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Innenpolitik

Hamburger Krankenhäuser: Verraten und verkauft

Von Axel Senkrecht | 01.07.2003

In Hamburg ist ein erfolgreiches Volksbegehren gegen die Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser eingeleitet worden. Der nun fällige Volksentscheid wird von der Bezirksleitung der Gewerkschaft ver.di hintertrieben.

In Hamburg ist ein erfolgreiches Volksbegehren gegen die Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser eingeleitet worden. Der nun fällige Volksentscheid wird von der Bezirksleitung der Gewerkschaft ver.di hintertrieben.

1995 wurden die Krankenhäuser der Stadt Hamburg verselbständigt. Der damals regierende SPD-Senat bekam dazu den Segen der Gewerkschaft ÖTV. Seitdem sind sie im Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) zusammengefasst. Der LBK ist ein selbstständiges Unternehmen in der Form einer Anstalt öffentlichen Rechts, das der Stadt gehört. Unter sozialdemokratischen GesundheitspolitikerInnen – genau denen, die dieses Manöver eingefädelt und durchgesetzt hatten – wurde es danach modern, darüber zu jammern, dass der politische Einfluss auf die Krankenhäuser geschwunden sei. Heuchelei für Fortgeschrittene. Immerhin bestimmt die Gesundheitsbehörde noch über den Aufsichtsrat die grundlegende Richtung.

Seit der Gründung der LBK sind 2.500 Arbeitsplätze vernichtet worden. Mit der Kooperation des Gesamtpersonalrats und der Gewerkschaft ÖTV – später Ver.di. Für die verbliebenen 12.500 Beschäftigten bedeutet das eine gnadenlose Verdichtung der Arbeit, denn die Leistungen wurden nicht eingeschränkt. So wurde der LBK zu einem profitablen Unternehmen – wenn nicht die Stadt die Rentenlasten dem LBK aufgebürdet hätte.
Das Resultat der Vorgeschichte
Der SPD-Senat hat gemeinsam mit der Gewerkschaftsführung die Hamburger kommunalen Krankenhäuser privatisierungsreif gemacht. Für das Kapital ist der Laden interessant, weil er etwas abzuwerfen verspricht. Gleichzeitig hat man einen hervorragenden Vorwand, nach privatem Kapital zu rufen: Die Rentenlasten müssen finanziert werden.

Der neugewählte Rechts-Senat aus FDP, CDU und rechtspopulistischer Schill-Partei brauchte nur zum Vollzug zu schreiten. Das tat er auch prompt. Die Verkaufsverhandlungen sind in vollem Gange. Die Braut ist geschmückt, will sagen die Bilanzen im schönsten Licht dargestellt. Die Verehrer – die üblichen Verdächtigen, wenn es um Krankenhausprivatisierungen geht – sind zur Brautwerbung angetreten. 1,1 Milliarden Euro soll der Spaß kosten.
Volkes Begehren
Ver.di nutzte eine Möglichkeit, die die Hamburger Verfassung seit 1996 bietet. Darin ist in einem dreistufigen Verfahren eine Volksgesetzgebung vorgesehen.
1. Volksinitiative:
Hier sind 10.000 Eintragungen der wahlberechtigten Hamburger zu sammeln. Wenn das erfolgreich ist, wird die 2. Stufe eingeleitet:
2.Volksbegehren:
Innerhalb von 2 Wochen müssen 5% der Wahlberechtigten Hamburgs sich in die Listen eintragen. Das sind – nach Auskunft des Landeswahlleiters – ca. 62.000 Stimmen absolut. Gelingt das, wird der
3.Volksentscheid
eingeleitet. Hierzu werden die Wahllokale geöffnet. Wenn es eine Mehrheit bei dieser Abstimmung gibt und sich so viele beteiligen, dass mindestens 20% der Wahlberechtigten die Forderung der Initiative unterstützen, wird diese Forderung Gesetz.

Dieses Verfahren ist perfekte Scheindemokratie: Die Anforderungen sind so gestrickt, dass nur Riesenorganisationen, wie die Gewerkschaften, überhaupt eine Aussicht auf Erfolg haben. Eine gewöhnliche BürgerInneninitiative wird kaum in der Lage sein, in 2 Wochen 62.000 Wahlberechtigte auch nur anzusprechen. Außerdem haben die ersten beiden Schritte – Volksinitiative und Volksbegehren – keine aufschiebende Wirkung für das, was die Bürgerschaft (das Hamburger Parlament) vorhat. Dennoch bietet das Verfahren eine politische Möglichkeit, und es war richtig, sie auszunutzen.
Widerstand …
In der zweiten Stufe wurden zwischen dem 5. und 19. Mai 107.964 Eintragungen gesammelt und bei Ver.di abgegeben. Weitere 3.890 Eintragungen gab es in den Bezirksämtern. Mit insgesamt 111.854 Eintragungen war die Initiative ein voller Erfolg. Nicht nur wegen der Zahl. Vor allem gelang es nach langer Zeit endlich wieder, die Mitgliedschaft der Gewerkschaften zu mobilisieren. Überall in der Stadt gab es Stände, in fast allen Betrieben wurde gesammelt, die Mitglieder gingen in ihrer Freizeit fleißig "Klinkenputzen". Die Privatisierung der Krankenhäuser wurde mit einem Mal ein Thema, über das breit diskutiert wurde. Und kein normaler Mensch war bereit, einer Argumentation zu folgen, nach der es gut sein soll, die Krankenhäuser der Raffgier privaten Kapitals zu unterwerfen.
… aber nicht zu sehr
So hätte das Ganze eine erste herbe Niederlage in einer zentralen Frage für den rechten Senat der Stadt werden können. Die Chance wurde jedoch vertan. Zunächst begnügte sich Ver.di mit der halbherzigen Forderung, die Stadt solle Mehrheitseigentümerin des LBK bleiben. Einem Verkauf von Anteilen unterhalb dieser Schwelle wurde ausdrücklich zugestimmt. Die Begründung: Man könne die Stadt nicht dazu bringen, die Rentenlast zu übernehmen, die sie seinerzeit dem LBK zugeschustert hatte. Dass die RentnerInnen allerdings ehemalige Beschäftigte der Stadt sind, wurde nicht berücksichtigt.

Die Hamburger attac-Gruppe führte daraufhin ihre eigene Initiative durch – mit der Forderung, die Krankenhäuser ganz im Besitz der Stadt zu lassen – unterstützte aber parallel dazu die Ver.di-Kampagne.

Ist dies nur eine Inkonsequenz der Ver.di-Bezirksleitung gewesen, über die man streiten kann, löst ein anderer Umstand schlicht Kopfschütteln bei den Mitgliedern aus: Die Ver.di-Bezirksleitung ist als Initiatorin des Volksbegehrens damit einverstanden, den Volksentscheid erst zusammen mit den Europawahlen durchzuführen. Unter dem Vorwand, damit mehr Wählerinnen und Wähler an die Wahlurnen mobilisieren zu können. Das hat nur den kleinen Schönheitsfehler, dass bis dahin der Verkauf unter Dach und Fach sein wird und nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Warum das?
Über die Gründe der Ver.di-Bezirksleitung lässt sich jetzt nur spekulieren. Am wahrscheinlichsten ist es, dass sie vor der offenen Drohung des Rechts-Senats und des LBK-Vorstands eingeknickt ist. Dort hieß es, wenn der Volksentscheid durchkommt, werden eben einzelne profitable Häuser aus dem Krankenhausverbund verkauft, so dass ein ökonomisch nicht überlebensfähiger Rest bleibt.

Vor dieser Drohung schreckt die Ver.di-Führung deshalb zurück, weil sie kein Vertrauen in die Eigendynamik der Mobilisierung hat, die sie selber begonnen hat. Die Mobilisierung, die ausreicht, den Verkauf des LBK zu verhindern, könnte sicher auch ausreichen, den Verkauf einzelner Krankenhäuser erfolgreich zu bekämpfen. Nur ist das für GewerkschaftsbürokratInnen schlicht nicht vorstellbar, weshalb sie den Mobilisierungsschal
ter von "an" lieber wieder auf "aus" drehen möchten.
Wie weiter?
Linke GewerkschafterInnen können in so einer Situation nur versuchen, die Mobilisierung weiter zu treiben, als die Bürokratie beabsichtigt hat. Dabei ist hilfreich, dass zur Zeit zwei weitere Initiativen in der ersten Stufe der Volksgesetzgebung sind: Die drohende Privatisierung der Wasserwerke und der Berufsschulen. Alle Kraft sollte jetzt darein gesetzt werden, auch diesen beiden Initiativen über die Hürden zu helfen. Bei den Ansprüchen an die Volksgesetzgebung wird es dazu nötig sein, organisatorische Strukturen zur Unterstützung dieser Initiativen zu schaffen – inner- und außerhalb der Gewerkschaften. Die konsequente Weiterentwicklung der Mobilisierung kann dazu führen, dass sie in Konflikt mit der derzeitigen Gewerkschaftsführung gerät. Setzen wir darauf, dass dabei eine Alternative zu ihr entsteht.

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