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Palästina

Assoziierungsabkommen EU-Israel aufkündigen!

Von Jakob Schäfer | 16.06.2026

Einige Staaten boykottierten den European Song Contest (ESC), weil sie nicht tatenlos dem Völkermord im Gazastreifen zusehen wollen. Viel wichtiger wäre die Aufkündigung des Assoziierungsabkommens der EU mit Israel.

Die EU und Israel haben im Jahr 2000 ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet, das Israel einen privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt und zu EU-Programmen wie Horizon Europe verschafft. Mehr als 28 Prozent der israelischen Exporte gehen in die EU.

Aufgrund des Völkermords im Gazastreifen und der Politik ethnischer Säuberung im Westjordanland ist die Kündigung (bzw. mindestens das Aussetzen) dieses Abkommens angesagt, denn im Artikel 2 des Abkommens ist festgelegt, dass beide Setien der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet sind.

Doch einige EU-Länder, allen voran die BRD, weigern sich, diesem Schritt zuzustimmen. Derweil drangsalieren weiterhin rechtsradikale Siedler und die Armee die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland. Felder werden verwüstet und jede Woche werden Palästinenser:innen von Siedlern ermordet (seit Oktober 2023 sind es schon mehr als 1100), ohne dafür belangt zu werden. Gleichzeitig wird immer mehr Land annektiert.

Im Gazastreifen mit der Blockade ausreichender Hilfslieferungen und dem fast täglichen Erschießen wehrloser Zivilist:innen sieht es noch schlimmer aus. Allein seit Verkündung des „Waffenstillstands“ vom 10. Oktober 2025 und bis zum Zeitpunkt der Beratungen der EU-Außenminister im Mai 2026 hat die israelische Armee im Gazastreifen 730 Palästinenser:innen erschossen. Hunderte sind allein seit Oktober 2025 aufgrund fehlender medizinischer Versorgung gestorben.

EU-Außenminister beraten und beraten

Die Außenminister der EU-Staaten „beraten“ zu dieser Frage seit über einem Jahr. Am 20. Mai 2025 hatten 17 der 27 Außenminister der EU-Mitgliedstaaten dafür gestimmt, das Abkommen aufgrund der Vorgänge in Gaza zu überprüfen oder aussetzen zu lassen. Selbst die EU-Kommission hatte Probleme, die Fortführung des Abkommens zu rechtfertigen und hatte am 17. September 2025 eine teilweise Aussetzung des Abkommens sowie Sanktionen gegen einzelne israelische Regierungsmitglieder und Siedler empfohlen. Doch Deutschland gehörte neben Österreich, Italien, Tschechien und Ungarn zu den Ländern, die diese Maßnahme ablehnten. Am 10. Mai 2026 berieten die EU-Außenminister erneut, aber sie kamen nicht weiter, weil vor allem Deutschland und Italien das Assoziierungsabkommen nicht aussetzen wollen. Würde mindestens eines dieser beiden Länder – Italien oder Deutschland – dem Aussetzen zustimmen, würde es für eine qualifizierte Mehrheit und damit mindestens für eine teilweise Aussetzung des Abkommens reichen. Doch es gibt wohl nichts Wichtigeres als die „deutsche Staatsräson“.[1]

Alle möglichen Menschenrechtsorganisationen fordern die Aussetzung des Abkommens. Amnesty international in Deutschland, Human Rights Watch Deutschland und Oxfam Deutschland forderten am 10. Mai, die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens zu beschließen. Sie stützen sich darauf, dass der Internationale Gerichtshof bereits im Juli 2024 festgestellt hat, dass Drittstaaten und Institutionen völkerrechtlich verpflichtet sind, eine durch rechtswidrige Besatzung entstandene Situation weder anzuerkennen noch zu unterstützen. Um dem gerecht zu werden, gehört explizit auch die Aussetzung von Handelsabkommen und Kooperationen.

„Deutschland sollte nicht länger dazu beitragen, dass Israels Gräueltaten folgenlos bleiben. Stattdessen sollte sich Außenminister Wadephul der Mehrheit der EU-Staaten anschließen und die überfälligen Schritte mittragen: die Aussetzung des Abkommens, ein Verbot des Handels mit illegalen Siedlungen sowie ein Ende sämtlicher Waffenlieferungen nach Israel“, sagte Philipp Frisch, Direktor von Human Rights Watch Deutschland.

Artikel 2 des Assoziierungsabkommens der EU mit Israel schreibt vor, dass „die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens (…) auf der Achtung der Menschenrechte ([…] [beruhen], von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind.“

Bürgerinitiative auf EU-Ebene

Dass die EU-Kommission wenigstens minimal aktiv wurde, hat einen klaren Hintergrund. Zum einen ist eine Mehrheit der EU-Bevölkerung davon überzeugt, dass Israel im Gazastreifen Völkermord begeht; die EU-Kommission will sich nicht auf Dauer unglaubwürdig machen und will wenigstens den Schein einer korrekten Haltung an den Tag legen. Zum anderen – und das mag im Mechanismus der EU die wichtigere Rolle spielen – unterstützen inzwischen mehr als ein Million Menschen eine Bürgerinitiative, was mehr ist als eine Petition. (Gemessen an der Bevölkerung gibt es besonders viele Unterstützer:innen in Irland.) Die EU-Kommission muss sich damit auseinandersetzen.[2] Die Initiative war im September 2024 von mehr als 160 Organisationen gestartet worden und gründet sich unter anderem auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs.

Dort wurde festgestellt, dass Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten (Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem) systematische Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts begeht, darunter das Verbot der gewaltsamen Verlegung. Das Gutachten kam auch zu dem Schluss, dass Israel das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung unterdrückt und das Verbot der gewaltsamen Gebietsübernahme verletzt hat.

Nach den internationalen Standards der Menschenrechte und dem humanitären Völkerrecht gelten diese Verstöße als schwerwiegend. Sie sind unvereinbar mit der Menschenrechtsklausel (Artikel 2) des Assoziierungsabkommens, in der die Achtung der Menschenrechte und demokratischer Prinzipien als „wesentlicher Bestandteil“ des Abkommens festgelegt ist. Die Aussetzung des Abkommens aufgrund der Verletzung der Menschenrechtsklauseln des Abkommens durch Israel ist eine „Verpflichtung der EU, ihren eigenen Grundsätzen und Werten treu zu bleiben“, heißt es in der Initiative.[3]

Die Solidaritätsbewegung darf nicht lockerlassen und sollte die Initiative (es ist gewissermaßen ein Volksbegehren) weiter bekannt machen und alle nur denkbaren Veranstaltungen dazu nutzen, um auf die eklatante Komplizenschaft der Bundesregierung mit der völkermörderischen Politik der israelischen Regierung hinzuweisen. Nicht nur die Waffenlieferungen aus Deutschland an Israel müssen endlich gestoppt werden (die übrigens beständig auch im Krieg gegen den Libanon eingesetzt werden). Auch das Assoziierungsabkommen EU-Israel muss aufgekündigt werden.


Erscheint in die internationale, 4/2026


[1] Mehr dazu unter Jakob Schäfer und Michael Weis: Wider die deutsche Staatsräson, https://www.inprekorr.de/632-pal-sr.htm

[2] Mit einer EU-Bürgerinitiative (EBI) können Unionsbürger erzwingen, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen in zwölf Monaten insgesamt eine Million gültige Unterstützungsbekundungen in sieben EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden.

[3] Die deutsche Fassung des Volksbegehrens findet sich hier: https://www.eccpalestine.org/aussetzung-des-assoziierungsabkommens-eu-israel/

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