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Innenpolitik

aus der “Liste der Grausamkeiten”: die Rente – Der neue Hartz heißt Rürup

Von Kurt Riedel | 01.07.2003

„Am 24. April 2003 hat Bert Rürup, Vorsitzender der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme, die Vorschläge der Arbeitsgruppe “Rentenversicherung” vorgestellt. In einer ersten Stellungnahme dankte die Bundesregierung der Kommission für die geleistete Arbeit. Bundessozialministerin Ulla Schmidt nannte vor allem die Anhebung der Rentenaltersgrenze einen gangbaren Weg”.

„Am 24. April 2003 hat Bert Rürup, Vorsitzender der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme, die Vorschläge der Arbeitsgruppe “Rentenversicherung” vorgestellt. In einer ersten Stellungnahme dankte die Bundesregierung der Kommission für die geleistete Arbeit. Bundessozialministerin Ulla Schmidt nannte vor allem die Anhebung der Rentenaltersgrenze einen gangbaren Weg”.

Mit dieser Meldung startet die Bundesregierung auf ihrer Internetseite den Bericht über die Ergebnisse der Rentenversicherungsarbeitsgruppe der Rürup-Kommission, in der es nach Aussage von Bert Rürup eine überaus große Menge von unstrittigen Gemeinsamkeiten und nicht mehr als ein bis zwei Gegenstimmen gegeben hat. So locker berichtet man über eines der Vorhaben, das zu einer weiteren Demontage bisheriger Sozialstandards führen soll. Zynisch und entlarvend zugleich in diesem Zusammenhang auch die Sprache der Planungsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion, die bei der Rentenversicherung „nachjustieren" will. Welche Bereiche sollen nun „nachjustiert" werden?

Da ist zum einen die stufenweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre, betroffen davon die Jahrgänge 1946 und jünger. JedEr mit halbwegs klarem Blick auf die realen Verhältnisse in den Betrieben und Verwaltungen weiß, dass der Vorschlag wohl kaum zu einer Anhebung des tatsächlichen Rentenzugangsalters führen soll, sondern lediglich zu weiteren Rentenabschlägen von 7,2%. Dies wohl wissend, schlägt die Kommission konsequenterweise auch gleich vor, „Ausweichtendenzen entgegenzuwirken" und die Regelungen bei den Erwerbsminderungsrenten entsprechend zu verändern.

Seit der Rentenreform von 2001, die mit dem Namen Riester verbunden ist, gilt als Dogma dass die Belastung der „Arbeitgeber" aus der Rentenversicherung 11% nicht übersteigen darf. Deshalb war seinerzeit die zusätzliche kapitalgedeckte private Altersvorsorge eingeführt worden, die stufenweise bis auf maximal 4% der Bezüge der Beitragsbemessungsgrenze ansteigen soll. Diese private Altervorsorge war aber auch in die Anpassungsformel der laufenden Altersrenten aufgenommen worden. Bei der diesjährigen Anpassung der Renten wirkt sich der Riester-Faktor erstmals negativ auf die Erhöhung der Renten aus. Die Lohnsteigerungen des Vorjahres werden wegen des Altersvorsorgeanteils von 0,5% lediglich zu knapp zwei Drittel an die Rentner weitergegeben.

Die Berücksichtigung des Altersvorsorgeanteils wird damit begründet, dass die hierfür aufzuwendenden Beträge das verfügbare Einkommen der Arbeitnehmer schmälern und somit wie bei Rentenbeistragserhöhungen an die Rentner weitergegeben werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich alle Rentenversicherungspflichtigen private Vorsorge betreiben (2002 waren es jedoch nur rund 10%). Selbst wenn sich – was nicht der Fall ist – kein einziger Arbeitnehmer auf die Privatvorsorge einließe, wird bei jeder Rentenanpassung so getan, als ob alle Arbeitnehmer eine zusätzliche und bis 2009 steigende Abgabenlast für Privatvorsorge trügen, wobei die staatliche Förderung nicht abgezogen wird. Das alles reicht offenbar noch immer nicht, weshalb die Rürup-Kommission weiter nachjustiert. Im Mehrheitsvotum heißt es hierzu: „Als Ansatzpunkt für Maßnahmen zur Dämpfung des Beitragssatzanstiegs bietet sich neben einer Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor allem das Verfahren zur Anpassung der Renten an. Vor diesem Hintergrund schlägt die Arbeitsgruppe eine Modifikation der Anpassungsformel vor. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher einen „Nachhaltigkeitsfaktor". Über diesen wird bei der Bestimmung der Anpassungssätze die Entwicklung der Relation von Rentnern zu Beitragszahlern berücksichtigt."

Kern des Nachhaltigkeitsfaktors ist die Veränderung des Rentnerquotienten, d.h. des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern. Gewichtet wird die Veränderung des Rentnerquotienten zusätzlich mit einem Faktor Alpha, dessen Höhe derzeit mit 0,25% veranschlagt wird. Dieser Wert leitet sich aber einzig und allein aus dem Beitragsatzziel von 11% für die Arbeitgeber ab. Bei aller Ausgefeiltheit handelt es sich bei dem Faktor um eine jederzeit manipulierbare politische Setzung. Insgesamt beruht der Nachhaltigkeitsfaktor auf der von Rot-Grün angestrebten grundlegenden Ersetzung einer bruttolohnbezogenen und lebensstandardsichernden Rente durch eine allein an den zu erwartenden gedeckelten Einnahmen orientierten Rente.

Wäre der Nachhaltigkeitsfaktor bereits für die Rentenanpassung 2003 zu berücksichtigen gewesen, so betrüge der Anpassungssatz statt 1,04 Prozent nur 0,58 Prozent. Statt zu zwei Dritteln hätten die Rentner nur zu einem Drittel an der Lohnerhöhung im Jahr 2002 teilgehabt. Der langjährige Vorsitzende des Sozialbeirats, Professor Winfried Schmähl, hat mit seiner Äußerung gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung am 6.6.03 recht, wenn er sagt, ein heute jüngerer Durchschnittsverdiener könne nach 34 Jahren Beitragszahlung künftig nur noch mit einer Rente in Höhe der beitragsfreien steuerfinanzierten Sozialhilfe rechnen.

Dies alles wird flankiert von der aktuellen Diskussion, ob die RentnerInnen zukünftig die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung alleine bezahlen sollen, und der ständig wieder auflebenden Idee, der schwächelnden Riester-Rente dadurch aufzuhelfen, dass sie zur gesetzlichen Pflicht gemacht wird. Die Phantasie für Einschnitte zu Lasten der Lohnabhängigen und RentnerInnen scheint angesichts der aktuellen politischen und ökonomischen Konjunktur nahezu grenzenlos geworden zu sein (siehe auch „Gesundheitsreform")

Aus dem Blick verloren gegangen zu sein scheint aber auch die Erkenntnis, dass die Veränderung im Rentenbereich ein seit Jahrzehntes betriebenes Projekt der Weltbank und neoliberaler Theoretiker ist. Rund um den Erdball, vor allem aber in Lateinamerika, den Ländern des ehemaligen Ostblocks, Asiens und jetzt verstärkt Westeuropa hat die Weltbank theoretischen und praktischen Einfluss genommen auf die teilweise oder völlige Ersetzung von umlage- oder steuerfinanzierten Rentensystemen durch kapitalgedeckte Systeme. Die Veröffentlichungsliste der Bank zu diesem Thema im Internet umfasst dutzende Seiten. Und teilweise in Vergessenheit geraten ist auch der erste große von der Weltbank und ihren Ökonomen begleitete Feldversuch am lebenden Organismus in Sachen Rente im Chile des Schlächters Pinochet, dessen verheerende Folgen für breite Teile der Bevölkerung zwischenzeitlich immer deutlicher werden.

In einer jüngeren Veröffentlichung der Weltbank wird sogar die teilweise Kapitaldeckung der Altersvorsorge als ein gutes Argument gegen die Angst vor Globalisierung bei den jüngeren Generationen gesehen, weil so der Blick für die Rolle des Kapitals und die Notwendigkeit seiner rentierlichen Anlage anschaulich vor Augen geführt werde. So werde der einseit
ige Blick der Beschäftigten auf höhere Einkommen und sichere Arbeitsplätze zurechtgerückt. Alles zusätzliche Gründe, den geplanten Maßnahmen verstärkt entgegenzutreten.

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