In der Tarifrunde Nahverkehr gibt es erste Ergebnisse. Ver.di hat es zwar geschafft, die Laufzeiten der Tarifverträge in den Landesverbänden zu vereinheitlichen und damit auch in allen Bundesländern Forderungen aufstellen. Da aber in jedem Bundesland andere Inhalte geregelt sind, sind die bisher erzielten Ergebnisse auch sehr unterschiedlich. So sind z.B. in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen zuerst die Einkommen der Beschäftigten zu regeln, während in anderen Landesbezirken wie NRW z. B. die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst (ÖD) Bund und Kommunen bezahlt werden und deswegen zuerst Forderungen zu den Arbeitsbedingungen aufgestellt wurden. Es gibt aber auch ein Mix aus beidem wie z. B. in Berlin, wo es sowohl um die Bezahlung als auch um Urlaub, Ruhezeiten und Arbeitszeiten ging.
Dabei muss auch bedacht werden, dass es Ziel von ver.di ist, über die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu machen. Da viele Beschäftigte in den nächsten Jahren in Rente gehen werden, und wegen der ziemlich hohen Fluktuation in der Branche gibt es einen riesigen Bedarf an neuen Beschäftigten. Das weitergehende Ziel ist der Ausbau des ÖPNV in Anbetracht der zunehmenden Klimaveränderungen, damit der zerstörerische Individualverkehr verringert werden kann.
Unter den gegebenen Bedingungen in eine solche Tarifrunde zu gehen, bedeutet für die Gewerkschaft, dass sie sich auf jeder Ebene (Bund, Länder, Kommunen) den Sparhaushalten entgegenstellen muss. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung aus CDU-CSU und SPD seid langem die Parole ausgegeben hat, dass in Deutschland länger gearbeitet werden muss. Die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung und nach längeren Ruhephasen steht diesem Ansinnen konträr entgegen.
Erste Abschlüsse
Bis heute gibt es in sieben von 16 Bundesländern einen Abschluss. Diese Abschlüsse wurden oft erst nach mehrmaligen „Warnstreiks“ erreicht, die in der Spitze bis zu 4 Tagen anhielten. Bei allen Verhandlungen stellten die Vertreter:innen der Verkehrsunternehmen erst einmal auf stur, wenn sie „Angebote“ gemacht haben, dann waren es Forderungen nach Verschlechterungen. Konkrete Verhandlungen fanden oft erst statt, nachdem es ver.di durch die Häufigkeit der Streiks gelungen ist, den Druck auf die Arbeitgeber so zu erhöhen, dass sie bereit waren, in ernsthafte Verhandlungen über die Forderungen einzutreten.
Anhand von drei Beispielen für die Abschlüsse möchte ich zeigen, wie unterschiedlich Forderungen und Abschlüsse gewesen sind. Deswegen werde ich es keine generelle Einschätzung der Ergebnisse vornehmen.
Die lange Laufzeit von 4 Jahren erklärt sich aus der Thematik der Tarifverträge. In anderen Branchen werden solche Inhalte in Manteltarifverträgen vereinbart. Die sind in fast allen Branchen hart umkämpft, und die positiven Errungenschaften müssen oft mit Zähnen und Klauen verteidigt werden. Hinzu kommt, dass Veränderungen auch betrieblich durch Betriebsräte umgesetzt werden müssen. Es ist anders als bei Lohnerhöhungen: Diese müssen von den Unternehmern umgesetzt werden. Dies ließe sich zwar auch in in diesem Fall in Tarifverträgen anders regeln, ist aber kaum irgendwo Realität. Das hat auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz zu tun, das den Betriebsräten Mitbestimmung bei der Personalplanung, der Verteilung der Arbeitszeit bei der Urlaubsplanung usw. einräumt.
Baden-Württemberg
Nun zu den Abschlüssen. Als erstes möchte ich den Abschluss in Baden-Württemberg vorstellen. Mit diesem Abschluss, der am 10. März als erster erzielt worden ist, zeigte sich nicht nur die Gewerkschaft, sondern auch der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) zufrieden. Das Ergebnis berücksichtige die angespannte finanzielle Lage vieler Kommunen und würde gezielte Verbesserungen bei Zuschlägen zu besonders belastenden Arbeitszeiten erreichen. Von ver.di wurde betont, dass mit dem Tarifergebnis alle wesentlichen noch bestehende Ungerechtigkeiten bei Zuschlägen und Eingruppierungen behoben werden.
Im einzelnen ist vereinbart worden:
► Der Nachtzuschlag steigt auf auf 25 %.
► Die Zeitspanne für Samstagszuschläge wird ab Juni 2026 ausgeweitet.
► Der Samstagzuschlag steigt bis 2028 schrittweise auf 20 %.
► Alle Zuschläge werden bis 2029 stufenweise erhöht.
► Die Bezahlung von Überstunden wird bis 2030 schrittweise verbessert, danach wird sie individuell gestaltetn.
► Ab 2029 gilt tariflich eine Mindestruhezeit von 10,5 Stunden.
In Baden-Württemberg ist zum ersten Mal die lange Laufzeit von vier Jahren vereinbart worden. Dadurch wurden die anderen Tarifverhandlungen belastet – alle, die abgeschlossen haben, haben diese Regelungen übernommen…
Wie wir noch sehen werden, ist dieser Abschluss einer der schlechteren Sorte. Es ist also kein Wunder, dass der KAV damit zufrieden ist.
Zu dem Ergebnis in Baden-Württember sei noch Jan Bleckert, der Verhandlungsführer von ver.di, zitiert: „Wir haben diese Tarifrunde mit einem hohen Maß an Verantwortungsbereitschaft geführt. Dank der hohen Streikbereitschaft ist es uns mit nur einem Streiktag gelungen, die Arbeitgeber dazu zu bringen, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen.“
Berlin
Als nächstes möchte ich das Ergebnis von Berlin vorstellen, das am 27. März in der sechsten Verhandlungsrunde erzielt worden ist. Es kann sehr übersichtlich präsentiert werden, im Folgenden stehen jeweils die Forderung und das Ergebnis gegenüber.
► 33 Tage Urlaub – 2027 31 Tage, 2028 32 Tage, 2029 33 Tage Urlaub
► Erhöhung Urlaubsgeld um 500 € – Ergebnis ab 2027100 € mehr
► Pro 100 Nachtstunden einen zusätzlichen Urlaubstag – ab 2028 Erhöhung des Nachturlaubs auf bis zu 5 Tage
► Mindestruhezeit von 11 Stunden – wurde erreicht
Es wurde vereinbart, dass über andere Forderungen weiter verhandelt wird bzw. dass das Thema in der Lohnrunde 2027 wieder aufgerufen wird. Außerdem gab es noch kleine materielle Verbesserungen der Zuschläge für besondere Arbeiten.
Dieses Ergebnis bedeutet für Beschäftigte einige wesentliche Verbesserungen, auch wenn es sich um Festschreibungen von gesetzlichen Regelungen handelt, wie die Mindestruhezeit von 11 Stunden. Daran ist erkennbar, dass solch eine Mindestruhezeit bisher im ÖPNV Berlin nicht gegolten hat. Die Urlaubsregelung ist vorbildlich: Gesetzlich gibt es 20 Urlaubstage; im Tarifvertrag ÖD Bund und Kommunen sind 30 Tage vorgesehen; im Berliner ÖPNV werden nun schrittweise 33 Tage erreicht.
Nordrhein-Westfalen
Zuletzt letztes möchte ich den Abschluss für NRW erwähnen, der am 26. März in der dritten Verhandlungsrunde erzielt worden ist.
Auch in NRW gibt es durchaus positive Regelungen, die eine deutliche Verbesserung bedeuten. Auch hier wurde Forderungen und Ergebnisse in einem Tarifinfo von ver.di einander gegenübergestellt.
► Die wöchentliche Arbeitszeit soll 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich gesenkt werden – die Arbeitszeit wird 2027 in zwei Schritten zum 1. Januar 27 und 1. Juli 2027 um eine Stunde gesenkt.
► Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten wird auf 11 Stunden fest gelegt – gilt ab 1.September 2026.
► Der Zuschlag für Sonntagsarbeit wird auf 40 % erhöht – ab 1. Januar 2027 gilt ein Zuschlag in Höhe von 30 %
► Der Freistellungsumfang für Gewerkschaftsarbeit wird auf 8 Tage erhöht – gilt ab 1. Januar 2027.
► Der Geltungsbereich wird auf kurzfristig Beschäftigte/Minijobs ausgeweitet – gilt ab 1. September 2026.
► Laufzeit 24 Monate – vereinbart wurden 48 Monate.
Darüber hinaus gab es Forderungen der Arbeitgeber die teilweise vereinbart wurden:
► Tarifvertragliche Regelung zur Personalgestellung – wurde vereinbart ab 1. Januar 2027 in kommunalen Unternehmen.
► Anreize der Arbeitgeber für ihre Attraktivität z. B. zur Personalgewinnung – wurde vereinbart ab 1. September 2026.
Darüber hinaus gab es mehrere Forderungen der „Arbeitgeber“, die nicht vereinbart wurden, wie z. B. dass der Nachtarbeitszuschlag erst ab einer Stunde später gezahlt oder dass der Zuschlag für den 24. und den 31. Dezember gestrichen wird.
Diese Tarifrunde geht jetzt wohl in die Endrunde. Die restlichen sechs Landesbezirke werden in naher Zukunft folgen. Alles zusammen ergibt ein buntes Bild. Für ver.di geht es darum, durch eine Erhöhung der Zuschläge und eine reale Entlastung durch mehr Freizeit die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies ist zumindest in Berlin und NRW erreicht worden. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Tarifbezirke dem folgen werden.
Die Möglichkeiten kommunaler Verkehrsunternehmen hängen von den finanziellen Mitteln ab, die von den Regierungen und Rathäusern zur Verfügung gestellt werden. Für den Ausbau des ÖPNV sind also gesellschaftliche Bewegungen, Bündnisse von Gewerkschafter:innen mit Aktivist:innen von sozialen Bewegungen und viel Druck auf Regierungen und Parlamente nötig.
02.04.2026