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Betrieb & Gewerkschaft

TTIP verhindern – gewerkschaftlichen Widerstand entwickeln

Von Politisches Sekretariat des RSB | 30.10.2014

Die Freihandelsabkommen TTIP, Ceta usw. (s. Artikel S. 6) stellen eine gewaltige Herausforderung dar, nicht nur für Gewerkschaften, aber für sie im besonderen. Denn gerade die Abschaffung von sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnissen zielt auf die Beseitigung nicht nur von Verbraucherschutzbestimmungen und Regelungen der Öffentlichen Daseinsvorsorge.

Es geht gerade auch um Arbeitsrechte, Sozialstandards usw. So droht eine Angleichung nach unten, nicht nur, aber auch bei den ILO-Kernarbeitsnormen, bei denen die USA beispielsweise nur zwei von acht Abkommen ratifiziert haben. Amerikanische Gewerkschaften befürchten deshalb, dass diese durch den geplanten Investitionsschutz auch in Zukunft nicht in den USA ratifiziert werden. Die Erfahrungen mit solchen Abkommen zeigen: Unternehmen können auf Grundlage des Investitionsschutzes sogar bestehende Umwelt-, Gesundheits- und Sozialstandards juristisch bekämpfen. Vorgesehen ist u. a.:

  • Spezielle Klagerechte für Investoren gegen Staaten im Rahmen des „Investor to State Dispute Settlement (ISDS)“ sollen die Umgehung des normalen Rechtswegs ermöglichen. Verhandelt wird dann geheim.
  • Ungenaue Definitionen von Ansprüchen der Investoren, wie „faire und gerechte Behandlungen“ oder Kompensation bei „indirekter Enteignung“ haben zur Folge, dass staatliche Regulierungen als Verstoß gegen diese Investorenansprüche gewertet werden können.
  • Staaten und Kommunen werden mit hohen Kosten für Entschädigungen und Gerichtsverfahren konfrontiert. Die BRD wird zur Zeit gerade (aus Gründen des Investitionsschutzes) von Vattenfall wegen des Atomausstiegs auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Auch RWE hat schon eine Klage eingereicht. In einem ähnlich Fall musste Ecuador dem US-Unternehmen Occidental eine Kompensation in Höhe von 1,77 Milliarden $ zahlen.


Schützenhilfe durch DGB-Führung

In skandalöser Weise ist die DGB-Führung am 18. 9. der Regierung beigesprungen, um die Gegner der Freihandelsabkommen TTIP und Ceta zu besänftigen (s. Artikel auf Seite 8). Dies können aktive Gewerkschafter­Innen nicht einfach hinnehmen.

Glücklicherweise ist mit der Aktion der DGB-Führung aber der gewerkschaftliche Widerstand nicht tot. Ver.di ist nach wie vor gegen diese Abkommen und die IGM schreibt am 18.9. 2014: „Bedenken von der IG Metall und anderen Gewerkschaften konnten in einem Konsultationsverfahren zum Investitionsschutzkapitel geäußert werden. Fakt ist jedoch, dass grundsätzliche Mängel nicht beseitigt wurden.“  „Wie das Abkommen derzeit angelegt ist, profitieren Wenige auf Kosten von Vielen.“

Druck machen

Aber auch die inhaltlich klare Positionierung der IGM hat noch nicht dazu geführt, dass sie sich dem Bündnis, „TTIP – nicht fair-handelbar“, in dem mehr als 70 Organisationen aktiv sind, angeschlossen hat. Das Bündnis hat zum europaweiten Aktionstag gegen TTIP am 11. Oktober aufgerufen.
Überall in den Gewerkschaften sollten wir also Druck machen, und zwar mit Protestresolutionen gegen den schändlichen Gefälligkeitsdienst der DGB-Führung. Vor allem aber für praktische Aktivitäten: Informationskampagnen, Kundgebungen, Demonstrationen, am besten auch in den Betrieben. Wenn das gelingt, dann ist der Spuk schneller vom Tisch als er vorbereitet wurde.

23. 9. 2014

Infos
Nähere Infos zu dem breiten Bündnis gegen die Freihandelsabkommen unter
http://www.ttip-unfairhandelbar.de/

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