik!

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