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Feminismus

Ob Kinder oder keine …

Von Barbara Schulz | 01.03.2007

Große Furcht bei den C-Parteien, die Ministerin von der Leyen, Vorzeigemutter, verändert das grundlegende Verständnis von Ehe und Familie. Frau von der Leyen scheint erkannt zu haben, dass es mit dem Elterngeld nicht getan ist und forciert eine Vergrößerung der Zahl der Krippenplätze für Zwei- und Dreijährige. 2013 soll es Krippenplätze für 35 % der Kinder dieser Altersgruppe geben. Was wird dann aus der Hausfrau und Mutter, wie sie Eva Herman gerade so vehement propagiert hat?

Große Furcht bei den C-Parteien, die Ministerin von der Leyen, Vorzeigemutter, verändert das grundlegende Verständnis von Ehe und Familie.

Frau von der Leyen scheint erkannt zu haben, dass es mit dem Elterngeld nicht getan ist und forciert eine Vergrößerung der Zahl der Krippenplätze für Zwei- und Dreijährige. 2013 soll es Krippenplätze für 35 % der Kinder dieser Altersgruppe geben. Was wird dann aus der Hausfrau und Mutter, wie sie Eva Herman gerade so vehement propagiert hat? Nun gibt es noch kaum Erfahrung mit dem Elterngeld, das uns angepriesen wurde – 67 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate vor der Geburt, maximal 1800 Euro. Gegenwärtig wird noch Mutterschaftsgeld gezahlt – acht Wochen nach dem Geburtstermin- und das dürfte höher als das Elterngeld für die betroffene Frau ausfallen. Aber damit niemand übermütig wird, das Mutterschaftsgeld verkürzt den Bezug des Elterngeldes um diese acht Wochen.
Steuerrecht
Töricht schauen werden die Frauen, die in der Ehe die übliche Aufteilung der Steuerklassen bei unterschiedlichen Einkommen gewählt haben. Rechtzeitig zur Steuerklasse III zu wechseln, sichert ein „gerechtes“ Elterngeld, da es ja nach dem Nettoverdienst berechnet wird. Dass die Umwahl zur Steuerklasse III Sinn macht, haben Eltern wohl entdeckt, so dass das Ministerium den Wechsel schlicht für „rechtsmissbräuchlich“ erklärt, wenn er nach seiner Meinung der Erhöhung des Anspruchs auf Elterngeld dient. Ob die Sozialgerichte das allerdings akzeptieren, bleibt offen.
Die Durchbrechung der 12-Monateregel gilt auch, wenn eine schwangerschaftsbedingte Krankheit zum teilweisen Ausfall des Einkommens geführt hat, dann darf auf zurückliegende Monate zugegriffen werden. Eine Frau, die 2007 ihr zweites Kind bekommt, und jetzt Erziehungsgeld bezieht, erhält das Mindestelterngeld von 300 Euro, aber zusätzlich den Geschwisterbonus von 75 Euro.
Wahlrecht
Wieweit die Geburtenziffer in Deutschland auf diese Weise zu steigern ist, bleibt offen. Gleichzeitig verkürzt sich die Bezugszeit des Kindergeldes, bei 1983 Geborenen endet es mit dem 25. Lebensjahr. Die Einführung der Studiengebühren macht diesen Teil der Ausbildung zumindest nicht billiger.

Aber immer wieder gibt es neue Einfälle, Anreize zum Kinderkriegen. Eltern sollen ein Wahlrecht für ihre unmündigen Kinder bekommen. Paul Kirchhoff kann für seine „familienpolitischen Vorschläge“ 300 Menschen versammeln, um zu verkünden, wie wirksam jeweils eine halbe Wahlstimme pro Kind für Mama und Papa sein könnte. Und der unsägliche Ökonom Prof. Hans-Werner Sinn will die Rentenansprüche Kinderloser halbieren. Logischerweise müsste die Kinderzahl die Rente dann auch potenzieren. Könnte für Männer lukrativ werden. Mit einem Run auf Vaterschaftstests?

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