TEILEN
Feminismus

Von der Nützlichkeit einer Fatwa

Von Barbara Schulz | 01.03.2007

„Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und verstößt gegen die höchsten Werte des Islam“. Dieser Satz fiel im November 2006 in der Al-Azhar-Universität in Kairo und zwar von der höchsten Autorität des sunnitischen Islam.

„Die weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und verstößt gegen die höchsten Werte des Islam“. Dieser Satz fiel im November 2006 in der Al-Azhar-Universität in Kairo und zwar von der höchsten Autorität des sunnitischen Islam.

Vorausgegangen waren Diskussionen, ein Zwei-Minuten-Film, der eine Beschneidung dokumentierte, und Urteile von Ärzten über die Folgen der Beschneidung, aber auch theologische Debatten. Das Rechtsgutachten, das den Wert einer Fatwa hat, wurde von Großmufti Prof. Ali Goma,a unterzeichnet. Nun wird eine Fatwa die „grausame Unsitte“ nicht sofort verhindern, denn eine Tradition, die in Teilen der Bevölkerung fest verwurzelt ist, lässt sich nicht per Beschluss aufheben. Sie erleichtert aber die vielfältigen Bemühungen, da wo die Klitorisbeschneidung in den unterschiedlichsten Formen ausgeführt wird, die theologischen Begründungen zu verbannen.

Der einzige Hadith (überlieferter Ausspruch des Propheten), der die Beschneidung der weiblichen Genitalien begründet („Nimm ein wenig weg, aber zerstöre es nicht. Es ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt“), wird von islamischen Rechtsschulen z.T. nicht anerkannt und auch unterschiedlich interpretiert.
Ein Problem besteht aber ebenfalls darin, dass traditionell ältere „weise“ Frauen die Ausführenden sind. Sie genießen Autorität in der Gesellschaft und bestreiten damit einen Teil ihres Unterhalts. Auch in christlichen Gesellschaften werden Traditionen von Frauen weitergegeben. In Teilen Afrikas etwa gehen Mütter davon aus, dass die Heiratschancen ihrer Töchter durchaus vom Beschnittensein abhängen Und so bedarf es einer sorgfältigen Arbeit vor Ort, die auch die Männer einbezieht, um die Unversehrtheit der Mädchen zu bewahren.
Beschneidung in der Bundesrepublik?
Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu 30 000 beschnittene Frauen in Deutschland leben und etwa 4000 Mädchen von der Beschneidung bedroht sind. Die ist zwar als Körperverletzung strafbar, aber manche afrikanische Familien z.B. schicken die Töchter in den Schulferien ins Herkunftsland, um sie beschneiden zu lassen. Ärzte und Ärztinnen in Deutschland werden mit dem Problem bei Erkrankungen, spätestens bei Geburten konfrontiert. Weil Beschnittene dann durch Narbenöffnung bei der Geburt unterstützt werden müssen, aber besonders, wenn Frauen auf der Wiederherstellung des vorherigen Zustands beharren. Für Ärzte und Ärztinnen ein großes Problem, eine Körperverletzung „wiederherzustellen“.

Um einer Beschneidung vorzubeugen, müssen auch bei uns Vorkehrungen getroffen werden. Und dabei wäre es natürlich besser, Migrantinnen als Beraterinnen zu haben, um dem Anschein der Bevormundung durch die vermeintlich „höhere Kultur“ zuvor zukommen. Auch die Vorsorgeuntersuchungen sollten genutzt werden. Entscheidend ist hier nicht primär Bedrohung mit Strafe, sondern systematische Aufklärung, die durchaus auf Nachdenken und Nachfühlen, auf Empathie beruhen sollte.

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite