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Hessische Landesregierung als Vorreiterin

Deutsche Staatsräson als Mittel der Repression

Von Jakob Schäfer | 22.08.2026

Wenn die deutsche Regierung und ihre willigen Helfer trotz fundierter Kritik seitens namhafter Jurist:innen an dem Konzept der „deutschen Staatsräson“ festhalten, dann hat dies außen- wie innenpolitische Gründe.

Am 18. August 2026 verbot das hessische Innenministerium einen Verein, der sich schon längst aufgelöst hatte. Ziel war keineswegs die vorgebliche Sanktionierung „antisemitischer“ Aktivitäten oder gar die Unterbindung von „Unterstützung terroristischer Organisationen“.

„Der Termin für das von Razzien begleitete Verbot wirft Fragen auf. Denn an diesem Mittwoch [19.8.] findet auf dem Opernplatz in Frankfurt am Main der alljährliche Israeltag statt. Unter Schirmherrschaft des israelischen Botschafters und unterstützt vom Land Hessen wird dort einem Staat gehuldigt, dessen Regierungsmitglied Itamar Ben-Gvir gerade erklärt hatte, »wir sollten gezielte Tötungen in Gaza durchführen, 30 bis 40 jede Nacht«. Getötet werden sollten »nicht nur diejenigen, die eine unmittelbare Gefahr darstellen – es gibt dort Menschen, die das Leben nicht verdienen. Sie sollten nicht leben. Sie sind nicht einmal Menschen«. Ben-Gvir, der sich hier der Sprache des Faschismus bedient, ist keine unbedeutende extremistische Randfigur der »einzigen Demokratie im Nahen Osten«, sondern der für die Polizei zuständige Minister für nationale Sicherheit im Kabinett von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu.“ (Nick Brauns in junge Welt vom 19.8.2026)

Damit ist schon treffend ausgedrückt, dass es bei dem Vereinsverbot nicht wirklich um die Frage des Antisemitismus geht, sondern um die Repression von Palästinasolidarität und vor allem um die Ablenkung von der zunehmenden Diskreditierung Israels. Die offiziellen Stellen haben es inzwischen immer schwerer, die „deutsche Staatsräson“ juristisch zu vertreten. Warum wird aber weiterhin eisern daran festgehalten?

In den ersten Wochen nach dem 7. Oktober 2023 waren vielen Menschen ehrlich erschrocken über die Aktion der Hamas und anderer Gruppen (Tötung von Zivilist:innen, sowie Geiselnahmen). Diese Tatsache war für westliche Regierungen und speziell für die deutsche Regierung eine extrem günstige Gelegenheit, die „unverbrüchliche Verbundenheit“ mit Israel (also nicht nur mit der aktuellen Regierung) zu unterstreichen und in Deutschland aktive Kritiker:innen der Netanjahu-Regierung als „Terroristen-Unterstützer“ zu verunglimpfen und politisch zu unterdrücken (Verbot von Veranstaltungen usw. bis hin zu Strafanzeigen).

Doch im Verlauf dieses völkermörderischen Kriegs, dessen Auswirkungen immer weniger zu ignorieren waren, änderte sich zusehends das Kräfteverhältnis in der Bewertung israelischer Politik, sogar in Deutschland. Für eine klare Mehrheit der hiesigen Bevölkerung hat sich die israelische Regierung bis auf die Knochen diskreditiert, was indirekt auch erhebliche Auswirkungen auf das Ansehen der deutschen Regierung (und anderer staatlicher Stellen) hat. Ideologisch sind die Bundesregierung, die meisten Landesregierungen und so manche Stadtverwaltung demzufolge in der Israelfrage zunehmend unglaubwürdig und in der Defensive. In der Logik der Herrschenden musste also gegen diese Entwicklung etwas unternommen werden.

Vorreiterin ist die hessische Landesregierung, die (neben den unsäglichen Aktivitäten ihres Antisemitismusbeauftragten Uwe Becker) im Moment an zwei Stellen vorprescht:

Gesetzesvorstoß

Erstens unternimmt die Regierung Rhein einen neuen Versuch, die Kritik an Israel unter Strafe zu stellen. Dafür hat sie im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) eingebracht:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“[1]

Eine sehr ähnlich formulierte Initiative der CDU-Bundestagsfraktion war Anfang 2024 aus rechtssystematischen Gründen gescheitert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) schrieb in seiner Stellungnahme für die Anhörung am 15.1.2024: „Der Gesetzentwurf verfolgt u. a. ein rechtspolitisches Anliegen, dem uneingeschränkt zuzustimmen ist, nämlich Antisemitismus zu bekämpfen. Der hierzu vorgelegte Gesetzesentwurf stellt indes kein geeignetes Mittel dar, seine Ziele zu erreichen. Er begegnet ebenso verfassungsrechtlichen wie strafrechtsdogmatischen Bedenken, die letztlich durchgreifend sind. Er sollte daher in Gänze nicht angenommen werden.“[2]

Zur Aufhellung und Erklärung der drohenden Verletzung von Grundrechten durch ein solches Gesetz haben seinerzeit eine Reihe von Sachverständigen anlässlich der Anhörung im Bundestag beigetragen. Aber auch die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags waren sehr deutlich.[3] Das eine oder andere Verwaltungsgericht schließt sich seit 2025 dieser Bewertung der Dinge an: „Jedenfalls ist die Frage des Existenzrechts – anders als die Frage der (faktischen) Existenz – keine rein tatsächliche Frage. Deshalb ist auch das Bestreiten des Existenzrechts Israels keine bloße (falsche) Tatsachenbehauptung, sondern zumindest eine normativierte (implizit bewertende) Behauptung. Sie ist deshalb grundsätzlich von der Meinungsfreiheit (und auch von der – schrankenlos geltenden – Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt (…).“[4]

An den Argumenten für und wider hat sich seitdem nichts geändert. Zu der neuen Initiative der hessischen Landesregierung hat Kai Ambos das Nötige ausgeführt: „Staatsräson als Strafgrund. Zur vorgeschlagenen Erweiterung der Volksverhetzung“[5]. Dass trotz der rechtsdogmatischen Widersprüchlichkeit dieser neue Versuch gestartet wird, liegt vornehmlich in dem Bemühen begründet, durch eine Vielzahl administrativer und gesetzgeberischer Initiativen den Eindruck zu erwecken, als gäbe es einen wachsenden und gefährlichen „Antisemitismus von links“, den die staatlichen Stellen bekanntlich gerne als „israelbezogenen Antisemitismus“ bezeichnen. Um dies juristisch (im Grunde vor allem ideologisch) durchzusetzen, sind Regierung und Mainstream-Medien ständig bemüht, den Staat Israel mit dem Judentum gleichzusetzen, sodass jegliche Kritik an der Politik des Staates Israel per se antisemitisch ist.

Zweitens hat die hessische Landesregierungdas eingangs erwähnte Vereinsverbot erlassen und darauf gestützt Hausdurchsuchungen, Sperrung von Social Media-Accounts usw. veranlasst, wohl wissend, dass dies einer gerichtlichen Überprüfung nur dann standhält, wenn das entsprechende Gericht die „deutsche Staatsräson“ verinnerlicht hat.[6] Dass die „deutsche Staatsräson“ vor allem als Knüppel dient, sehen wir daran, dass selbst die Kritiken von Jüdinnen und Juden in Deutschland an der Politik Israels als antisemitische Straftat in der Statistik auftauchen.[7]

Wir wollen kurz daran erinnern, was überhaupt die Essenz der deutschen Staatsräson ist. Dazu ein kurzer Blick auf die internationale Position dieses Landes nach dem Zweiten Weltkrieg.

Die außenpolitische Ebene

Der BRD ging es nach dem Krieg vor allem darum, international akzeptiert zu werden. Die Übernahme von Verantwortung für den industriell betriebenen Völkermord an Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma war zu keinem Zeitpunkt das Bestreben deutscher Regierungen. So sagte Konrad Adenauer 1965 in einem Interview mit Günter Gaus: „Wir hatten den Juden so viel Unrecht getan, wir hatten solche Verbrechen an ihnen begangen, dass sie irgendwie gesühnt werden mussten oder wiedergutgemacht werden müssten, wenn wir überhaupt wieder Ansehen unter den Völkern der Erde gewinnen wollen. (…) Die Macht der Juden – auch heute noch, insbesondere in Amerika – sollte man nicht unterschätzen.“[8] Die Begründung im letzten Satz ist klar antisemitisch.

Die sogenannte deutsche Staatsräson ist nur vor diesem Hintergrund zu verstehen. Neben der Wiederaufnahme Deutschlands (bzw. der BRD) in die „internationale Staatengemeinschaft“ (genauer: in die Gemeinschaft imperialistischer Staaten) hat diese außenpolitische Positionierung einen großen Vorteil: Mit der Diffamierung der Kritik an Israel als antisemitisch haben staatliche Stellen seit vielen Jahren einen wunderbaren Hebel zur Repression linker Kräfte in der Hand, jedenfalls dann, wenn Gerichte und Medien dieser Sicht der Dinge folgen und die Betroffenen sich einschüchtern lassen.

Wichtiger als die Nutzung der deutschen Staatsraison zur Repression linker Kräfte ist allerdings die Tatsache, dass die Unterstützung Israels ein zentraler Bestandteil imperialistischer Politik im Nahen Osten ist. Die BRD ist Teil der von den USA angeführten Koalition, die alles daransetzt, die Länder des Nahen Ostens zu kontrollieren. Da spielt Israel mit seiner expansiven und Angst und Schrecken verbreitenden Politik eine bislang unverzichtbare Rolle. Und um genau dies auch weiterhin abzusichern und nicht jegliche Glaubwürdigkeit zu verlieren, wird inzwischen auch mal die Siedlungspolitik im Westjordanland kritisiert, nicht aber die Besatzung und die seit Jahrzehnten anhaltende Politik der ethnischen Säuberung.

Die Initiativen der Herrschenden zum Scheitern bringen!

Gerade im Zusammenhang mit den hessischen Vorstößen gilt es, den Stier bei den Hörnern zu packen. Sich wegducken und zu hoffen, der Kelch der Repression möge an einem vorbeigehen, ist der absolut falsche Weg. An möglichst vielen Orten sollten Aufklärungsveranstaltungen über die deutsche Staatsräson durchgeführt werden, und zwar basierend auf einer schonungslosen Kritik am fortgesetzten Krieg gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza und an der Politik ethnischer Säuberung im Westjordanland. Dabei gilt es, die Kritik der Völkerrechtler an der deutschen Staatsräson genauso zu thematisieren wie die Unterstützung der rechtsextremen israelischen Regierung mittels deutscher Waffenlieferungen. Auch das Assoziierungsabkommen der EU mit Israel sollte Thema sein, schließlich ist die deutsche Regierung die Hauptverantwortliche dafür, dass dieses Abkommen nicht aufgekündigt wird.[9] Merz und Wadephul wenden sich gegen die Äußerungen der faschistischen Minister Ben-Gvir und Smotrich im Kabinett Netanjahu, aber sie betonen gleichzeitig, dass sie zu Israel halten, gerade so, als würden diese Minister nicht lediglich offen aussprechen, was die tatsächliche Politik der israelischen Regierung ist.

Die deutsche Staatsräson im Blick des Völkerrechts

Unter den zahlreicher werdenden Publikationen, die das Konstrukt der deutschen Staatsräson, auseinandernehmen – und dabei vor allem die Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht betonen – sticht das kürzlich erschienene Buch von Kai Ambos heraus: „Staatsräson nach Gaza. Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht.“[10] Ambos ist Professor für Rechtsvergleichung, Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Göttingen sowie Richter an den Kosovo Specialist Chambers. Peinlich genau (und mit umfangreichen Erläuterungen und Quellenangaben in mehr als 1400 Endnoten) widerlegt er äußerst gründlich die Argumentation der deutschen Regierungen.

Im ersten Teil klärt er das Verhältnis der „deutschen Staatsräson“ zur Verfassung und zum Völkerrecht. Dabei macht er klar, dass die „Staatsräson“, ganz gleich wie sie ausgestaltet und begründet ist, schon rein methodisch nichts mit einer republikanischen Verfassung zu tun haben kann. Sie ist vielmehr Ausdruck eines absolutistischen Staatsmodells. Danach untersucht er die Rolle der „deutschen Staatsräson“ im Zusammenhang mit den deutsch-israelischen Beziehungen und ihre grundrechtlichen Auswirkungen etwa beim Versammlungsrecht und der Meinungsfreiheit.

Im zweiten Teil untersucht er den konkreten Zusammenhang dieser Staatsräson mit der Unterstützung Israels im Gazakrieg und den völkerrechtlichen und strafrechtlichen Folgen für die Verantwortlichen (etwa auf der Regierungsebene). Normalerweise müssten – spätestens nach der Lektüre dieses Buchs –alle staatlichen Akteure sofort die Finger von weiterer Unterstützung Israels im Gazakrieg lassen. Bei der Behandlung der Frage, ob dieser Krieg schon das Ausmaß eines Völkermords angenommen hat, ist Ambos extrem vorsichtig, vor allem, weil der gerichtliche Nachweis der Fakten und der Absichten seitens der Verantwortlichen in Israel extrem schwierig ist. Journalisten oder auch Untersuchungskommissionen dürfen nicht nach Gaza usw.

Um dem Vorwurf parteilicher Auswertung der vorhandenen Quellen zu entgehen, stützt Ambos sich in erster Linie auf Dokumente, die über alle Zweifel erhaben sind: Es sind 23 verschiedene Briefe und Stellungnahmen israelischer Völkerrechtler, gerichtet an den Generalstaatsanwalt Israels, den Generalstaatsanwalt der Streitkräfte, den Obersten Gerichtshof, Premierminister Netanjahu, den Verteidigungsminister, andere Politiker und Medienvertreter:innen. Im Mittelpunkt ihrer Argumentation (sie nutzen nur landeseigene Quellen) steht die Frage: Ist die Gewaltanwendung Israels im Gazastreifen mit dem Recht auf Selbstverteidigung zu begründen und wenn ja, wieweit? Hält sich die israelische Regierung (bzw. die von ihr befehligte Armee) an das humanitäre Völkerrecht? Begeht Israel Kriegsverbrechen oder sogar noch mehr?

Die vorsichtigen Stellungnahmen der israelischen Völkerrechtler machen deutlich, dass es zweifellos um „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geht. Ambos kommt auf dieser Grundlage und der Auswertung vieler anderer Quellen, die er für gerichtsverwertbar hält, zu dem Schluss, dass es einen begründeten Verdacht – gemäß der vor Gericht erforderlichen Überzeugung „jenseits vernünftiger Zweifel“ – dafür gibt, dass es sich inzwischen um Völkermord handelt. Selbstverständlich verweist Ambos auch auf die zahllosen Berichte humanitärer Hilfsorganisationen, palästinensischer und ausländischer Journalist:innen sowie offizieller Vertreter der UN und zitiert sie an vielen Stellen, doch der Schwerpunkt liegt auf der Wiedergabe von Stellungnahmen angesehener israelischer Autor:innen. Selbst eine so voreingenommene Seite wie die deutsche Regierung kann diese Dokumente schwerlich als antisemitisch diffamieren.

Nur an einer Stelle ist das Buch von Kai Ambos nach meinem Dafürhalten nicht konsequent genug. In Kapitel XI („Rechtliche Konsequenzen“) führt der Autor im zweiten Abschnitt gut aus, dass die Palästinenser:innen (vor dem Hintergrund der Nakba und der jahrzehntelangen Besatzung und der Politik ethnischer Säuberung) das Recht auf bewaffneten Widerstand haben, das sowohl in den Menschenrechten als auch im völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrecht begründet ist. Dabei ist dieses Recht, so meint er, auf die Anwendung von Gewalt gegenüber der israelischen Armee in den besetzten Gebieten beschränkt. Wieso soll sich dieses Recht nicht auf den Kampf gegen die israelische Armee überhaupt beziehen? Schließlich führt diese Armee – neben ihrer Politik der ethnischen Säuberung im Westjordanland – seit vielen Jahren immer wieder Krieg gegen die Menschen im Gazastreifen: 2005, 2008/09, 2014, 2021, 2023ff.

In diesem Zusammenhang will ich auch festhalten, dass dem Buch eine ausreichende politische Bewertung der Palästinensischen Autonomiebehörde fehlt, der Ambos vor allen anderen Kräften das Recht zuspricht, im Namen des palästinensischen Volkes zu handeln (und auch das Recht auf bewaffneten Widerstand in Anspruch zu nehmen), weil sie ja völkerrechtlich anerkannt sei (auch wenn Ambos einräumt, dass der „formale Repräsentant“ PLO „unter einem erheblichen Legitimationsdefizit leidet“). Eine in sich schlüssige politische Analyse der Möglichkeiten palästinensischen Widerstands (ein Thema, das der Autor sich zugegebenermaßen nicht vorgenommen hat) muss deutlich machen, dass im Fall Israel/Palästina die Verfolgung des bewaffneten Kampfs nur in eine Sackgasse führt.[11] Ein Ausweg kann nur der politische Weg und der Druck von außen sein, wie er vor allem über die zivilgesellschaftliche Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) verfolgt wird.[12]

Trotz dieser zwei politischen Einwände bzw. Hinweise auf Punkte, die meines Erachtens fehlen, ist dieses Buch uneingeschränkt zu empfehlen und zwar vor allem deswegen, weil es gute Recherchearbeit mit einwandfreier juristischer Argumentation verbindet und nachweist, was der Autor im Rahmen seiner Schlussfolgerung ausführt: „Die in diesem Zusammenhang ausgedrückte moralische Empörung über die deutsche Gazapolitik kann man skandalisieren, doch damit bestraft man den Boten, statt sich mit der Botschaft – der Frage nach der deutschen Beteiligung an israelischem Unrecht – auseinanderzusetzen. Die weit über das Völkerrecht hinausreichenden kontraproduktiven Folgen der Staatsräson als einer politischen Doktrin sind im Übrigen in einem Expertenpapier erläutert worden, an dem auch der Verfasser mitgewirkt hat…“ (S. 168)[13]


[1] Gesetzesantrag des Landes Hessen, Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel, Bundesrat-Drucksache 227/26 vom 23.04.2026, S. 9 (Initiative des Landes Hessen 2026): https://dserver.bundestag.de/brd/2026/0227-26.pdf

[2] https://www.bundestag.de/resource/blob/986248/Stellungnahme-Conen_DAV.pdf

[3] Siehe dazu im Besonderen die schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Elisa Marie Hoven: „Sachverständigenanhörung zu BT Drs. 20/9310 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung. von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze.“
Oder auch Wissenschaftlicher Dienst 2023: https://www.bundestag.de/resource/blob/990186/WD-3-156-23-WD-7-111-23-pdf.pdf
Sowie die aktuelle Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes zu der im Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorlage: „Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts des Staates Israel Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung“: https://www.bundestag.de/resource/blob/1182798/WD-3-064-26.pdf

[4] Kai Ambos: „Staatsräson als Strafgrund. Zur vorgeschlagenen Erweiterung der Volksverhetzung“, Verfassungsblog, 4. Mai 2026.

[5] Quelle: https://verfassungsblog.de/israel-volksverhetzung-leugnung-meinungsfreiheit/

[6] Mehr zu diesem Thema: Beschluss der Koordination der ISO vom Mai 2023: „Wider die deutsche Staatsräson“.

[7] Siehe dazu den Beitrag von Iris Hefets „Schweigen und Schuld. Psychologische Mechanismen im Umgang mit dem Genozid in Gaza“ (Vortrag vom 28. Juni 2025), Sozialistische Zeitung, Juli/August 2026.
Zur Erläuterung: Eine Jüdin (in dem Fall Iris Hefets) wird bei einer Gaza-Solidaritäts-Demonstration von deutschen Polizisten festgenommen. Dies geht in die Statistik der antisemitischen Vorfälle in Deutschland ein. Es heißt, sie habe die Polizei antisemitisch angegriffen.

[8] Konrad Adenauer im Interview mit Günter Gaus, 29. Dezember 1965 (ausgestrahlt im ZDF am 4. Januar 1966).

[9] Mehr dazu unter Jakob Schäfer:„Assoziierungsabkommen EU-Israel aufkündigen!“, in: die internationale, Nr. 4, Juli/August 2024.

[10] Kai Ambos, Staatsräson nach Gaza. Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht, am 28. Mai 2026 erschienen im Campus Verlag, 259 Seiten, 32 Euro, ISBN 978-3-593-52260-9.

[11] Siehe https://intersoz.org/wider-die-deutsche-staatsraeson-fuer-ungeteilte-internationalistische-solidaritaet/

[12] Arne Andersen: „BDS als Kampfmittel des palästinensischen Widerstandes“, in: die internationale, Nr. 2, März/April 2026.

[13] Kai Ambos bezieht sich hier auf: Muriel Asseburg/Philip Holzapfel et al: Jenseits der Staatsräson: Wie historische Verantwortung, strategische Interessen und Völkerrecht in Einklang gebracht werden können. Expertenpapier für eine nahostpolitische Wende, 2.10.2025.

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