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Feminismus

Schluss mit der Beschneidung

Von B.S. | 01.07.2005

Der "Kopftuchstreit" hat gezeigt, dass wir uns mit den Regeln anderer Kulturkreise intensiver befassen müssen. In diesem Zusammenhang haben wir uns gegen ein Verbot ausgesprochen, auch wenn wir wissen, dass das Kopftuch durchaus ein Zeichen der Unterdrückung der Frauen ist, es aber nicht sein muss.

Wenn über das Problem der ??Zwangsheirat diskutiert ??wird, kommen wir in einen ähnlichen Zwiespalt. Wir lehnen sie ab, aber staatliche Verbote lösen die Probleme nicht, können aber den Widerstand unterstützen. Jetzt kommt ein neues – sehr altes – Problem – in unseren Gesichtskreis, das Problem der Beschneidung von Mädchen und Frauen.
Zuerst etwas Erfreuliches: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass junge Frauen und Mädchen nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland die zwangsweise Beschneidung droht. Das Gericht bezieht sich auf den seit 1.1. 2005 geltenden §60 des Aufenthaltsgesetzes, der auch Abschiebeschutz gewährt, wenn nicht von staatlich sondern von privat Handelnden Gefahr für Leib und Leben droht. Die Richter nehmen an, dass die 17-und 8-jährigen Schwestern aus Sierra Leone, bei ihrer Rückkehr (der Asylantrag der Familie war abgelehnt worden) auch nicht durch die Eltern vor der zwangsweisen Genitalverstümmelung etwa durch andere Familienmitglieder geschützt sind.
Zwar ist in Sierra Leone wie auch in anderen afrikanischen Staaten die Beschneidung der Mädchen verboten, aber eine alte – wahrscheinlich Jahrtausende alte – Tradition mit tiefer Verwurzelung lässt sich nicht einfach verbieten.
Wie wird Beschneidung begründet?
Besonders in Afrika wird die Beschneidung als Teil der Kultur betrachtet, sie wird von Muslimen, aber auch von Christen und Animisten praktiziert. Die Organe der Frau sind obszön, schmutzig und bedürfen der Reinigung! Dahinter steht, das ist wohl unbestritten, die Furcht vor der weiblichen Sexualität – die Furcht der Männer. Eine Frau, die Geschlechtsverkehr als eheliche Pflicht erduldet, um Kinder zu bekommen, bewahrt eheliche Treue, wenn sie eher Schmerz als Lust empfindet.
Besonders in islamischen Gesellschaften wird Beschneidung praktiziert und auch religiös begründet. Es ist aber keine Koranstelle zu finden, mit der sich eine derartige Praxis begründen lässt. Der Koran wie die Bibel leitet die Frau vom geschaffenen Manne ab: "Und zu Seinen Zeichen gehört es, dass Er euch von euch selber Gattinnen erschuf, auf dass ihr ihnen beiwohnet,?" ( Sure 30,21 ) und weiter "Es gibt keine Änderung in der Schöpfung Allahs" (Sure 30,30 ). Nun steht jeder heilige Text der Exegese offen, aber woher nimmt mensch das Recht, in die Schöpfung Allahs einzugreifen, ja Allahs Geschöpf zu verbessern, zu reinigen? Deshalb lehnen auch viele orthodoxe und fundamentalistische Religionsgelehrte die Beschneidung ab. Andere Gelehrte berufen sich auf eine Hadith, einen Ausspruch Mohammeds, in der er dem Tun einer Beschneiderin zugestimmt haben soll. Die Beschneidung wird aber auch offen damit begründet, dass das weibliche Organ unbeschnitten derart reizbar ist, das dieser Stimulans vorgebeugt werden muss.
Warum lassen Frauen das zu?
Warum haben Frauen diesen Zustand teilweise soweit verinnerlicht, dass sie selbst in einem Land wie der Bundesrepublik, wo Körperverletzung unter Strafe steht, um eine Reinfabulation nachsuchen? Für z.B. afrikanische Gesellschaften ist es erklärlich, wenn Frauen fürchten aus der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Eine Unbeschnittene kann als unrein gelten, aber auch als sittenlos. Und das Überleben in einem Dorf im Sudan ist ohne die Einbindung in die Gesellschaft kaum möglich. Und wo soll eine alleinstehende Frau hin? Selbst in unserer säkularisierten Gesellschaft ist es nicht leicht für eine Frau, auf sich gestellt zu leben.
Dass solche Traditionen sich in andere Gesellschaften transferieren lassen, ist an einer Diskussion zu erkennen, die anhand einer Umfrage unter Gynäkologinnen und Gynäkologen in der BRD entsteht. Frauen, die sich nach einer Geburt reinfibulieren lassen wollen, stellen Ärztinnen und Ärzte auch vor ein rechtliches Problem. Sie schwanken zwischen der "Pflicht", eine Frau, die dies will, zu reinfibulieren, und der Auffassung, dass die guten Sitten "die Wiederherstellung eines gesundheitlich unbestritten schlechteren Zustandes" verbieten. Beschneidung wäre eindeutig Körperverletzung nach deutschem Recht, ist es die Wiederherstellung der Infibulation nicht auch? 87% der befragten ÄrztInnen wünschen sich Fortbildung zu diesem Thema, weil sich manche Beschwerden von Frauen leichter erklären ließen, auch wenn diese selbst sie gar nicht mit dem in der Kindheit Erlittenen in Zusammenhang sehen. Intact nimmt an, dass es in der Bundesrepublik etwa 30 000 betroffene Frauen gibt und ca. 6 000 Mädchen bedroht sind.

Wie können Veränderungen bewirkt werden?
Bekannt geworden sind einige Erfolge, die auch mit Hilfe von Organisationen wie Intact in Afrika erzielt wurden. Es sollte klar sein, dass Verbote nur bedingt wirken. In vielen Staaten ist die Beschneidung verboten. Wichtig ist die Veränderung des Bewusstseins. Konsequente und kontinuierliche Arbeit von Dorf zu Dorf kann zum Erfolg führen. Wer muss überzeugt werden? Zum einen die Beschneiderinnen, deren Existenzgrundlage verloren geht. Für sie müssen neue Erwerbsquellen erschlossen werden. Dann die geistlichen Führer und die Dorfältesten, dann die Männer, dass sie auch Unbeschnittene heiraten. Dann sind vielleicht auch die Mütter überzeugt, dass ihre Töchter bei einem veränderten Bewusstsein in der Gesellschaft ihren Platz haben werden. Wenn sich danach Gesellschaften bei einem Fest, wie es in vielen afrikanischen Ländern einfach dazugehört, öffentlich und gemeinsam zu der Verpflichtung, die Integrität des weiblichen Körpers zu achten, bekennen, ist schon vieles erreicht. Beispiele dafür gibt es in Benin und in Kenia.
Wie schwierig das ist, soll mit einer Äußerung von Sarah Mukasa (Mitarbeiterin der NGO Akina Mama wa Afrika ) aus Uganda belegt werden: "Aber jetzt zeigen einige Frauen mit dem Finger auf diejenigen, die es wagen, die letzte und heimtückischste Bastion der patriarchalen Unterdrückung herauszufordern. Die Idee der körperlichen Integrität und Autonomie des Körpers der Frau; die Idee, dass der Körper einer Frau allein ihr eigener Körper ist und dass sie allein über den Umgang mit ihrem Körper entscheiden kann, erschreckt so viele von uns, dass wir uns schnell hinter genau denjenigen Verteidigungsmechanismen verstecken, die wir so lange bekämpft haben. Kultur. Afrikanische kulturelle Werte."
Wo stehen wir?
Selbstverständlich lehnen wir Beschneidung ab, zu sagen, die Traditionen anderer "Völker" ginge uns nichts an, ist fahrlässig. Wenn es religiöse Schriften dem Manne anraten, seine Frau gegebenenfalls körperlich zu züchtigen, machen wir vor diesen Frauen nicht die Tür des Frauenhauses zu. Wir verteidigen die körperliche und seelische Unversehrtheit jedes Menschen, wo immer wir können. Deshalb ist es richtig, öffentlich für den Schutz der Frauen zu werben. Und ein Gerichtsurteil, das sie schützt, sollten wir weit verbreiten.
Dass in diesem Zusammenhang Frauen, die Opfer sind, zu Täterinnen werden, macht deutlich, dass es um eine gesellschaftliche Veränderung geht. Die ist offensichtlich leichter, wenn die materielle Basis für die Handelnden geschaffen wird, auch anders zu leben. Veränderungen, wenn sie nicht durch einen revolutionären Umbruch erzwungen werden, lassen sich nur durch hartnäckige Arbeit bewirken. Und patriarchale Denk- und Handlungsweisen zu überwinden, ist ein hartes Stück Arbeit!

Was geschieht bei der Beschneidung?
Alle medizinischen Begriffe können nicht verhüllen, dass es sich bei der Beschneidung in jedem Fall um eine Verstümmelung, das heißt um eine Körperverletzung handelt. Um zu begreifen, was dabei eigentlich vorgeht, muss mensch sich die verschiedenen Möglichkeiten klarmachen.
Drei Formen der weiblichen Beschneidung werden unterschieden: Sunna, Klitorisdektomie oder Exzision, pharaonische Beschneidung einschließlich Infabulation.
Bei der sunnitischen Beschneidung wird die Vorhaut der Klitoris oder die Klitorisspitze abgetrennt.
Die Klitorisdektomie, bei der die Klitoris und die kleinen Schamlippen teilweise oder vollständig amputiert werden, ist am weitesten verbreitet.
Bei der pharaonischen Beschneidung werden Klitoris und kleine Schamlippen vollständig und die großen teilweise entfernt, die verbleibenden Hautreste werden bis auf eine kleine Öffnung vernäht, sog. Infibulation (angelehnt an Formulierungen von Intact).

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