TEILEN
Feminismus

Frauen-Kurzmeldungen März 2014

Von Barbara Schulz | 01.03.2014

Frauen-Kurzmeldungen März 2014
Hebammen
Ein sehr alter und nützlicher Beruf steht an einem Scheidepunkt. Der Beruf der Hebamme ist gefährdet, weil die Versicherungskonzerne Hebammen nicht mehr versichern wollen: Das Risiko sei zu groß. Die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ist Pflicht, die Verweigerung führt faktisch zum Berufsverbot.

Frauen-Kurzmeldungen März 2014
Hebammen
Ein sehr alter und nützlicher Beruf steht an einem Scheidepunkt. Der Beruf der Hebamme ist gefährdet, weil die Versicherungskonzerne Hebammen nicht mehr versichern wollen: Das Risiko sei zu groß. Die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen ist Pflicht, die Verweigerung führt faktisch zum Berufsverbot.

Hebammen spielen besonders bei Hausgeburten und in Geburtshäusern eine große Rolle. Frauen, die eine natürliche Geburt wünschen und sich ungern in eine Klinik begeben, sind dort gut aufgehoben. Eine Hebamme beschäftigt sich mit einer Gebärenden, sie muss nicht, wie in den Kliniken, ihre Aufmerksamkeit auf mehrere Gebärende richten. Im Krankenhaus werden Wehen zu 53 Prozent eingeleitet, im von Hebammen geleiteten Geburtshaus nur zu 7 Prozent. Dort gibt es weniger Dammschnitte und andere schwerwiegende Komplikationen, schwere Blutungen etwa. Geplante außerklinische Geburten geschehen viermal seltener durch Kaiserschnitt. Eine Geburt durch den Geburtskanal ist auch für das Immunsystem des Kindes nützlich. Am wichtigsten ist aber wohl, dass sich die Gebärende in einem Vertrauensverhältnis zu ihrer Hebamme befindet und die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt weitergeführt werden kann.

Übrigens: Hebammen waren in der Geschichte als „weise Frauen“ von einiger Bedeutung. Sie haben auch als Beratende zur Schwangerschaftsverhinderung beigetragen, allerdings auch zum Schwangerschaftsabbruch. Sie haben die Gebärfähigkeit der Frauen beeinflusst.
Sorge um die Frauen?
Die Diskussion um die „Pille danach“ (Avanti 218) in der Bundesrepublik treibt seltsame Blüten! Die „Sorge um die Frau“ erlaubt den freien Verkauf in der Apotheke nicht. Das Medikament muss vom Arzt verschrieben werden, was ihm auch etwas einbringt. Wichtig findet unser christlicher Gesundheitsminister Hermann Gröhe vor allem, dass die Frauen beraten werden. Selbstverständlich die Frauen! Dass an dem Geschehen ein Mann beteiligt ist – anders ist die ungewollte Schwängerung noch nicht möglich –, spielt wohl keine Rolle. Männer wissen eh Bescheid. Minister Gröhe möchte sexuelle Selbstbestimmung und Frauengesundheit „bestmöglich“ zusammenbringen. Als Frau ist mensch immer ganz gerührt über so viel Fürsorglichkeit.

Nebenbei: Nur selten haben die Ärzte im Nacht- und Notdienst eine gynäkologische Qualifikation.
Frankreich
Das französische Parlament hat einer liberalen Abtreibungsgesetzgebung zugestimmt. Frauen haben das Recht auf legalen und kostenlosen Schwangerschaftsabbruch, sie müssen sich nicht mehr „glaubhaft“ auf eine Notlage berufen. Aber es wird auch über eine Änderung der traditionellen Familienpolitik debattiert – Mama, Papa, Kind. Die Möglichkeit der Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare, aber auch die künstliche Befruchtung und die Leihmutterschaft, sind in der Diskussion.

Besonders konservative bis reaktionäre Kreise wenden sich in Demonstrationen gegen die Auflösung der traditionellen Vorstellungen. KritikerInnen weisen darauf hin, dass die ökonomischen und sozialen Verunsicherungen der Menschen das Festhalten am Gewohnten, Überschaubaren begünstigen. Nicht noch weitere Unsicherheiten! Wenn dazu eine Kampagne mit Gerüchten über sexualisierte Erziehung im Kindergarten und in den Schulen läuft, wird es gefährlich. So hat das Parlament erst mal die Debatten zurückgestellt.
Diverses
Strenge Geschlechtertrennung wie etwa in Saudi-Arabien kann tödlich sein. So erhielt eine Studentin an der König-Saud-Universität, die einen Herzinfarkt erlitten hatte, zwei Stunden keine Hilfe, weil die männlichen Retter vom Sicherheitspersonal keinen Zutritt im weiblichen Teil bekamen.

Ebenso kann eine abstruse Gesetzgebung  für Frauen zu einem erheblichen Problem werden. In Afghanistan wurde ein Gesetz beschlossen – der Präsident Karsai muss es noch unterzeichnen –, das es nicht erlaubt, bei Anschuldigungen wegen häuslicher Gewalt, bei Zwangs- oder Kinderheirat oder gar „Ehrenmord“ Familienangehörige der Beschuldigten zu vernehmen. Damit ist eine Aufklärung durch Zeugenbefragung kaum möglich. Frauen leben zumeist in abgeschlossenen Wohnbereichen, wer wenn nicht andere im Haus Lebende sollen da Zeugenschaft leisten?

Die marokkanische Frauenbewegung hat einen Sieg errungen. Der Paragraf 475 des Strafgesetzbuches, der Straffreiheit für Vergewaltiger, die ihr minderjähriges Opfer heiraten, beinhaltet, wurde abgeschafft. Familien haben solchen Zwangsheiraten oft zugestimmt, um die Ehre der Familie und den Ruf des Mädchens zu retten. Ausgelöst wurde die Gesetzesänderung durch eine breite Protestbewegung, nachdem sich die 16-jährige Amina el-Filali nach einer Vergewaltigung und Zwangsheirat mit Rattengift das Leben genommen hatte. 
Equal  Pay Day
Der Tag markiert symbolisch den Verdienstunterschied von Männern und Frauen, der aktuell bei 22 Prozent liegt. Frauen haben am 21. März des Jahres 2014 den Verdienst der Männer des Jahres 2013 erreicht.

Das Motto für 2014 ist: „… und raus bist Du? Minijobs und Teilzeit nach Erwerbspausen.“

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite