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Feminismus

Frauen-Kurzmeldungen Juni 2013

Von Barbara Schulz | 28.06.2013

Sexuelle Gewalt im derzeitigen kongolesischen Bürgerkrieg:
Auch den kongolesischen Regierungstruppen werden Plünderungen und sexuelle Kriegsverbrechen vorgeworfen.

Frauen-Kurzmeldungen Juni 2013

Sexuelle Gewalt im derzeitigen kongolesischen Bürgerkrieg
Auch den kongolesischen Regierungstruppen werden Plünderungen und sexuelle Kriegsverbrechen vorgeworfen.

So wird z. B. aus der Kleinstadt Minova und deren Umgebung berichtet (November 2012), dass Gruppen von drei bis sechs Soldaten in Wohnungen eindrangen, plünderten und Frauen und Mädchen vergewaltigten, manche mit vorgehaltener Waffe und von mehr als einem Soldaten. Einige Opfer waren sechs Jahre alt!

Dass das ein Verbrechen ist, kann schwerlich bestritten werden. Dennoch erfolgt die Strafverfolgung eher symbolisch.

Irland
Irland muss ein Abtreibungsgesetz vorlegen (s. Avanti 204). Das vorgeschlagene Gesetz sieht aber wenig fortschrittlich aus. Bei unmittelbarer Gefahr für das Leben der Schwangeren darf ein einzelner Arzt entscheiden, ist die Gefahr nicht akut, bedarf es zweier Ärzte, bei Suizidgefahr sogar dreier. Davon soll einer ein „auf pränatale Medizin spezialisierter Gynäkologe sein. Davon gibt es nur drei in Irland“ (TAZ vom 2.5.2013). Trotzdem wollen zahlreiche Abgeordnete Suizidgefahr nicht als Abtreibungsgrund gelten lassen und gegen das Gesetz stimmen.

Sorgerecht und Sorgepflicht in Deutschland
Die Zahl der nicht verheirateten Paare mit minderjährigen Kindern ist recht groß, aber 77 % von ihnen hatten bei der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Haushalt (743.000 laut Familienreport 2012). Es gibt aber auch 1,6 Millionen Alleinerziehende (2011), davon sind 157.000 Männer.

Dabei ist leicht vorstellbar, dass es Männer gibt, die keinerlei Sorgerecht haben. Sie sind aber als leibliche Väter unterhaltspflichtig. Ein neues Gesetz soll den leiblichen Vätern die Sorge erleichtern, wenn die Mutter abblockt. Das Familiengericht entscheidet auf Antrag des Mannes über das gemeinsame Sorgerecht, Ausschließungsgrund kann (nur) die Gefährdung des Kindeswohls sein. Es kann nach Aktenlage entschieden werden. Da kommt es schon sehr auf die Fähigkeiten des juristischen Beistands an!

Wie vielfältig die Probleme sein können, wird etwa deutlich, wenn das Kind einen sozialen Vater hat, der als Teil der Familie Sorge für das Kind trägt, wie es der leibliche Vater nicht kann. Da gibt es schon eine Grundlage für Konflikte. Deshalb sollte sich ein Gericht, auch mit Hilfe von Fachleuten, schon ein Bild machen von den Verhältnissen. Für eine Frau und Mutter ist das Verhältnis zum Kindsvater ja nicht per se positiv! Dass Sorgerechtsfragen zu „kriegsähnlichen“ Zuständen führen können, ist hinlänglich bekannt. Gerade deshalb bedarf es größter Sorgfalt.
Und zu den Rechten gehören auch Pflichten, das sind die beiden Seiten der Medaille!

Das dritte Geschlecht
Die folgende Betrachtung gehört nicht unbedingt in die Rubrik Frauen, aber es geht um eine Geschlechterfrage, die bei uns eifrig diskutiert wird. Ich bin mir im Klaren, dass ich eine komplexe Frage nur anreiße.

In Pakistan durften bei den Wahlen im Mai auch Personen wählen, ja auch kandidieren, die sich nicht als weiblich oder männlich definieren, sondern als einem dritten Geschlecht zugehörig. Der oberste Gerichtshof hatte das 2011 anerkannt. (In Indien kann mensch seit 2009 die Geschlechtszugehörigkeit „anders“ wählen.) Das alles ist in eine Tradition eingebunden, die wohl durch die hinduistische Religion begünstigt ist.

Die Hijre sind in Pakistan in gewisser Weise institutionalisiert. Sie sind entweder Hermaphroditen oder Männer, die ihre Abwendung vom Männlichen durch Kastration unterstreichen. Sie kleiden sich weiblich in bunte Gewänder, haben lange Haare und bemühen sich um weibliche Gestik. Sie leben in Gemeinschaften, die sich einem Guru (eine weibliche Form habe ich nicht) zuordnen. Sie verdienen ihren Unterhalt zum großen Teil traditionell durch Segnungen bei besonderen Anlässen, etwa Geburten. Wer segnen kann, kann aber auch verfluchen, und so ein Fluch hält sieben Jahre an. Die Macht hat ihnen die Muttergottheit Bahuchara Mata verliehen.

Die gesellschaftlichen Veränderungen drängen die Hijre allerdings in die Prostitution ab.

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