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Ökologie

Atomkonzerne enteignen und vergesellschaften!

Von Ingrid Kohlhas | 28.04.2015

Am 4. 3. 2015 kam auf 3Sat im Rahmen des Wissenschaftsmagazins „nano“ ein Fernsehbericht, dessen wesentliche Aussagen hier zusammengefasst werden sollen.

Die Energieversorgungsunternehmen versuchen systematisch, auf Kosten der Gemeinschaft Extraprofite einzufahren. Das Grundprinzip: Hier sollen die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert werden.

Nach 40 Jahren Krieg der Atomkraftgegner­Innen gegen die Atomindustrie und vielen verlorenen Schlachten (und einigen gewonnenen Schlachten, I. K.) soll jetzt die Nachkriegsordnung in einer Prozessflut der Energieversorgungsunternehmen (EVU) gegen Bund und Länder festgezurrt werden. Alle, auch die Atomkraftgegner­Innen, zahlen im wahrsten Sinne des Wortes für die unberechenbaren Folgen der Kernenergie.

E.ON antwortet hierzu auf eine Interviewanfrage:

„Es gibt keine Gesamtstrategie von E.ON im Zusammenhang mit den Klagen im Kernenergiebereich. Wir prüfen bei jeder staatlichen Maßnahme, ob sie rechtlich zulässig ist, und nehmen – soweit dies erforderlich ist – unsere verfassungsrechtlichen Rechte wahr.“

Da die Bundesregierung vor Fukushima die Restlaufzeiten von Kernkraftwerken verlängert hatte, klagen die Energieriesen E.ON, RWE und Vattenfall gegen die Bundesregierung auf Schadenersatz wegen entgangener eingeplanter Gewinne. Sie fordern die Brennelementesteuer von 8 Milliarden Euro, die sie im Gegenzug zu den Laufzeitverlängerungen zahlen mussten, vom Bund zurück. Gegen dieses Ansinnen hat der Bund Rückendeckung von der EU erhalten.

Vattenfall klagt vor einem US-Schiedsgericht auf eine Entschädigung von 4,7 Milliarden Euro. E.ON meldet Ansprüche von 8 Milliarden Euro an.

Eine von der hessischen Landesregierung angeordnete Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks in Biblis führte zu einer 3-monatigen Stilllegung. Das Kernkraftwerk Biblis wurde danach nicht erneut in Betrieb genommen.

In diesem Zusammenhang gelang es RWE in erster Instanz, gerichtlich eine Forderung von 236 Millionen gegen das Land Hessen erfolgreich zu erheben.

Da es angeblich keine neuen technischen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Endlager Gorleben gebe, sondern das Aus für das Endlager politische Gründe habe, fordern die Energieriesen die Finanzierung der dadurch entstandenen Mehrkosten durch die Politik.

E.ON dazu: “Es gibt keinen gutachterlichen Nachweis, wonach die Anlage nicht geeignet ist. Die Schließung des Zwischenlagers und die alternative Zwischenlagerung sind danach rein politisch motiviert. Die Finanzierung muss daher auch von der Politik sichergestellt werden.“

Das Märchen vom billigen Atomstrom

Eine Kilowattstunde Atomstrom eines abgeschriebenen Kernkraftwerks kostet 1ct bei einem Erdölkraftwerk sind es 15ct.

Svantje Küchler (Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft) rechnet dagegen vor, dass seit 1970 die Kernenergie 200 Milliarden Euro an Finanzhilfen und Steuervergünstigungen erhalten hat. Hinzu kommen Gewinne aus dem Verkauf des Atomstroms in „guten Jahren“ von bis zu 8 Milliarden Euro.

Das Märchen von den sicheren Rücklagen

Der Abbau eines KKW (Kernkraftwerks), zu dem die Betreiber per Gesetz verpflichtet sind, kostet 1,5 Milliarden Euro. Hierfür haben die Betreiber von Kernkraftwerken 37 Milliarden Euro Rückstellungen gemacht. Dieser Betrag berücksichtigt jedoch nur die Kosten für den Fall, dass nichts Unvorhergesehenes passiert.

Wolfgang Irrek, Professor für Energiesysteme und Energiewirtschaft an der Ruhr-Universität in Bottrop, weist daraufhin, dass der Abbau des KKW Stade aufgrund von Kontaminationen im Sockelbereich erheblich teurer ist. Würden die Rückstellungen der Energieunternehmen einen Risikozuschlag für solche „unvorhergesehenen“ Fälle enthalten, wie dies zum Beispiel in der Schweiz der Fall ist, müssten die Rückstellungen statt 37 Milliarden Euro 90 Milliarden Euro betragen.

Die Rückstellungen von 37 Milliarden Euro sind nicht insolvenzsicher. Sie wurden nämlich nicht in einen sicheren Fonds eingezahlt, sondern dienen der Refinanzierung der Unternehmen. Es gibt keine Zuordnung zwischen bestimmten Vermögenswerten und den Rückstellungen.

Berücksichtigt man, dass die Unternehmen diese 37 Milliarden Euro in ihren Unternehmen reinvestiert haben und nicht in einen sicheren Fond einzahlen mussten, wären diese Rücklagen bei konservativer Rechnung von 3 % Jahreszinsen auf 80 Milliarden Euro angewachsen. Die Rückstellungen haben also den Unternehmen eine zusätzliche Rendite eingebracht.

Das Märchen von der Stiftung

E.ON hat eine Stiftung vorgeschlagen. Nach diesem Vorschlag sollen die Einnahmen, die aus den Restlaufzeiten der KKW erwirtschaftet werden, an den Staat gehen und der übernimmt dafür die unberechenbaren Folgekosten der Atomenergie. Die Ewigkeitskosten müssen somit die Steuerzahler blechen, die dann auch noch ein Interesse an möglichst langen Restlaufzeiten haben müssen, die aber wiederum die Folgerisiken und Folgekosten vergrößern.

E.ON glaubt, mit einem solchen Vorschlag die Öffentlichkeit für dumm verkaufen zu können, obwohl sogar der Endlagerkommission des Bundestages dämmert, dass die Rücklagen der Energieunternehmen nicht ausreichen, um die Folgekosten der Nutzung der Kernenergie zu begleichen.

Mein Kommentar: Was ist also mehr angebracht, als endlich die Atomkonzerne zu enteignen und zu vergesellschaften?

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