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Betrieb & Gewerkschaft

Standortpolitik statt Tarifkampf

12.07.2016

In der letzten Avanti schrieben wir, dass „große Zweifel angebracht sind, dass die IGM diese Taktik [Tagesstreiks] wirklich voll einsetzen will“. Die zu erwartende Streiktaktik und vor allem das zu erwartende Ergebnis wurden sogar noch „unterboten“.

 

In der letzten Avanti schrieben wir, dass „große Zweifel angebracht sind, dass die IGM diese Taktik [Tagesstreiks] wirklich voll einsetzen will“. Die zu erwartende Streiktaktik und vor allem das zu erwartende Ergebnis wurden sogar noch „unterboten“.

Das Ritual blieb so wie seit vielen Jahren: ein paar harmlose Warnstreiks, dann ein schneller Abschluss, der dem Kapital nicht wehtut und allen Anforderungen an die Standortpolitik gerecht wird. Auch beim Schönrechnen des Ergebnisses (siehe Kasten) blieb die Gewerkschaftsführung ihrer Linie treu.

An den Kampfbedingungen und an der Mobilisierungsbereitschaft hat es nicht gelegen, dass nicht mehr erreicht wurde. Die Auftragslage in der Metall- und Elektroindustrie ist vergleichsweise gut und zumindest in den Großbetrieben liefen auch die Warnstreiks recht ansehnlich (insgesamt nahmen nach Gewerkschaftsangeben 760 000 Kolleg­Innen teil). Die Reden von der „Provokation der Arbeitgeber“ hatten einzig und allein das Ziel, eine stattliche Zahl von Kolleg­Innen für ein bis zwei Stunden vor die Tore zu bekommen. Und das Drohen mit Tagesstreiks sollte lediglich Gesamtmetall so beeindrucken, dass wirklich (wie innerhalb der Organisation kaum verheimlicht) die Runde noch vor Pfingsten abgeschlossen werden konnte, was dann auch geschah.

Was bedeutet das Ergebnis?

Der Abschluss ist auf verschiedenen Ebenen zu bewerten:

Erstens: Gefordert waren 5 % mit einer Laufzeit von einem Jahr. Das Ergebnis von bestenfalls 2,3 % (wenn auf ein Jahr umgerechnet) bedeutet, dass auch dieses Mal wieder der Abschluss bei weniger als der Hälfte der aufgestellten Forderung liegt. Damit verstärkt sich auch für die Zukunft die Erwartungshaltung der Kolleg­Innen, dass sie beim Aufstellen der offiziellen Forderung schon bis auf ein zehntel Prozent genau wissen, was nachher rauskommen wird. Denn von ihrem Kampf und einem wirklichen Kräftemessen hängt die Höhe des Abschlusses schon seit Langem nicht mehr ab.

So kommen dann zwar die Kolleg­Innen bei einem Aufruf zum Warnstreik – aus Disziplin und weil ja auch nicht wirklich viel Engagement von ihnen abverlangt wird – in den dafür bekannten Groß- und Mittelbetrieben vor das Werkstor. Aber wirklich überzeugt sind sie von solchen Aktionen immer weniger. Wenn es künftig bei einem Streikaufruf mal wirklich auf den engagierten Einsatz der Kolleg­Innen ankommt, dann wird – vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen – gegen eine große Skepsis anzukämpfen sein.

Zweitens: Mit diesem Abschluss werden die seit dem Pforzheimer Abkommen eingeführten Ausnahmeregelungen, also Abweichungen vom Flächentarifvertrag, zunehmend zur Regel. Zwar muss mit dem Abschluss vom 14. Mai die Abweichung durch die beiden Tarifparteien vereinbart werden (und nicht von Betriebsrat und Geschäftsleitung), aber die Logik wird aufrecht erhalten und verfestigt. So wurde in NRW vereinbart, dass Gespräche über eine weitere Differenzierung des Flächentarifs in der kommenden Tarifrunde geführt werden. Damit sollen Unternehmen mit „wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ unterstützt werden.

Statt also dem betrieblichen Unterlaufen der tariflichen Bestimmungen (etwa zu Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) den Kampf anzusagen, bekommt diese Logik verstärkten gewerkschaftlichen Segen.

Deutlicher als mit diesem mageren Abschluss und mit der Durchlöcherung des Flächentarifs kann die Standortpolitik der IGM nicht zum Ausdruck kommen. Und nur in dieser Logik sind die Worte des IGM-Vorsitzenden Jörg Hofmann zu verstehen, der erklärte, mit dem Abschluss vom 14. Mai setzte die IGM „ihren Kurs der verlässlichen Tarifpolitik fort.“
Konsequenzen
Für die Beschäftigten ist mit diesem Abschluss zwar kein Reallohnverlust verbunden, aber angesichts einer Teuerungsrate von mehr als einem Prozent und einem Produktivitätsfortschritt von mindestens 2 Prozent trägt er zu weiteren Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lohnquote bei. Politisch am verheerendsten aber ist die nicht genutzte Chance zur Durchführung von Tagesstreiks. Dafür hatte der Gewerkschaftstag im Herbst den Weg freigemacht. Würde dieses Druckmittel wirklich eingesetzt, dann könnten die Kolleg­Innen nach vielen Jahren endlich mal wieder die Erfahrung eines überbetrieblichen gemeinsamen Kampfes machen. Nicht nur könnten sie damit dem Kapital schließlich mal etwas Substanzielleres abringen. Sie würden im Kampf zusammenwachsen und endlich mal ihre kollektive Kraft verspüren. Wenn es nie zu Kämpfen kommt, können die Herrschenden eine antisoziale Maßnahme nach der anderen umsetzen, ohne dass auf der Seite der Betroffenen das Zutrauen entsteht, dem etwas entgegensetzen zu können.

Dabei ist die Wende hin zur Entwicklung von Widerstand gerade bei Tarifrunden am leichtesten umzusetzen. Hier können die Kolleg­Innen vergleichsweise einfach ihre Macht in die Waagschale werfen.

Aber das ist alles andere als im Sinn der Gewerkschaftsbürokratie, die in erster Linie an die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie denkt (weil damit angeblich die Arbeitsplätze zu verteidigen sind; in Wirklichkeit ist es ein manisch verfestigter Konfliktvermeidungskurs). Deshalb wird auch nicht gegen Leiharbeit und Werkverträge angegangen. So findet der DGB den neuen Gesetzentwurf als einen Schritt in die richtige Richtung, wo doch das genaue Gegenteil der Fall ist. Näheres hierzu von Arbeitsrechtler Rolf Geffken.

 

Der Abschluss in Zahlen

Erhöhung der Entgelte ab 1.7. um 2,8 % und ab 1. 4. 2017 um 2 %. Für die Monate April-Juni gibt es einmalig 150 €, was für die Durchschnittsverdienenden deutlich weniger als 2 % sind. Die Einmalzahlung wie auch die Erhöhung zum 1. 4. 2017 kann reduziert oder um bis zu 3 Monate verschoben werden. Diese Abweichungen (Gesamtmetall nennt dies „eine differenzierende Wettbewerbskomponente“) müssen von den Tarifparteien verhandelt und von den Vorständen (Gesamtmetall und IGM) abgesegnet werden.

Die Laufzeit beträgt 21 Monate (bis 31. 12. 2017).

 

 

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