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Betrieb & Gewerkschaft

„Tarifeinheit“ und EU-Agenda 2020: Wie Pest und Cholera

Von Heinrich Neuhaus | 11.02.2015

Anspruch des „Lissabon-Prozesses“ von März 2000 war es, die Europäische Union (EU) zur „wettbewerbsfähigsten Region der Welt“ zu entwickeln. Deutschland gab und gibt dabei den Vorreiter. Die Bundesregierung Schröder-Fischer (SPD und Grüne) brachte 2003 in diesem Sinne mit Unterstützung von CDU/CSU und FDP die „Agenda 2010“ auf den Weg. Anderswo waren zunächst eher weniger „Fortschritte“ zu verzeichnen.

Mit dem Beginn der „Euro-Krise“ 2008 hat sich jedoch die Lage grundlegend geändert. Seitdem können die Herrschenden auch in den anderen EU-Staaten unter dem Vorwand der Krisenlösung offensiver den Klassenkampf von oben organisieren. Merkels „Reform“-Mantra aus „Lösung der Staatsschuldenkrise“, „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ und „politischer Vereinheitlichung“ der Europäischen Union fasst den Kern der EU-Politik gut zusammen.

Billionenschwere Rettungsschirme für den Finanzsektor auf Kosten der arbeitenden Klassen, haushaltspolitische Entmachtung der Parlamente durch „Fiskalpakte" sowie die Errichtung einer De-facto-Diktatur der Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) bedeuten die schrittweise Umwandlung des bürgerlichen Parlamentarismus in eine „marktkonforme Demokratie“ (Merkel).

Der italienische Philosoph Giorgio Agamben merkte dazu an, dass „die Krise zum Herrschaftsinstrument geworden [ist]. Sie dient dazu, politische und ökonomische Entscheidungen zu legitimieren, die faktisch die Bürger enteignen und ihnen jede Entscheidungsmöglichkeit nehmen“ (FAZ vom 25. Mai 2013).

Die Bedeutung der Flächentarifverträge

Die im globalen Vergleich relative Stärke der europäischen Gewerkschaften resultierte aus der Durchsetzung und Weiterentwicklung von Flächentarifverträgen in verschiedenen Wirtschaftsbranchen. Durch sie werden etwa Entgelte und Arbeitszeiten zu verbindlichen Mindestbedingungen geregelt.
Nirgendwo sonst auf der Welt gibt es vergleichbare Tarifvertragssysteme mit überbetrieblichen Regelungen bis hin zur nationalen Ebene. Und nirgendwo sonst ist immer noch ein Großteil der Beschäftigten durch Tarifverträge relativ geschützt.

Allerdings sind ohne wirksames Streikrecht diese Tarifvertragssysteme weder zu verteidigen noch auszubauen. Mit anderen Worten: Eine wesentliche Existenzgrundlage von Gewerkschaften könnte zerstört werden.

Der Zweck des „Euro-Plus-Pakts“

In Großbritannien zerschlug die Bourgeoisie in der Ära Thatcher das Flächentarifvertragssystem in den 80er Jahren zugunsten betriebsbezogener Tarifverträge. Nach dem Kollaps des Stalinismus folgten ab 1990 auch osteuropäische Staaten diesem Weg.

Seit einiger Zeit strebt nun die EU in immer mehr Mitglieds-Staaten eine radikale Dezentralisierung der Tarifpolitik an. Die Troika fordert für die Kreditgewährung oder den Aufkauf von Staatsanleihen „Struktur-Reformen“ insbesondere auf dem Arbeitsmarkt. Durch Eingriffe in die Tarifautonomie konnten so bereits alte Flächentarifvertrags-Strukturen zerschlagen werden.

Der „Euro-Plus-Pakt“ von 2011 beinhaltet die „Reform“ der Lohn- und Tarifpolitik als zentralen Punkt. Einerseits die „Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“ vor allem durch Lohnkürzungen und Lohnstopps im öffentlichen Dienst. Andererseits die „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ durch eine Verringerung der „Lohn- und Lohnstückkosten“. Zudem sieht er eine „Reform“ der nationalen Tarifvertragssysteme vor, die den Kapitalisten Abweichungen nach unten bei veränderten wirtschaftlichen Bedingungen ermöglichen.

Ein Bericht der Europäischen Kommission

2012 benannte ein Bericht der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission konkreter, wohin die Reise gehen soll.

Um „beschäftigungsfreundliche Reformen“ beschleunigen zu können, müssten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: allgemeine Dezentralisierung der Tarifvertragssysteme, Einführung und Ausdehnung von Öffnungsklauseln für betriebliche Abweichungen von Flächentarifverträgen, Begrenzung und Abschaffung des „Günstigkeitsprinzips“ wonach von einem Tarifvertrag nur zugunsten der ArbeiterInnen abgewichen werden darf, sowie Beschränkung und Reduzierung der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Die „Reduzierung der Tarifbindung“ und die „allgemeine Reduzierung der Lohnsetzungsmacht der Gewerkschaften“ sind offen als Ziele benannt. Es geht der EU-Kommission also um die radikale Zerstörung der Flächentarifvertrags-Systeme und damit um die entscheidende Schwächung gewerkschaftlicher Gegenmacht.

Die Erpressung durch „Memoranden“

Die genannte Brüsseler Generaldirektion formuliert übrigens in diesem Sinn auch innerhalb der Troika gemeinsam mit EZB und IWF die Vorgaben für die nationalen „Struktur-Reformen“.

Staaten, denen die Troika Kredite aus dem Europäischen Rettungsfonds gewährt, müssen „Memoranden“ mit weitgehenden, überprüfbaren „Reform“-Verpflichtungen akzeptieren: Abbau von Hindernissen prekärer Beschäftigung, Ausbau des Niedriglohnsektors, Abschaffung des Kündigungsschutzes und vor allem Aushöhlung der jeweiligen Tarifvertragssysteme. Diese bereits früher vom IWF entwickelte Erpressungsmethode wurde bisher in Griechenland, Irland, Portugal sowie Spanien angewandt und soll jetzt unter anderem in Belgien und Italien durchgesetzt werden.

Die radikale Dezentralisierung der Tarifpolitik

Je nach länderspezifischer Situation wird die Troika-Strategie der radikalen Dezentralisierung der Tarifpolitik flexibel umgesetzt.

Sie beinhaltet vier Schwerpunkte:

  • Aushebelung landesweit geltender Tarifverträge, was bisher erst in wenigen EU-Staaten durchgesetzt worden ist. Beispielsweise konnte die Kapitalseite im spanischen Staat die Zahl der gültigen Tarifverträge in der Zeit von 2010 bis 2012 nahezu halbieren.
  • Ausdehnung betrieblicher Abweichungen von Flächentarifverträgen, die schon in vielen Ländern verwirklicht worden ist. Italien etwa hob nicht nur das Günstigkeitsprinzip auf, sondern legte damit auch den Vorrang betrieblicher Vereinbarungen fest.
  • Erschweren der verbreiteten Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen zum Beispiel in Portugal. Dadurch werden die Stabilität von Tarifvertragssystemen und eine hohe Tarifbindung angegriffen.
  • Auflösung des gewerkschaftlichen Verhandlungsmonopols. Auch nicht-gewerkschaftlichen Beschäftigtenorganisationen wird das Recht auf betriebliche Tarifvereinbarungen zugestanden.

Die geplante Aushebelung des Streikrechts

Um diese Folgen der 2010 verabschiedeten „Europa 2020“-Strategie („EU-Agenda 2020“) durchsetzen zu können, muss als flankierende Maßnahme logischerweise das Streikrecht der Gewerkschaften ausgehebelt werden.

2012 wurde der Entwurf des sogenannten Monti-II-Gesetzes bekannt. Es heißt dort, das Streikrecht sei nicht „uneingeschränkt“ und dürfe nicht den „freien Arbeitsmarkt“ in der EU behindern. Beispielsweise dürfe dann nicht gestreikt werden, wenn sich Beschäftigte gegen den Einsatz von Billigarbeit aus anderen EU-Ländern im Betrieb wehren wollten.

Die EU-Kommission wollte und will zudem die Rechtmäßigkeit von Tarifforderungen und Streiks davon abhängig machen, ob sie verhältnismäßig sind. Gerichte sollen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit durchführen.

Im selben Jahr 2012 – während der frühere „Agenda 2010“-Organisator und damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Steinmeier Bundeskanzlerin Merkel zur „Tarifeinheit“ drängte – warnte übrigens die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) die EU-Kommission davor, das Streikrecht anzutasten.

Um ihre Forderungen vollständig oder weitestgehend durchsetzen zu können, müssen Gewerkschaften streiken. Nach der geplanten EU-Regelung soll dies von Gerichten verboten werden können. Zum Beispiel, wenn Unternehmer meinen, eine Streikforderung ginge über den reinen Mindestschutz der Arbeiter­Innen hinaus.

Wo bleibt der europaweite Widerstand?

Die IG BAU hatte die Gefahr damals klar erkannt: „Das gilt ja für die meisten Tarifforderungen. Dann gäbe es keinen sozialen Fortschritt mehr[,] und wir hätten alle nur noch Löhne auf Hartz-IV-Niveau und die 48-Stunden-Woche. Damit würde die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie hier und überall in der EU total ausgehöhlt.“

Gleichzeitig gab und gibt es Bestrebungen in der EU, das Streikrecht in Bereichen wie Daseinsvorsorge, Verkehr, Gesundheit, Bildungswesen, Energieversorgung, Müllabfuhr und Telekommunikation einzuschränken. Dieses Vorhaben richtete und richtet sich keineswegs nur gegen Spartengewerkschaften, sondern gegen alle Gewerkschaften.

Im Zuge der geplanten Weiterentwicklung der Europäischen Wirtschaftsunion will die EU mit allen Mitgliedsstaaten verbindliche Verträge über „Struktur-Reformen“ abschließen. Vorbild hierfür sind – welcher Zufall – die Troika-„Memoranden“. Wenn die Zeichen nicht trügen, haben die Angriffe auf die Flächentarifvertrags-Systeme und das Streikrecht auch in West- und Nordeuropa längst begonnen.

Was hindert die europäischen Gewerkschaften und die Linke daran, sich diesen existenziellen Herausforderungen endlich zu stellen und für eine europaweit koordinierte Gegenwehr zu kämpfen?

Gegen Mobbing von Betriebsräten
Die Teilnehmer­Innen der ersten bundesweiten Konferenz "Betriebsräte im Visier – Bossing, Mobbing Co." haben dazu aufgerufen, den Widerstand gegen die zunehmende Bedrohung von betrieblich und gewerkschaftlich aktiven Kolleg­Innen zu verstärken. Deshalb haben sie am 11. Oktober 2014 einstimmig den Mannheimer Appell verabschiedet. Bitte unterstützt diese wichtige Initiative!
Der Text kann bei www.gegen-br-mobbing.de heruntergeladen und auch per E-Mail unterstützt werden (mannheimer.appell@gegen-br-mobbing.de).

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