TEILEN
Kultur

RIAA:Konsum verboten!

Von T. Iger | 01.10.2003

In den USA begann vor kurzem eine Klage der Musikwirtschaft, die sich gegen 261 NutzerInnen von Internettauschbörsen richtet. Organisiert wird diese Verbotskampagne von der Lobbyorganisation RIAA (Recording Industry Association of America). Die Bandbreite der angeklagten Opfer reicht von UniversitätsprofessorInnen bis hin zu Kindern aus armen Familien.

In den USA begann vor kurzem eine Klage der Musikwirtschaft, die sich gegen 261 NutzerInnen von Internettauschbörsen richtet. Organisiert wird diese Verbotskampagne von der Lobbyorganisation RIAA (Recording Industry Association of America). Die Bandbreite der angeklagten Opfer reicht von UniversitätsprofessorInnen bis hin zu Kindern aus armen Familien.

Zu den Letzteren gehört auch die zwölfjährige Brianna Lahara, deren Fall zum Publicity-Desaster wurde. Eines Tages klingelten plötzlich Reporter an der Tür der Sozialwohnung ihrer Mutter in New York und erklärten, dass Brianna zu den 261 Tauschbörsen-NutzerInnen gehöre, die von der RIAA verklagt worden seien.

"RIAA verklagt Kind von Sozialhilfeempfängerin" – der Industrie war schnell klar, wie wenig eine solche Schlagzeile zur Förderung ihres Images beiträgt. Daher einigte mensch sich bei Brianna aus Öffentlichkeitsgründen darauf, anstatt der ursprünglich 150.000 Dollar pro zum Tausch angebotener Datei lediglich eine Zahlung von 2.000 Dollar zu verlangen. Für die Industrie geht es sowohl darum die Gewinnspanne aufrechtzuerhalten als auch gleichzeitig die NutzerInnen der verschiedenen Tauschprogramme einzuschüchtern. Um juristisch gegen die DownloaderInnen vorgehen zu können, soll das Recht, welches noch die Privatsphäre der User schützt, soweit aufgeweicht werden, dass jedes Unternehmen in den USA von den Internet-Zugangsanbietern die Herausgabe der Privatdaten der KundInnen verlangen kann.

Die RIAA sieht sich sogar selbst schon als Rechtsinstanz. Die Organisation hat ein Amnestieprogramm vorgestellt, mit dem sie Tauschbörsen-NutzerInnen zur Umkehr bewegen will. Jedem User "illegaler" Downloadsoftware wird Straffreiheit zugesichert, falls er/sie sich zu den "Sünden" bekennt und alle illegalen Kopien vernichtet. In einer Klage gegen dieses Programm heißt es nicht zu Unrecht, dass eine Lobbyorganisation überhaupt kein Recht hat, solche Freibriefe zu verteilen.
Neues deutsches Urheberrecht
Auch in Deutschland ist damit zu rechnen, dass das Herunterladen von Musik zunehmend kriminalisiert wird. Im Rahmen eines Symposiums des Bundesjustizministeriums zur Novellierung des Urheberrechts trafen sich insgesamt 546 VertreterInnen von Konzernen, Verbänden und Medien. Nur sehr gering macht sich dagegen die Anwesenheit der 22 PolitikerInnen, vier VertreterInnen von Bibliotheken und Archiven, zwei Vertretern der Kirchen, einem Vertreter der außerjuristischen akademischen Interessen und einer professionellen Verbraucherschützerin aus. Lediglich sieben JournalistInnen und zehn NormalverbraucherInnen konnten bei dem Symposium teilnehmen. So "demokratisch" werden Gesetze gemacht, wenn es darum geht, in der Hauptsache das Privateigentum zu schützen.

Gerd Gebhardt , der Vorstandsvorsitzende der Phono-Verbände, forderte, die Privatkopie ganz abzuschaffen, also sogar schon das einfache Überspielen von Kassetten zu verbieten. Am liebsten würde er auch noch den Radiosendern vorschreiben und verbieten können, was diese spielen. Eine Privatkopie ist seiner Ansicht nach deshalb nicht notwendig, weil "mittlerweile auch beim Friseur Musik läuft". Matthias Schwarz, Vertreter der Filmindustrie, geht soweit, einen "Auskunftsanspruch" beim Internet-Provider zu fordern. Damit möchte er ein Stück Staatsgewalt in den Händen seines Verbandes privatisieren.

Der verdi-Vertreter setzte die "gute" Arbeit der Gewerkschaft in vielen Bereichen fort und forderte eine "doppelte Lizenzgebühr" für die "rechtswidrige Nutzung" von Medien. Außerdem setzt er sich für die möglichst schnelle Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum ein. Diese Richtlinie will auch geringe und unabsichtliche Urheberrechtsverletzungen unter harte Strafen stellen.
Geistiges Eigentum
Die Frage nach Legalität und Illegalität des Downloads von Musik, Bildern und Spielen aus dem Internet betrifft natürlich auch andere politische und kulturelle Bereiche, die über das reine Urheberrecht hinausgehen. Die Unternehmen versuchen ihre Gewinne auf Kosten der KundInnen zu sichern.

Dabei ist ihnen jedes Mittel recht. Diejenigen NutzerInnen mit entsprechenden Kenntnissen und finanziellen Möglichkeiten werden immer einen Weg finden, sich Musik aus dem Internet zu besorgen. Für die breite Masse wird jedoch der Weg, umsonst Dateien zu tauschen, immer eingeschränkter. Dass kapitalistische Unternehmen offensichtlich kein Interesse am freien Zugang zu Kunst und Kultur haben, liegt in der Natur dieses Systems. Deshalb werden sie alles versuchen, das noch offene Medium Internet unter Kontrolle zu bekommen.

Artikel teilen
Kommentare auf Facebook
Zur Startseite