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Feminismus

Frauen-Kurzmeldungen Oktober 2013

Von Barbara Schulz | 20.10.2013

Jemen
Ehetauglich?

Kann ein Vierzigjähriger eine Achtjährige zur Ehefrau nehmen? Ehelicher Geschlechtsverkehr mit einer Achtjährigen? Im Jemen ist die achtjährige Rawan dabei gestorben.

Frauen-Kurzmeldungen Oktober 2013

Jemen:
Ehetauglich?

Kann ein Vierzigjähriger eine Achtjährige zur Ehefrau nehmen? Ehelicher Geschlechtsverkehr mit einer Achtjährigen? Im Jemen ist die achtjährige Rawan dabei gestorben.

Kinderbräute sind nichts Ungewöhnliches im Jemen. Frauen sind Eigentum der Männer, die über sie verfügen. Jumana Salah al Sarik, Leiterin eines Frauenhauses, meint, dass Männer, die infolge der schlechten Wirtschaftslage in einer Krise sind, noch brutaler werden.

Allerdings gibt es kleine Zeichen der Gegenwehr. Eine Elfjährige, Nada, nutzte moderne Technik und wandte sich in einem Video an die Öffentlichkeit, als ihr Vater sie an einen älteren Mann verkaufen wollte. Gegenwärtig weiß mensch nicht, was aus dem Mädchen wird. Immerhin gibt es einige wenige Frauenhäuser, z.B. in Sana´a als „Trainingszentrum für Frauen“. Hier werden tatsächlich Näh-, Computer- und Alphabetisierungskurse angeboten, auch für die Frauen des Viertels. Sich selbst und die Kinder mit Nähen zu erhalten, ist eventuell ein Ausweg.

Die Gesetze in Jemen sind frauenfreundlicher als die Traditionen und Gebräuche, die Frauen als Eigentum der Männer sehen. Und Richter und Polizeibeamte sind auch Männer. Vergewaltigungsopfer, die Anzeige erstatten, landen nicht selten im Gefängnis, indem sie wegen Unzucht schuldig gesprochen werden. Um die Verheiratung sehr junger Mädchen zu verhindern – 14 % werden vor dem 15. Geburtstag verheiratet –,  müsste ein Gesetz, das seit 2009 auf Eis liegt, beschlossen werden, das das Heiratsalter auf 17 Jahre festlegt.

Saudi-Arabien
Fortschritt?

Der Reformkurs in Saudi-Arabien wird mit dem Gang einer Schildkröte verglichen, nach allen Seiten abgesichert, bewegt sie sich langsam voran. Kürzlich erschien ein Plakat einer verschleierten Frau, nur die Augen sind sichtbar. Das eine Auge ist blutunterlaufen. „Die Spitze des Eisberges“ steht auf Arabisch, „Some Things can´t be covered“ auf Englisch, auf den Plakaten.

Saudi-Arabien hat ein Gesetz verabschiedet, das „erstmals physische, psychologische und sexuelle Gewalt im Hause und am Arbeitsplatz unter Strafe stellt“ (TAZ). Wichtig dabei ist, dass eine Frau ohne Begleitung eines gesetzlichen Vormunds Klage einreichen kann. Das durchbricht die Regel, die Frauen zu Unmündigen macht, denn sonst bedürfen sie eines männlichen Vormundes, ohne dessen Zustimmung sie z.B. auch nicht reisen dürfen. Das Gesetz schützt Ehefrauen, aber auch Dienstmädchen vor Gewalt. Allerdings macht die Frauenrechtlerin Eman al Nafjan darauf aufmerksam, dass das Gesetz die Ehe zwischen einem Fünfzigjährigen und einem zwölfjährigen Mädchen nicht unter Strafe stellt.

In unseren Kinos läuft der Film „Das Mädchen Wadjda“; der Debütfilm einer saudischen Regisseurin; der zeigt, wie sich ein Mädchen das Recht, Fahrrad zu fahren, erobert.

Indien
Gewalt

„Frauenverachtung ist keine indische Spezialität“, unter diesem Titel fand in Hamburg im Rahmen der „India Week“ eine Veranstaltung statt, die an die Ausbrüche sexueller Gewalt in Indien anknüpfte.

Weltweit wurde über die Gruppenvergewaltigung einer Studentin Ende letzten Jahres in Indien berichtet. Die Frau erlag ihren Verletzungen. Von den sechs beteiligten Männern starb einer im Gefängnis, ein Jugendlicher wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, die vier anderen wurden zum Tode verurteilt. Die Verkündigung des Urteils führte zu Beifallsstürmen. Ob und gegebenenfalls wann die Strafen vollstreckt werden, ist offen. Die Vergewaltigungen werden aber ungehemmt fortgesetzt, eine Polizistin wurde bei einem Raubüberfall vergewaltigt, in Mumbai fielen mehrere Männer über eine Fotografin her.

Bei den bekannten dramatischen Fällen waren jeweils mehrere Männer beteiligt. Männer fühlen sich berechtigt, gegen den Willen der Frau Geschlechtsverkehr mit ihnen zu haben. Eigene Gewalterfahrung, gewaltsame Konflikte, Hunger und Armut begünstigen laut einer UN-Studie die Gewalt. Und Indien befindet sich in einer Krise.

Statistisch gesehen wird in Indien alle 20 Minuten eine Frau vergewaltigt. Im Jahr 2012 gab es 3.563 Schuldsprüche, aber 11.154  Freisprüche. Wer eine „Dalit“, eine „Unberührbare“, vergewaltigt, hat kaum Strafe zu gewärtigen. (Das Kastenwesen ist zwar aufgehoben, das Bewusstsein davon aber noch nicht.)

Auf einen weiblichen Menschen warten in Indien viele Möglichkeiten, Opfer zu werden. „Foetizid, Säuglingsmord, Unterernährung, Mitgift, Kinderheirat, Müttersterblichkeit, Versklavung, Prostitution, Vergewaltigung, Ehrenmord oder häusliche Gewalt“, so Ruchira Gupta von der Organisation „Agne Aap Women Worldwide“.

Übrigens: Vergewaltigung in der Ehe steht bei uns seit 1997 unter Strafe. Gar nicht so lange her, oder?

Bundesrepublik
Zwiespalt

In der TAZ wurde Mitte September 2013 eine „Frankfurter Erklärung“, eigentlich eine Petition, veröffentlicht, die sich mit der Art
der rechtlichen Anerkennung der Prostitution befasst. Eine Kernaussage spricht von einer „Ausgestaltung von Prostitution als legalem Wirtschaftszweig“.

Wenn auch eine rechtliche und soziale Sicherung der Prostituierten notwendig ist, widerstrebt es mir, sie als legalen Wirtschaftszweig zu bewerten. Muss ich dann Unternehmensgründer und Subunternehmer und ähnliche normal finden? Es fiele mir auch schwer, eine Petition „für den Erhalt der Vielfalt sexueller Dienstleistungen“ zu unterzeichnen.

Das heißt nicht, dass mir nicht die Prekarität der Arbeit von Prostituierten bewusst wäre; aber es fällt mir schwer, eine Verbesserung ihrer rechtlichen Lage durch Marktkonformität zu erwarten.

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