Die Rentenkommission (RK) war eingesetzt, um angesichts der Alterung der Bevölkerung Vorschläge zur „Stabilisierung des Rentensystems“, sprich: Kürzungsvorschläge, vorzulegen. Das hat sie auch getan, wie wir noch sehen werden.
Arbeitsmarkt statt Demographie
Jedoch macht die RK in ihrer Einleitung einige Beobachtungen, die so gar nicht zu ihrer Konzentration auf die Demographie, sprich: die Alterung der Gesellschaft, die für alle Probleme der Rentenversicherung verantwortlich gemacht wird, passen. So schreibt sie:
„Zwischen 2005 und 2019 nahm der Arbeitsmarkt eine sehr gute Entwicklung: Hier führte die sinkende Arbeitslosenquote – von 11,7 Prozent im Jahr 2005 auf fünf Prozent im Jahr 2019 – sowie die zusätzliche Steigerung des Erwerbspersonenpotenzials bei Frauen und Zuwanderung zu einer Stärkung der Finanzierungsbasis der GRV. Aufgrund der schwachen Konjunktur ist die Arbeitslosigkeit zuletzt jedoch wieder angestiegen und stagniert derzeit auf etwas höherem Niveau (2025: 6,3 Prozent).“
Wichtig für die Finanzierungsbasis der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist also die Anzahl der Einzahlenden, die unter anderem auch von der Konjunktur abhängt. Und natürlich von der Höhe der Einkommen, eine Größe, die hier überhaupt nicht explizit in Betracht gezogen wird.
Das wird jedoch im Weiteren durch den Hinweis auf die Demographie vom Tisch gewischt: „In den kommenden Jahren wird jedoch erwartet, dass selbst eine gute Arbeitsmarktentwicklung die Effekte der erwarteten Bevölkerungsalterung nicht ausreichend kompensieren kann.“ Zu dieser Schlussfolgerung kann man jedoch nur kommen, wenn man die Immigration und die weitere Einbeziehung von Frauen „vergisst“ und umstandslos von der Demographie auf den Arbeitsmarkt schließt.
Im Übrigen stellt die RK fest, dass Deutschland keineswegs exorbitant viel für die Rente ausgibt: „Im Vergleich der OECD-Länder liegen die Rentenausgaben in Deutschland gemessen am Bruttoinlandsprodukt derzeit im oberen Mittelfeld. Der Beitragssatz zur GRV ist nahe am OECD-Durchschnitt.“
Versorgungsniveau von 70 Prozent?
Gleich zu Beginn überrascht die RK mit einem überraschenden Vorschlag:
„Empfehlung 1
Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.“
Vorbild sind die 90ger Jahre, in denen angeblich bei einem Niveau von 53 Prozent vor Steuern ein Nettoversorgungsniveau von 70 Prozent erreicht wurde. Das soll wieder erreicht werden; allerdings nicht durch die GRV allein wie damals, sondern durch ein Zusammenwirken aller „Säulen des Rentensystems“, sprich: GRV, im Aufbau befindliche kapitalgedeckte Versicherung, (noch mehr als lückenhafte) betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge (Riester und Co). Kein Wunder, dass gleich der Disclaimer kommt: „Die Kommission spricht sich gleichwohl dafür aus, bei der Bezugnahme auf formulierte Zielgrößen keine Steuerungsgrößen im Sinne bindender Automatismen zu schaffen, sondern diese und die damit verbundenen Kennziffern ausschließlich dafür zu nutzen, mögliche Handlungsbedarfe zu identifizieren (siehe Empfehlung 2).“
Es handelt sich also um eine unverbindliche Größe zu Monitorzwecken, die im Übrigen weiter unten wieder kassiert wird (Kommentar zu Empfehlung 14).
Bundesanteil statt Bundeszuschuss
Und dann gibt die RK eine Steilvorlage für diejenigen, die fordern, dass der Bund endlich die Kosten für die gesamten nicht beitragsgedeckten Leistungen der GRV übernimmt. Wie die RK feststellt, zahlt er bisher 40 Milliarden Euro zu wenig, was wir schon unter Verweis auf Daten der GRV in „die internationale“ 2/26 festgestellt hatten. Darüber hinaus macht sie den Vorschlag die Bundesmittel für die GRV statt „Bundeszuschuss“ „Bundesanteil“ zu nennen. Damit wird auch begrifflich klar gemacht, dass es sich nicht um eine „milde Gabe“ handelt, wie der Begriff Zuschuss suggeriert, sondern um die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die man an die gesetzliche Rentenversicherung übertragen hatte.
Das schreibt die RK in ihrer „Empfehlung 17: Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft der GRV zu tragen sind. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als ‚Bundesanteil‘ statt als ‚Bundeszuschüsse‘ zu bezeichnen.“
„Die Differenz von bis zu 40 Milliarden Euro bedeutet, dass die Beitragszahlenden der GRV jedes Jahr einen hohen Betrag zur Finanzierung nicht beitragsgedeckter Aufgaben leisten. Soweit nicht beitragsgedeckte Leistungen primär gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, bedürfen sie jedoch einer Finanzierung aus Steuermitteln und nicht aus Beitragseinnahmen. Anderenfalls ergibt sich eine versteckte Form der Besteuerung der Beitragszahlenden, die – anders als bei der Einkommensbesteuerung – proportional zum Einkommen und ohne Freibeträge erfolgt.“
„Die Kommission empfiehlt eindeutig abzugrenzen und zu quantifizieren, welche nicht beitragsgedeckten Leistungen dem Versicherungscharakter der GRV zuzuordnen sind und somit von den Versicherten getragen werden, und welche rein gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen und über Steuermittel finanziert werden. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten.“
Da die Übernahme der kompletten Kosten für die nicht beitragsgedeckten Leistungen eine beträchtliche Lücke im Bundeshaushalt verursachen würde und die Empfehlung ja mit dem Zusatz perspektivisch versehen ist, darf man mit Fug und Recht annehmen, dass das nicht so schnell, wenn überhaupt, umgesetzt wird. Eine Umsetzung kann also nur durch politischen Druck in den Parlamenten und auf der Straße erreicht werden. Das erfordert Problembewusstsein bei der einzigen politischen Partei, der das zuzutrauen ist, nämlich „Die LINKE“ – was aber erst geschaffen werden muss.
Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters
Und damit kommen wir zu den Empfehlungen, die Kürzungen bedeuten. Da geht es um eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters über die Grenze von 67 Jahren hinaus:
„Empfehlung 5: Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartung anhand der aktuellen mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes, würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde .“
Die Frage ist, was bedeutet das für Personen in dem Altersspektrum zwischen 55 und 67 Jahren, also relativ rentennah sind bzw. kurz vor der Rente stehen. Im „arbeitsmarktaktuell, 2. März 2024“ des DGB finden wir folgende Beschreibung:
„Trotz der Anstiege bei der Beschäftigungsquote älterer Menschen ist zu beachten, dass die Beschäftigungsquote der 55- bis unter 65-Jährigen (Juni 2023: 58,6 Prozent) unter der der Beschäftigung insgesamt liegt (Juni 2023: 63,1 Prozent) und insbesondere innerhalb der Gruppe der Älteren die rentennahen Jahrgänge weiterhin vollkommen unzureichend an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung partizipieren. Dies wirft die Frage nach der Lücke zwischen Erwerbsaustritt und Renteneintritt auf, die für viele Arbeitnehmer*innen nur unter Inkaufnahme von Arbeitslosigkeit und mit dem Risiko drohender Altersarmut überbrückt werden kann.“
In einer Studie von 2011 wird beschrieben, womit die Leute in einer solchen Situation konfrontiert sind: „Nicht nur die schlechte Qualität vieler Beschäftigungsverhältnisse im letzten Jahrzehnt des Arbeitslebens, sondern auch die langfristigen Folgen von harten Arbeitsbedingungen. Fehlende Leistungsfähigkeit im Alter ist häufig durch Gesundheitsprobleme aufgrund früherer Arbeitsbelastungen bedingt. Das führe oftmals ‚zur vorzeitigen Berufsaufgabe und dem Abdrängen in randständige Jobs oder Arbeitslosigkeit.‘“ (Statistische Effekte verschleiern die Probleme in den Jahren vor der Rente impuls_2011_05_4-5)
Mit anderen Worten: Für viele Ältere bedeutet eine Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters die Verlängerung eines prekären Lebensabschnitts und/oder ein Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit hohen Rentenabschlägen. Schon allein das sind Gründe, die Erhöhung der Regelaltersgrenze abzulehnen und eine Absenkung auf höchstens 65 Jahre zu fordern.
Abschaffung der „Rente mit 63“
„Empfehlung 6: Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.“ Und „Künftig kann folglich nur mit Härtefallregelungen (siehe Empfehlung 10) oder mit Abschlägen vorzeitig der Rentenzugang vollzogen werden.“
Die „Rente mit 63“ – inzwischen 64,5 Jahre – wird tatsächlich seit ihrer Einführung 2014 von vielen genutzt. Das ist kein Wunder, wenn man die weiter oben geschilderte Beschreibung des Schicksals vieler Älterer auf dem Arbeitsmarkt in Betracht zieht. Diese Menschen haben die Möglichkeit sich vorzeitig und ohne Abschläge aus einer sie belastenden Situation zu verabschieden und sie nutzen sie. Rund 356 000 Menschen gingen 2025 mit dem Regelalter in Rente, 238 000 nach 35 Jahren mit Abschlägen. Rund 262 000 nutzten die Rente nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge. Sie gingen ca. 2 Jahren vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente und zwar mit einer überdurchschnittlich hohen Rente (ca. 40 Rentenpunkte). Das sind bei zurzeit 42,52 Euro pro Rentenpunkt 1700 Euro. Die Armutsgrenze liegt bei 1446 Euro netto.
Die sogenannte Härtefallregelung beinhaltet eine ärztliche Prüfung, die es für die meisten unmöglich machen würde, eine vorgezogene Rente ohne Abschläge zu erhalten.
Und es geht um genau diese Abschläge. Laut Rentenversicherung kosteten sie zuletzt jährlich rund 13 Milliarden Euro. Aus dem Dargelegten folgt, dass eine Abschaffung der „Rente mit 63“ abzulehnen ist.
Rückkehr zum „Nachhaltigkeitsfaktor“ bei der jährlichen Rentenanpassung
„Empfehlung 14: Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist.“
Damit soll sichergestellt werden, dass sich die Renten nicht mehr im selben Maß erhöhen wie die durchschnittlichen Arbeitseinkommen. Dabei wurde der „Nachhaltigkeitsfaktor“ genau aus diesem Grund seit 2019 ausgesetzt; das Rentenniveau war zu stark gesunken auf inzwischen 48 Prozent. Doch wie wird dieses Rentenniveau ermittelt? Es beschreibt das Verhältnis einer standardisierten Rente nach 45 Jahren mit durchschnittlichem Verdienst zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen.
Und dieses Niveau soll nach dem Willen der RK ab 2032 noch weiter und noch schneller sinken, der entsprechende Faktor soll vom 0,25 auf 0,33 erhöht werden. Damit wird das Ziel, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten, aufgegeben. Die Rentner werden zur Lebensstandardsicherung auf die anderen „Säulen des Rentensystems“ verwiesen bzw. haben halt Pech gehabt, wenn sie Bestandsrentner sind; die anderen „Säulen des Rentensystems“ , insbesondere die Kapitalrente greifen ja erst in 10 bis 15 Jahren und auch da gehen die Damen und Herren Professoren nur von einem Niveau von 48 Prozent aus. Ein Rentenniveau von 70 Prozent gibt es offensichtlich nur im Wolkenkuckucksheim. Wir erinnern uns:
„Die konkrete Implementierung dieser Dämpfungsfaktoren soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.“ (hervorgehoben W. W.)
Das lehnen wir natürlich ab, fordern wir doch eine Erhöhung des Rentenniveaus der GRV auf mindestens 53 Prozent.
Die gesetzliche Kapitalrente
„Empfehlung 28: Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent mit schrittweiser Einführung. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.“ Und:
„Es soll ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent in die kapitalgedeckte gesetzliche Rente fließen, die Beiträge sollen paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen werden. Die Einführung soll schrittweise in jährlichen Schritten von 0,5 Prozentpunkten für alle Altersgruppen erfolgen – idealerweise beginnend ab 2028 –, damit die Gesamtabgabenlast nicht zu schnell und sprunghaft erhöht wird.“
Dem Finanzmarkt werden so jährlich ca. 30 bis 40 Milliarden zur Verfügung gestellt. Diese Beträge wollen angelegt werden. Die Gelder unterliegen dabei den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und der Anlagestrategie der Verwalter. Durch riskante Anlagestrategie ist schon manches Versorgungswerk an den Rand des Zusammenbruchs gekommen und auch kapitalgedeckte nationale Rentensysteme sind durch Kursentwicklungen in Schwierigkeiten geraten. Darüber hinaus dauert es 10 bis 15 Jahre (Ansparzeit) bevor die Kapitalrente in der versprochenen Form wirksam werden kann. Die Sozialabgaben treibt sie aber sofort in die Höhe, ohne positive Auswirkungen auf die aktuelle Rentenversorgung. Das wird von den Sozialverbänden negativ bewertet. Wegen der Erhöhung der Sozialabgaben laufen die Arbeit“geber“verbände bereits Sturm.
Was uns betrifft, so lehnen wir die obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente ohne Wenn und Aber ab.